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   BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05   

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https://dejure.org/2006,4646
BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05 (https://dejure.org/2006,4646)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2006 - 4 AZR 711/05 (https://dejure.org/2006,4646)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 4 AZR 711/05 (https://dejure.org/2006,4646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines tariflichen Anspruchs auf Zahlung von Sonntagszuschlägen und Feiertagszuschlägen; Auslegung eines Tarifvertrages; Begriffsbestimmung des Stundenlohnes

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Berlin vom 7. Juli 2003 § 14 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Tariflicher Sonn- und Feiertagszuschlag

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer tariflichen Regelung zu Sonn- und Feiertagszuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 1172
  • DB 2007, 1141
  • NZA-RR 2007, 368
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35, 38 f.; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05
    b) Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 184 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 36).
  • LAG Berlin, 13.09.2005 - 3 Sa 696/05

    Bemessungsgrundlage für tarifliche Sonn- und Feiertagszuschläge; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. September 2005 - 3 Sa 696/05 -wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 444/05

    Tariflicher Zuschlag für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

    Auszug aus BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05
    Eine andere Regelung - etwa nominell gleiche Stundenbeträge für alle Arbeitnehmer, worauf die Revision verweist - ist zwar prinzipiell möglich, von den Tarifvertragsparteien jedoch vorliegend nicht vereinbart worden (Senat 23. August 2006 - 4 AZR 444/05 -).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

    Auszug aus BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35, 38 f.; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209).
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

    Diese Vorschrift hebt den aus § 4 Abs. 3 TVG folgenden Sachzusammenhang für einen Günstigkeitsvergleich nicht auf und ordnet auch keinen "Einzelvergleich" an (noch offengelassen in BAG 6. Dezember 2006 - 4 AZR 711/05 - Rn. 22) .
  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08

    Betriebsratsbeteiligung bei Umgruppierung - Firmenvergütungstarifvertrag des

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. etwa BAG 06. Dezember 2006 - 4 AZR 711/05 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 44, zu II 2 b, m.w.N.) .
  • LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 Sa 23/07

    Überstunde; Zuschlag; tatsächliche Arbeitsleistung; regelmäßige Arbeitszeit

    Nach ständiger, zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt z. B. BAG, Urteil vom 06.12.2006 - 4 AZR 711/05 - , Rdnr. 14; NZA-RR 2004, 31; AP TVG § 1 Auslegung Nr. 135) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 5 K 864/17

    Theaterbetriebszulage als steuerfreier Arbeitslohn nach § 3b EStG

    ist dabei unmaßgeblich (BAG-Urteil vom 06. Dezember 2006 - 4 AZR 711/05, Rn. 21, NZA-RR 2007, 368-370).
  • LAG Hessen, 24.05.2016 - 4 Sa 1055/15

    Die Verweisung in § 7.2 des vom Bundesarbeitgeberverband der

    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 06. Dezember 2006 -4 AZR 711/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 18, zu II 2 b).
  • LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Vergütungsansprüche

    Ein "Stundenentgelt" kann daher ein Entgelt sein, das sich aus einem tariflichen Stundenentgelt und einem übertariflichen Bestandteil zusammensetzt (so BAG zu dem Begriff "Stundenlohn" 6. Dezember 2006 - 4 AZR 711/05 - AP TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe § 1 Nr. 18).
  • LAG Hessen, 03.07.2012 - 4 TaBV 231/11

    Versetzung

    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt ( vgl. etwa BAG 06. Dezember 2006 - 4 AZR 711/05 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 44, zu II 2 b ).
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