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   BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76   

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BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76 (https://dejure.org/1978,281)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1978 - 4 AZR 721/76 (https://dejure.org/1978,281)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 (https://dejure.org/1978,281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen - Verwaltungsübung - Zusammenhangstätigkeiten - Arbeitseinheiten - Vermessungstechnischer Angestellter - Bebauungspläne - Selbständige Tätigkeit - Entscheidungsbefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 229
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
    Wenn es dabei auch insoweit unnötigerweise auf das gleichlautende ältere Tarifrecht eingeht, geht das Landesarbeitsgericht doch zutreffend davon aus, daß die vorstehenden tariflichen Tätigkeit smerkmale jeweils auf einander aufbauen, so daß, wie das Landesarbeitsgericht richtig annimmt, zunächst das Vorliegen der Ausgangsfallgruppe und danach dasjenige der qualifizierenden Tätigkeit smeikmale zu überprüfen ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 7- Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 22. November 1977 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ä.±e beiden letzten Urteile auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Rechtsfragen übertragen hat (vgl. das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975), an dessen Ausführungen dann auch das Landesarbeitsgericht angeknüpft hat.

    Das Urteil vom 19 April 1978 - 4 AZR 721/78 - wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es in der Urschrift auf Seite 14 Zeile 8 von unten und in den Abschriften auf Seite 14 Zeile 7 von unten statt "AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975" richtig "AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975" heißt.

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
    Damit mußte das Landesarbeits- 5 gericht, da schon seit der Berufungsinstanz nur der Zeitraum ah 1. Januar 1975 streitbefangen ist, die neuen §§ 22, 23 BAT an wenden und demgemäß auf "Arbeitsvorgänge" abstellen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -$ [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteile des Senats vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 8. Februar 1978 - 4 AZR 54o/76 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sämtlich auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Danach ist als "Arbeitsvorgang" eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung nah tat sächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. die angeführten Urteile des Senats vom 22. November 1977 AZR 395/76 -, 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - und 8. Februar 1978 - 4 AZR 54o/76 -).

    Wenn es dabei auch insoweit unnötigerweise auf das gleichlautende ältere Tarifrecht eingeht, geht das Landesarbeitsgericht doch zutreffend davon aus, daß die vorstehenden tariflichen Tätigkeit smerkmale jeweils auf einander aufbauen, so daß, wie das Landesarbeitsgericht richtig annimmt, zunächst das Vorliegen der Ausgangsfallgruppe und danach dasjenige der qualifizierenden Tätigkeit smeikmale zu überprüfen ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 7- Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 22. November 1977 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ä.±e beiden letzten Urteile auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
    Zutreffend erblickt das Landesarbeitsgericht in der vom Kläger erhobenen Klage eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen, an deren Zulässigkeit die Neufassung der §§ 22, 23 BAT durch den 37® Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 17. März 1975 t die ab 1. Januar 1975 wirksam geworden ist (daselbst § 7), nichts ändert (vgl. das Urteil des Senats vom 22. November 1977 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975? auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Damit mußte das Landesarbeits- 5 gericht, da schon seit der Berufungsinstanz nur der Zeitraum ah 1. Januar 1975 streitbefangen ist, die neuen §§ 22, 23 BAT an wenden und demgemäß auf "Arbeitsvorgänge" abstellen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -$ [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteile des Senats vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 8. Februar 1978 - 4 AZR 54o/76 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sämtlich auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Wenn es dabei auch insoweit unnötigerweise auf das gleichlautende ältere Tarifrecht eingeht, geht das Landesarbeitsgericht doch zutreffend davon aus, daß die vorstehenden tariflichen Tätigkeit smerkmale jeweils auf einander aufbauen, so daß, wie das Landesarbeitsgericht richtig annimmt, zunächst das Vorliegen der Ausgangsfallgruppe und danach dasjenige der qualifizierenden Tätigkeit smeikmale zu überprüfen ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 7- Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 22. November 1977 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ä.±e beiden letzten Urteile auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
    Damit mußte das Landesarbeits- 5 gericht, da schon seit der Berufungsinstanz nur der Zeitraum ah 1. Januar 1975 streitbefangen ist, die neuen §§ 22, 23 BAT an wenden und demgemäß auf "Arbeitsvorgänge" abstellen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -$ [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteile des Senats vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 8. Februar 1978 - 4 AZR 54o/76 -, [demnächst] AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sämtlich auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Wenn es dabei auch insoweit unnötigerweise auf das gleichlautende ältere Tarifrecht eingeht, geht das Landesarbeitsgericht doch zutreffend davon aus, daß die vorstehenden tariflichen Tätigkeit smerkmale jeweils auf einander aufbauen, so daß, wie das Landesarbeitsgericht richtig annimmt, zunächst das Vorliegen der Ausgangsfallgruppe und danach dasjenige der qualifizierenden Tätigkeit smeikmale zu überprüfen ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 7- Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 [demnächst] AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 22. November 1977 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, ä.±e beiden letzten Urteile auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
    IV a voraus- 13 gesetzten Fachkenntnissen entsprechende eigene Entscheidungsbefugnis des Angestellten über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit seines Aufgabenbereiches, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAG 5, 27 C 3 H AP Nr. 9 zu § 1 TOA sowie AP Nr. 96 zu § 3 TOA; auch Clemens Scheuring-Steingen-Görner-Opalke , BAT, Hauptband II BL Anm. 82; Däübler-Gmelin, Vergütungsordnung des BAT, VergGr. IV b Ednr. 116 Hingegen nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend an, daß unter dem weiteren Qualifikationsmerkmal der "besonderen Leistungen" eine erhöhte Qualität der Arbeit zu verstehen ist, die den Einsatz gegenüber den Merkmalen der VergGr. IV b BAT Fallgruppe 2 erhöhten Wissens und Könnens erfordert (vgl. BAG AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.10.1957 - 4 AZR 96/55

