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   BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01   

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BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01 (https://dejure.org/2003,3619)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2003 - 4 AZR 700/01 (https://dejure.org/2003,3619)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 4 AZR 700/01 (https://dejure.org/2003,3619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT); Unzulässigkeit der Fallgruppenfeststellungsklage; Unterscheidung zwischen (unzulässiger) Fallgruppenfeststellungsklage und (zulässiger) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256; BAT §§ 24 22
    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Prozeßrecht - Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit; Unzulässigkeit der Fallgruppenfeststellungsklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Fallgruppenfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1111 (Ls.)
  • DB 2003, 2292
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01
    Der Senat hat erwogen, den Antrag der Klägerin als eine zulässige Beschäftigungsklage (vgl. BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311) anzusehen, und zwar auf Verurteilung des beklagten Landes, die Klägerin mit Tätigkeiten zu beschäftigen, die - originär - der VergGr.
  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1980 (- 4 AZR 579/78 - BAGE 34, 57) im einzelnen begründet und das in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. nur Senat 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP BAT § 24 Nr. 10; 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 185, zu I der Gründe).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1980 (- 4 AZR 579/78 - BAGE 34, 57) im einzelnen begründet und das in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. nur Senat 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP BAT § 24 Nr. 10; 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 185, zu I der Gründe).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 9. Juli 1980 (- 4 AZR 579/78 - BAGE 34, 57) im einzelnen begründet und das in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. nur Senat 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP BAT § 24 Nr. 10; 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 185, zu I der Gründe).
  • LAG Köln, 19.10.2001 - 12 Sa 753/01
    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 4 AZR 700/01
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Oktober 2001 - 12 Sa 753/01 - aufgehoben.
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07

    Eingruppierung einer Heimleiterin

    Darüber hinaus umfasst der Feststellungsantrag auch die Fallgruppe, was nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht zulässig ist (zB BAG 22. Januar 2003 - 4 AZR 700/01 - AP BAT § 24 Nr. 24).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Dabei ist die Angabe der Fallgruppe für die Bestimmung der Zulässigkeit der Feststellungsklage zwar insofern entbehrlich, weil das maßgebliche Rechtsverhältnis, um dessen Feststellung es geht, der Zuordnung zu einer Fallgruppe nicht bedarf (Senat 22. Januar 2003 - 4 AZR 700/01 - AP BAT § 24 Nr. 24).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 13 Sa 42/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter einer Reprographieabteilung; im Einzelfall

    Zwar lehnt der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in ständiger Rechtsprechung selbst dann ein Feststellungsinteresse für eine Fallgruppenfeststellungsklage ab, wenn nur aus einer bestimmten Fallgruppe ein Bewährungsaufstieg möglich ist (BAG 22.01.2003 - 4 AZR 700/01 - AP BAT § 24 Nr. 24, zu I 2 der Gründe m. w. N., dort wurde eine Fallgruppenfeststellungsklage im Anwendungsbereich des BAT für unzulässig gehalten; vgl. auch die in der Entscheidung des Vierten Senats vom 16.10.2002 - 4 AZR 447/01 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 12, zu I 2 der Gründe festgehaltene Klarstellung des Antrags in der Revisionsinstanz) .

    Würden Fallgruppenfeststellungsklagen während der Bewährungszeit als zulässig betrachtet, entschieden die Gerichte für Arbeitssachen nur über ein Anspruchselement - die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale - und erstatteten ein bloßes Rechtsgutachten (zu allem BAG 22.01.2003 - 4 AZR 700/01 - AP BAT § 24 Nr. 24, zu I 2 der Gründe).

  • LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens; Eingruppierungsrechtliche Eiordnung

    Eine zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage liegt nur dann vor, wenn ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der nach einer niedrigeren tariflichen Vergütungsgruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten öffentlichen Arbeitgebers begehrt, an ihn Vergütung nach einer anderen, höheren Vergütungsgruppe zu zahlen, worin zugleich das weitere rechtliche Begehren enthalten ist, den betreffenden Kläger nicht nur nach der begehrten höheren Vergütungsgruppe zu entlohnen, sondern ihn auch in sonstiger rechtserheblicher Beziehung wie Urlaub, Reisekosten usw. entsprechend zu behandeln (BAG vom 22.01.2003 - 4 AZR 700/01, AP Nr. 24 zu § 24 BAT , zitiert nach juris).

    Das ist nicht Aufgabe der Gerichte (vgl. BAG vom 22.01.2003 aaO.).

