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   BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 700/99   

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https://dejure.org/2001,1719
BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 700/99 (https://dejure.org/2001,1719)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 4 AZR 700/99 (https://dejure.org/2001,1719)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 700/99 (https://dejure.org/2001,1719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT § 24; ; HGlG § 16; ; HGlG § 17; ; HGlG § 18; ; HGlG § 20; ; HGlG § 21; ; HPersVG § 40; ; BPersVG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bestellung" einer Frauenbeauftragten nach § 16 Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung [Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGIG] in einer Dienststelle des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vergütung nach Bestellung zur Frauenbeauftragten - Vergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung nach Bestellung zur Frauenbeauftragten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 135
  • MDR 2001, 999
  • NZA 2001, 898
  • BB 2001, 1640
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 11.08.1999 - 13 Sa 1682/97

    Vergütungsanspruch für eine Tätigkeit als Frauenbeauftragte in der Form der

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 700/99
    4 AZR 700/99 13 Sa 1682/97.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. August 1999 - 13 Sa 1682/97 - aufgehoben.

  • LAG Köln, 31.01.1997 - 11 Sa 1010/96

    Frauenbeauftragte; Dienststelle; Öffentlicher Dienst; Eingruppierung;

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 700/99
    Die Tätigkeit als Frauenbeauftragte wird nicht als Inhalt des Arbeitsverhältnisses vereinbart (v. Roetteken aaO § 16 Rn. 42 S 22), sondern gilt kraft gesetzlicher Fiktion als arbeitsvertraglich zumutbare Beschäftigung ohne Rücksicht auf die bisherige Eingruppierung (v. Roetteken aaO § 20 Rn. 4; zur vergleichbaren Regelung in Nordrhein-Westfalen: LAG Köln 31. Januar 1997 - 11 Sa 1010/96 - ZTR 1997, 266 = NZA-RR 1997, 500 = PersR 1997, 551).
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 685/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 700/99
    Nur solche Fälle hat der Senat bislang entschieden (vgl. zB 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und 20. September 1995 - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47).
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 700/99
    Nur solche Fälle hat der Senat bislang entschieden (vgl. zB 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und 20. September 1995 - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47).
  • LAG Niedersachsen, 26.09.2017 - 11 Sa 437/17

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Dies entspricht nach wie vor den Grundsätzen, die das Bundesarbeitsgericht mit Entscheidung vom 21.02.2001 - 4 AZR 700/99, BAGE 97, 135 - formuliert hat.
  • BAG, 20.03.2019 - 4 AZR 595/17

    Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Das entspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 700/99 - BAGE 97, 135) .

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 21. Februar 2001 (- 4 AZR 700/99 - BAGE 97, 135) , auf dessen Erwägungen das Landesarbeitsgericht sich ausdrücklich stützt, meint die Revision lediglich, diese Rechtsprechung könne nicht mehr maßgebend sein, da das BGleiG neu gefasst worden sei.

  • BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03

    Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei

    Daraus, dass die Gleichstellungsbeauftragte ihre Aufgaben als Angehörige der Verwaltung der Dienststelle wahrnimmt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 LGG) und nach Maßgabe von § 16 Abs. 2 Sätze 2 und 3 LGG von ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben zu entlasten ist, mag herzuleiten sein, dass ihre Bestellung nicht mit der Umgestaltung ihres Beschäftigungsverhältnisses einhergeht, sondern dass sie lediglich unter Fortzahlung der Bezüge die nach ihrem Arbeits- oder Beamtenverhältnis vorgesehene Tätigkeit nicht wahrzunehmen braucht, soweit das für die Aufgabenerfüllung als Gleichstellungsbeauftragte erforderlich ist (so zur Bestellung der Frauenbeauftragten in Hessen: BAG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 700/99 - BAGE 97, 135, 139 f.).
  • LAG Köln, 07.07.2022 - 9 Ta 69/22

    Rechtsweg; Gleichstellungsbeauftragte; Beschäftigung

    Dieses eigene Recht der Gleichstellungsbeauftragten ergibt sich also weder aus dem Beschäftigungsverhältnis, noch wird es Inhalt des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. zur Frauenbeauftragten BAG, Urteil vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 700/99 -, BAGE 97, 135-140, Rn. 18).

    In Bezug auf ein zwischen den Parteien bestehendes Arbeitsverhältnis gilt die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte nur kraft gesetzlicher Fiktion ohne Rücksicht auf die bisherige Eingruppierung als arbeitsvertraglich zumutbare Beschäftigung (vgl. zur Frauenbeauftragten BAG, Urteil vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 700/99 -, BAGE 97, 135-140, Rn. 19; LAG Köln, Urteil vom 31. Januar 1997 - 11 Sa 1010/96 -, NZA-RR 1997, 500 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 3843/00

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestellung einer Gleichstellungs-Beauftragten

    Im Gegensatz etwa zum Bereich der Bundesverwaltung, wo die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig durch eine Wahlentscheidung der weiblichen Beschäftigten ihr Amt erlangt, wird im Land Nordrhein-Westfalen die Gleichstellungsbeauftragte nach dem sog. Verwaltungsmodell - vgl. zu dieser Formulierung: BAG, Urteil vom 21.2.2001 - 4 AZR 700/99 -, PersR 2001, 530 - allein von der Dienststelle bestellt.
  • OLG Hamm, 10.12.2004 - 13 UF 165/04

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in Form des Aufstockungsunterhalts;

    Dabei ist nach der Entscheidung des BGH vom 13.6.2001 (BGH v. 13.6.2001 - XII ZR 343/99, MDR 2001, 999 = FamRZ 2001, 986 ff.) davon auszugehen, dass die ehelichen Lebensverhältnisse nicht nur durch die in der Zeit des Zusammenlebens vorhandenen Barmittel, sondern auch durch die erbrachte Familienarbeit (Haushaltstätigkeit etc.) des Nicht-Erwerbstätigen geprägt waren.
  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
    Der hessische Gesetzgeber hat sich wie die meisten Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern mit der Einrichtung der Frauenbeauftragten für das sog. Verwaltungsmodell entschieden, da die amtliche Tätigkeit nach der ausdrücklichen Regelung in § 18 Abs. 1 S. 1 HGlG eine dienstliche Tätigkeit darstellt (BAG U. v. 13.2.2001 - 4 AZR 700/39 - PersR 2001, 530, 531 = HGlG-ES E.I.2.1 § 20 HGlG Nr. 6).
  • VG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 9 L 1886/09

    Benachteiligung einer Frauenbeauftragten in der Beförderungsauswahl

    Zwar handelt es sich ungeachtet dessen nicht unmittelbar um höher- oder geringer wertige Tätigkeiten i. S. d. Besoldungs- oder Tarifrechts (BAG U. v. 21.2.2001 - 4 AZR 700/99 - NZA 2001, 898 = HGlG-ES E.I.2.1 § 20 HGlG Nr. 6).
  • ArbG Bonn, 12.05.2022 - 1 Ca 295/22
    Die noch früher von dem BVerwG (19. August 1996 - 2 B 31/96 - juris) vertretene, anderweitige Auffassung wird von der herrschenden Auffassung zu Recht nicht mehr geteilt (ArbG Frankfurt 1. Dezember 1999 - 14 Ca 5884/99 - juris; wohl auch BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 700/99 - juris; v. Roetteken BGleiG § 34 Rdn. 26; Leuze/Epping HRG § 24 Rdn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 3843

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Bestellung einer Beschäftigten zur

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