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   BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A)   

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https://dejure.org/1993,1724
BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) (https://dejure.org/1993,1724)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) (https://dejure.org/1993,1724)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) (https://dejure.org/1993,1724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Privatisierung - MfS - Vordienstzeiten - Anrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    TVG § 1; ZPO § 114
    Anrechnung von Dienstzeiten des MfS

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1004
  • BB 1993, 1152
  • DB 1993, 1194
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß die Rechtsvorgängerin der Beklagten nur der seinerzeit bestehenden Rechtslage Rechnung tragen, nicht aber weitere rechtsgeschäftliche Verpflichtungen übernehmen wollte (so auch BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06

    Änderung der Entlohnungsform durch Betriebsvereinbarung - Änderungskündigung

    Hier kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht davon ausgehen, dass der Bezeichnung einer einzelnen Arbeitsbedingung oder Vergütungsform überhaupt eine über die Verweisung auf den Tarifvertrag hinausgehende eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BAG vom 21.01.2004 - 6 AZR 583/02; BAG vom 28.06.2001 - 6 AZR 114/00 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB "Arbeitszeit"; BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 zu BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe").
  • LAG München, 13.09.2006 - 10 Sa 57/06

    Altersversorgung betriebliche - Verfallbarkeit einer Anwartschaft bei Ausscheiden

    Dann ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass einer derartigen Erklärung keine weitere Bedeutung zukommt, als sie auch in der genannten Rechtsgrundlage enthalten ist (vgl. BAG vom 11.08.1993 - 10 AZR 558/92 = AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 (A) = AP Nr. 4 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Bewachungsgewerbe"; BAG vom 28.02.1991 - 8 AZR 89/90 = AP Nr. 21 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95

    Beschäftigungszeit - Überleitungsvertrag

    Ein weitergehender rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille kann der Vereinbarung über die Betriebszugehörigkeit im Überleitungsvertrag nicht entnommen werden (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Erl.
  • LAG Thüringen, 12.06.1995 - 8 Sa 619/94

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten - BAT-O § 19

    Denn es steht in ihrem gerichtlicherseits nur sehr beschränkt überprüfbaren Ermessen, welche Zeiten in der früheren DDR sie als Beschäftigungszeit i. S. des § 19 BAT-O anrechnen wollen (vgl. BAG Urteil vom 23.06.1994 - 6 AZR 911/93 - Der Betrieb 95, 278; BAG Beschluss vom 01.04.1993 - 4 AZR 73/93 - AP 4 zu § 1 Tarifvertragsgesetz - Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Es ist nicht sachfremd, die Abfindungshöhe nach der tatsächlichen Betriebszugehörigkeitszeit beim letzten Beschäftigungsbetrieb und dessen Rechtsvorgänger zu berechnen (BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 140/96

    Beschäftigungszeit: Errechnung - "anderer" Betrieb

    Die Betriebszugehörigkeit hatte danach Bedeutung für Zuwendungen bei Arbeitsjubiläen, der Zahlung von Zuschlägen zur Jahresprämie und der Gewährung von Treueprämien aufgrund von Rahmen- oder Betriebskollektivverträgen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe; Dobberahn/Erasmy, NZA 1994, 107, 108).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 701/93

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Anrechnung der Dauer einer Dienstzeit bei der

    Das hat zur Folge, daß die Unternehmen im Interesse des Staates geleistete Dienste ihrer Arbeitnehmer auch nicht so bewerten müssen, als seien sie für ihre Betriebe selbst geleistet worden (vgl. auch: BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 871/93

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Bemessung nach Betriebszugehörigkeit -

    Das hat zur Folge, daß die Unternehmen im Interesse des Staates geleistete Dienste ihrer Arbeitnehmer auch nicht so bewerten müssen, als seien sie für ihre Betriebe selbst geleistet worden (vgl. auch: BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.1995 - 5 Sa 66/94

    Abfindung: Beschäftigungszeit - Berechnung - BAT-O und BMT-G-Ost

    Ein darüber hinausgehender weiterer rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille der Rechtsvorgängerin der Beklagten ist nicht zu erkennen (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 1.4.1993 - 4 AZR 73/93, A - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 352/96

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten; Anrechenbarkeit von bestimmten

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