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   BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73   

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BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73 (https://dejure.org/1973,529)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1973 - 4 AZR 74/73 (https://dejure.org/1973,529)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1973 - 4 AZR 74/73 (https://dejure.org/1973,529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrer - Tarifvertrag - Gültigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz - Ermittlung der Lohngruppe - Arbeitszeit - Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 426
  • DB 1974, 586
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.09.1963 - 3 AZR 12/63

    Kraftfahrer von Personenwagen - Kraftfahrer von Lastkraftwagen - Güterfernverkehr

    Auszug aus BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73
    Entgegen den insbesondere von Herschel (Anmerkung zu BAG AP Nr. 1 zu § 19 MTB II; vgl. ähnlich Kerger, RdA 71» Seite 275) erhobenen Bedenken ist mit den Parteien davon aus zugehen, daß der Kraftfahrer-TV gültig ist und weder gegen die Vorschriften der Arbeitszeitordnung, insbesondere § 15 AZO, noch gegen den Gleichheitssatz verstößt.

    Sie bestimmt entgegen der früheren Regelung des Kraftfahrer-TV in der Fassung vom 19. Juli I960 (vgl. dazu BAG AP Nr. 1 zu § 19 MTB y,.

  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73
    Dieses Erfordernis ist erfüllt, weil in dem Kraftfahrer-TV die Vergütung nach der durchschnittlichen Arbeitszeit eines voran gegangenen Zeitraumes festgelegt wird und außerdem jeweils bestimmte Zuschlagspauschalen festgelegt werden, die insgesamt gesehen etwa 1/5 bis 1/4 des im übrigen festgesetzten Stundenlohnes ausmachen, je nachdem wieviele Stunden Arbeit geleistet worden ist (vgl. BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; Denecke-Monjau-Neumann, AZO, 8. Aufl., § 15, Anm. 13).
  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Die Überstunden sind als vorweggenommene Arbeitsleistung anzusehen (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, BAGE 25, 426, 429 f. [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Urteil vom 4. September 1985, BAGE 49, 273, 277 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 13. Februar 1992, BAGE 69, 339, 344 = AP Nr. 13 zu § 12 AZO, zu II 2 a der Gründe).

    Die Mehrarbeit wird zu einer vorverlegten Arbeitsleistung, die durch bezahlte Freizeit entlohnt wird (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, aaO, Urteil vom 4. September 1985, aaO, und Urteil vom 13. Februar 1992, aaO).

    Bei einer Vorverlegung der Arbeitszeit durch Freizeitausgleich liegt kein Fall des § 615 BGB vor (vgl. BAG Urteil vom 28. November 1973, BAGE 25, 426, 430 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II), so daß die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 1 § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG nicht erfüllt sind.

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Das Arbeitsentgelt für diese Zeit kann angesichts der geringeren Beanspruchung auch geringer als das Entgelt für Vollarbeit sein (Senat 28. November 1973 - 4 AZR 74/73 - BAGE 25, 426).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 164/03

    Beginn der Ausschlussfrist für Ansprüche des Besitzers bei Rücknahme der gegen

    Diese Bestimmung findet auf gesetzliche Vorschriften keine Anwendung, die - wie § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG - das Erlöschen eines Anspruchs wegen Versäumung einer Ausschlußfrist regeln (vgl. GemSOGB, Beschl. v. 12. Oktober 1973, GmS-OGB 1/73, DB 1974, 586).
  • BAG, 21.09.1977 - 4 AZR 292/76

    Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit - Freigestellte

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß dem Kläger ein Anspruch auf Vergütung nach Pauschalgruppe III der Lohngruppe III des (Tarifvertrages für die Kraftfahrer des Bundes nicht zusteht. Soweit der Kläger die entsprechende Pest Stellung über den 30 Juni 1975 hinaus verlangt, ist sie schon deshalb unbegründet, weil dafür jeglicher Vortrag dazu fehlt, daß der Kläger im ersten Halbjahr 1975 Arbeitszeiten von mehr als 224 Stunden monatlich erbracht hätte, die nach dem Kraftfahrer-TV Voraussetzung für eine höhere Vergütung für das zweite Halbjahr 1975 wären. Da der Kraftfahrer-TV zulässigerweise die Vergütung nach der zurückliegenden Arbeits zeit aus dem vergangenen Halbjahr bemißt (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 19 MTB II), hätte der Kläger nämlich jeweils vortragen müssen, daß er höhere Arbeitszeiten geleistet hätte, wie er das für das zweite Halbjahr 1974 zur Begründung seines Anspruches für das erste Kalenderhalbjahr des Jahres 1975 auch getan hat.