    Anwendung der TO A - Verwaltungsstellen - Betriebsstellen - Organisatorische

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
    IV a voraus- 13 gesetzten Fachkenntnissen entsprechende eigene Entscheidungsbefugnis des Angestellten über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit zugleich auch eine gewisse Eigenständigkeit seines Aufgabenbereiches, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAG 5, 27 C 3 H AP Nr. 9 zu § 1 TOA sowie AP Nr. 96 zu § 3 TOA; auch Clemens Scheuring-Steingen-Görner-Opalke , BAT, Hauptband II BL Anm. 82; Däübler-Gmelin, Vergütungsordnung des BAT, VergGr. IV b Ednr. 116 Hingegen nimmt das Landesarbeitsgericht zutreffend an, daß unter dem weiteren Qualifikationsmerkmal der "besonderen Leistungen" eine erhöhte Qualität der Arbeit zu verstehen ist, die den Einsatz gegenüber den Merkmalen der VergGr. IV b BAT Fallgruppe 2 erhöhten Wissens und Könnens erfordert (vgl. BAG AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
    Dabei fordert das Landesarbeitsgericht im Ergebnis richtig bei der Überprüfung der Tätigkeit des Klägers nach den Merkmalen der Ausgangsfallgruppe IV b BAT Fallgruppe 2 Aufgaben, bei denen die Fähigkeit gdbrdert wird, wie ein einschlägig ausgebildeter Vermessungsingenieur Zusammenhänge zu überschauen und Ergebnisse zu entwickeln, womit es sich um eine Tätigkeit mit "IngenieursZuschnitt" handeln muß (vgl. das Urteil des Senats BAG AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    (b) Soweit der Senat nach Inkrafttreten des 37. Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975, in Kraft getreten am 1. Januar 1975) in Anknüpfung an die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 22 BAT idF vom 1. Januar 1975 (vgl. BAG 26. April 1966 - 1 AZR 36/65 - mwN) noch davon ausgegangen war, die Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs könne "aus Rechtsgründen" nicht erfolgen, wenn dieser Teiltätigkeiten umfasse, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zugeordnet seien (vgl. BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229; allerdings ohne eigenständige Begründung) , hat er hieran später nicht mehr festgehalten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22, vgl. auch Rn. 53 ff.) .

    (b) Soweit der Senat bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge zunächst davon ausgegangen ist, Teiltätigkeiten, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zuzuordnen seien, könnten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (zB BAG 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229) , hat er diese Annahme in der Folgezeit weitgehenden Einschränkungen unterworfen und schließlich aufgegeben.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    (b) Soweit der Senat nach Inkrafttreten des 37. Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975, in Kraft getreten am 1. Januar 1975) in Anknüpfung an die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des § 22 BAT idF vom 1. Januar 1975 (vgl. BAG 26. April 1966 - 1 AZR 36/65 - mwN) noch davon ausgegangen war, die Bildung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs könne "aus Rechtsgründen" nicht erfolgen, wenn dieser Teiltätigkeiten umfasse, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zugeordnet seien (vgl. BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229; allerdings ohne eigenständige Begründung) , hat er hieran später nicht mehr festgehalten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25, BAGE 162, 81; 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 34; 24. Februar 2016 - 4 AZR 485/13 - Rn. 18; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 19, BAGE 146, 22, vgl. auch Rn. 49 ff.) .

    (b) Soweit der Senat bei der Bestimmung der Arbeitsvorgänge zunächst davon ausgegangen ist, Teiltätigkeiten, die aufgrund ihrer Wertigkeit verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT zuzuordnen seien, könnten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (zB BAG 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -; 19. April 1978 - 4 AZR 721/76 - BAGE 30, 229) , hat er diese Annahme in der Folgezeit weitgehenden Einschränkungen unterworfen und schließlich aufgegeben.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Schon angesichts der unterschiedlichen Arbeitsergebnisse, die der Kläger einmal bei seiner Sachbearbeitertätigkeit und zum anderen bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der beiden Atlasblätter zu erbringen hatte, aber erst recht deswegen, weil nach den näher begründeten Feststellungen des Landesarbeitsgerichts trotz eines fachlichen Zusammenhanges beide Aufgaben tatsächlich trennbar und im übrigen auch tariflich unterschiedlich bewertbar sind, erweist sich die diesbezügliche Beurteilung des Landesarbeitsgerichts als zutreffend (vgl. BAG 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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