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 862/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

    Zwar ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in Ermangelung des Feststellungsinteresses unzulässig, auf die Feststellung einer Fallgruppe zu klagen (vgl. unter Hinweis auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BAT Senat 22. Januar 2003 - 4 AZR 700/01 - zu I 2 der Gründe, AP BAT § 24 Nr. 24), wenn sich die Vergütung allein nach der Vergütungsgruppe richtet (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 2 KnAT).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2018 - 19 Sa 57/17

    Eingruppierung nach TVöD und TV EntgO Bund - Entgeltgruppe 13 - Entscheiderin in

    Mit der sogenannten Eingruppierungsfeststellungsklage begehrt der Beschäftigte, der nach einer niedrigeren tariflichen Entgeltgruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten Arbeitsgebers, an ihn Entgelt nach einer anderen, höheren Gruppe zu zahlen und ihn auch in sonstiger rechtserheblicher Beziehung entsprechend zu behandeln (BAG 22. Januar 2002 - 4 AZR 700/01 - AP Nr. 24 zu § 24 BAT).
  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18
    Mit der sogenannten Eingruppierungsfeststellungsklage begehrt der Beschäftigte die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten Arbeitsgebers, an ihn Entgelt nach einer anderen, höheren Gruppe zu zahlen und ihn auch in sonstiger rechtserheblicher Beziehung entsprechend zu behandeln (BAG, Urteil vom 22. Januar 2002 - 4 AZR 700/01, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2007 - 5 Sa 180/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung einer Wohnheimleiterin nach der Vergütungsordnung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hat der Arbeitnehmer zwar im Regelfall keinen Anspruch auf die Feststellung einer bestimmten Fallgruppe innerhalb einer Vergütungsgruppe, da der Wechsel einer Fallgruppe innerhalb der Vergütungsgruppe noch nicht zu einem anderen eingruppierungsrechtlichen Status des Arbeitnehmers führen würde (vgl. nur BAG 22.01.2003 - 4 AZR 700/01 - AP Nr. 24 zu § 24 BAT = ZTR 2003, 453).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 811/07

    Zur Eingruppierung nach der Allgemeinen Vergütungsordnung des

    Zwar ist es nach der st. Rspr. des Senats in Ermangelung des Feststellungsinteresses unzulässig, auf die Feststellung einer Fallgruppe zu klagen (vgl. unter Hinweis auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BAT Senat 22. Januar 2003 - 4 AZR 700/01 - zu I 2 der Gründe, AP BAT § 24 Nr. 24), wenn sich die Vergütung allein nach der Vergütungsgruppe richtet (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 2 BAT, § 22 Abs. 1 Satz 2 KnAT).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2011 - 6 Sa 858/10

    Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die

    Das Arbeitsgericht hat insoweit unter Verweis auf zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 22.01.2003 - 4 AZR 700/01 - NZA 2003, 1111; BAG v. 16.01.1991 - 4 AZR 301/90 - NZA 1991, 490) und unter Bezugnahme auf seinen Hinweis vom 03.05.2010 ausgeführt, es bestehe kein Anspruch auf Vornahme einer Eingruppierung, sondern es könne lediglich die Feststellung beantragt werden, ab einem bestimmten Zeitpunkt Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe zu zahlen.
  • ArbG Stuttgart, 09.07.2014 - 11 Ca 732/14

    Eingruppierung einer juristischen Sachbearbeiterin

  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

  • LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 446/08

    Eingruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 73/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

  • ArbG Stuttgart, 28.05.2014 - 11 Ca 7716/13

    Altersteilzeit - Blockmodell - Umgruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2005 - 9 Sa 560/05

    Eingruppierung und Feststellungsinteresse

  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 71/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

  • LAG Hamburg, 18.02.2010 - 7 Sa 48/09

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens; Eingruppierungsrechtliche Eiordnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 10 TaBV 1204/19

    Eingruppierung - Sozialarbeiter - Überschneidung der Tätigkeiten

  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 14 Sa 70/19

    Schwere Arbeiten eines Lagerarbeiters bei Eingruppierung Zulässigkeit einer

  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 14 Sa 69/19

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage Auslegung des Begriffs

  • LAG Köln, 20.09.2010 - 5 Sa 772/10

    Unzulässige Eingruppierungsfeststellungsklage bei Vergütungsdifferenzen nach

  • ArbG Stuttgart, 02.04.2014 - 11 Ca 6274/13

    Eingruppierung einer Gesundheitsberaterin - Tätigkeitsbeispiele einer

  • ArbG Detmold, 01.12.2011 - 3 Ca 805/11

    Darlegungslast im Streit um die zutreffende Eingruppierung - besonders

  • ArbG Rheine, 09.05.2019 - 4 Ca 194/19
  • ArbG Regensburg, 31.10.2014 - 4 Ca 937/14

    Keine Eingruppierung in höhere Stufe der Entgeltgruppe

  • ArbG Regensburg, 31.10.2014 - 4 Ca 935/14

    Feststellungsklage über eine zutreffende Vergütung bzw. Eingruppierung

  • ArbG Köln, 23.12.2008 - 16 Ca 8085/08

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses gemäß § 256 Abs. 1 ZPO bei Notwendigkeit

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