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   BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06   

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BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06 (https://dejure.org/2007,7927)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 4 AZR 766/06 (https://dejure.org/2007,7927)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 4 AZR 766/06 (https://dejure.org/2007,7927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wechsel des Tarifrechts für ein übergegangenes Arbeitsverhältnis durch einen Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel; Bindung des neuen Inhabers an eine Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsübergangs in einem ...

  • Judicialis

    TVG § 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; BGB § 613a Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Kleine dynamische Verweisungsklausel beim Betriebsübergang

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06
    Die Bezugnahme auf das Tarifwerk einer bestimmten Branche kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (= Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich/betrieblich geltenden Tarifvertrag) ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12 f. mwN; ebenso ErfK/Preis 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 127; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 3. Aufl. E Rn. 203 f.).

    Das hat der Senat gerade auch für eine Bezugnahmeklausel entschieden, in der auf den BMT-G II und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge verwiesen worden ist (25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - aaO mwN).

    Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass nur in den Fällen der normativen Geltung eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis der Parteien vor dem Betriebsübergang dessen Ablösung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses normativ geltende tarifliche Regelungen in Betracht kommt (25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 15).

    Vielmehr wird das Verhältnis der arbeitsvertraglichen Regelung zu der normativ wirkenden tariflichen durch § 4 Abs. 3 TVG bestimmt (BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298, 308; vgl. auch Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 13; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/ Schweibert/Seibt E Rn. 202; Kort SAE 2006, 247 ff.; ErfK/Preis § 613a Rn. 127; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 119 Rn. 12).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06
    Die hier vertretene Auffassung zur Bindung des neuen Inhabers an eine Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang verstößt nicht gegen Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof insbesondere in der Entscheidung vom 9. März 2006 (- C-499/04 - [Wehrhof] EuGHE I 2006, 2397 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 44) möglicherweise aufstellen wollte.

    Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Entscheidung jedenfalls deutlich gemacht, dass es um die Freiheit des Erwerbers von Bindungen an künftige Kollektivverträge (so 9. März 2006 - C-499/04 - aaO Rn. 34, 35) bzw. an nach dem Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geschlossene Kollektivverträge (9. März 2006 - C-499/04 - aaO Rn. 36) bzw. an Kollektivverträge, die dem zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden nachfolgen (9. März 2006 - C-499/04 - aaO Rn. 37), geht.

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06
    3a vergütet worden war, hat das Landesarbeitsgericht mit Recht angenommen, die Beklagte habe nach den Grundsätzen der Verteilung von Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung die objektive Fehlerhaftigkeit der dem Kläger mitgeteilten Vergütungsgruppe darzulegen und zu beweisen (dazu grundlegend zB Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Hinweise des Senats: teilweise parallel - 4 AZR 767/06 - (führend), parallel - 4 AZR 765/06 -(vorliegend) und - 4 AZR 766/06 -.
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Parallel Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 398/07 - ebenfalls parallel Senat 29. August 2007 - 4 AZR 765/06 - und - 4 AZR 766/06 - teilweise parallel damalige Leitsache 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 -.
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 683/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel - ergänzende

    Denn für das Verhältnis vertraglicher Ansprüche zu den Normen einer nachfolgenden Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip (BAG 29. August 2007 - 4 AZR 766/06 - Rn. 36, ArbuR 2008, 181; 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 38 mwN, AP BGB § 613a Nr. 387 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 118) .
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