    Auf der anderen Seite ist jedoch zu berücksichtigen, daß schon allgemein für die Vergütung von Kraftfahrern eine gewisse Pauschalierung durch den Kraftfahrer- TV vorgenommen wird und dies auch zulässig ist (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 19 MTB II).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 469/90

    Pauschalentlohnung; mehrtägige Personalratssitzungen

    Die im Kf-TV vorgenommene allgemeine Pauschalierung der Entlohnung einschließlich der Überstundenvergütung für Kraftfahrer ist zulässig (BAGE 25, 426, 427 ff. = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II und Urteil vom 21. September 1977 - 3 AZR 292/76 a.a.O.).
  • BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 13/86

    Anrechnung unerbetener Gewährung von Freizeit an einen Marine-Kraftfahrer auf die

    Für Zeiten, in denen die höchstzulässige Arbeitszeit nicht überschritten worden und ein Freizeitausgleich erfolgt ist, enthält § 4 Abs. 2 Kraftfahrer-TV keine Anrechnungsregel, so daß diese Stunden nach dem Kraftfahrer-TV nicht bei der Berechnung der durchschnittlichen Monatsarbeitszeit und damit beim Pauschallohn berücksichtigt werden können (BAGE 25, 426, 429 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Scheuring/Steingen, MTB II, Stand 1. Januar 1987, Bd. II, Erl. 8 zu § 2 Kraftfahrer-TV).

    Arbeitszeiten, die dazwischen liegen, sind somit nach dem Kraftfahrer-TV Überstunden, die gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 MTB II grundsätzlich bis zum Ende des nächsten Kalendermonats durch Arbeitsbefreiung ausgeglichen werden müssen (so auch BAGE 25, 426, 429 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II), ohne daß es darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Überstundenregelung gemäß § 19 Abs. 2 MTB II vorliegen.

  • BAG, 21.05.1987 - 6 AZR 636/85

    Anspruch auf Freizeitausgleich eines Kraftfahrers - Berücksichtigung der Zeiten

    Für Zeiten, in denen die höchstzulässige Arbeitszeit nicht überschritten worden und ein Freizeitausgleich erfolgt ist, enthält § 4 Abs. 2 Kraftfahrer-TV keine Anrechnungsregel, so daß diese Stunden nach dem Kraftfahrer-TV nicht bei der Berechnung der durchschnittlichen Monatsarbeitszeit und damit beim Pauschallohn berücksichtigt werden können (BAGE 25, 426, 429 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; Scheuring/Steingen, MTB II, Stand 1. Januar 1987, Bd. II, Erl. 8 zu § 2 Kraftfahrer-TV).

    Arbeitszeiten, die dazwischen liegen, sind somit nach dem Kraftfahrer-TV Überstunden, die gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 MTB II grundsätzlich bis zum Ende des nächsten Kalendermonats durch Arbeitsbefreiung ausgeglichen werden müssen (so auch BAGE 25, 426, 429 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II), ohne daß es darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Überstundenregelung gemäß § 19 Abs. 2 MTB II vorliegen.

  • BAG, 15.06.1989 - 6 AZR 466/87

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Pauschallohn bei Vertretung

    Das gleiche folgt auch daraus, daß der Pauschallohn nach dem Kraftfahrer-TV die Pauschalierung von Überstundenvergütung unter Berücksichtigung der generell bei der Tätigkeit von Kraftfahrern anfallenden Arbeitsbereitschaft darstellt (BAGE 25, 426, 428 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II).
  • BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77

    Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim -

    Entgegen der von Herschel in den Urteilsanmerkungen zu AP Nr. 1 und 2 zu § 19 MTB II geäußerten Bedenken wurde bereits beim sog. Kraftfahrertarifvertrag im Zusammenhang mit Arbeitsbereitschaft eine entsprechende Pauschalierung des Lohnes ausdrücklich als unbedenklich angesehen (BAG AP Nr. 1 zu § 19 MTB II; BAG 25, 426 = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II).
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 577/87

    Gerichtsverfassung: Deutsch als Gerichtssprache, Auslegung eines Erlasses der

    Das gilt auch, soweit diese eine Pauschalierung der Entschädigung vorsehen, mit der während der Manöverzeiten geleistete Mehrarbeit abgegolten werden soll (vgl. BAGE 25, 426, 427 [BAG 28.11.1973 - 4 AZR 74/73] = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II; BAGE 2, 277, 278 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO, das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 1961 - 5 AZR 483/60 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung sowie Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 15 Rz 22 und 23, S. 180, mit weiteren Nachweisen), wobei der Senat davon ausgeht, daß auch insoweit für die zivilen Arbeitnehmer in den Diensten der Stationierungsstreitkräfte inländisches Arbeitsrecht gilt (vgl. Denecke/Neumann, aaO, § 1 Rz 1, S. 35).
  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87

    Zusätzliche Vergütung für die Leistung von Bereitschaftsdienst in einem

  • LAG Hamm, 09.09.1999 - 16 Sa 1751/98

    Arbeitsvertrag - Inhaltskontrolle des durch den Arbeitgeber vorformulierten

  • BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73

    Tarifverträge - Metallindustrie - Gleichbehandlung - Einmalige Zuwendung -

  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 307/89

    Urlaub: Anspruch auf tariflichen Zusatzurlaub im öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
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