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   BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 770/94   

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https://dejure.org/1996,32252
BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 770/94 (https://dejure.org/1996,32252)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 4 AZR 770/94 (https://dejure.org/1996,32252)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 4 AZR 770/94 (https://dejure.org/1996,32252)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 770/94
    V c Fallgruppe 7 BAT/VKA ( BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462; BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 -;, n.v.).

    Wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben, verstößt diese Regelung auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG oder europarechtliche Vorschriften, an die auch die Tarifvertragsparteien gebunden sind ( BAG Urteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - und vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 -;, a.a.O.).

    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen abgrenzende, differenzierende Regelungen ( BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 -;, a.a.O.).

    Ebenso ist nichts dafür ersichtlich, daß die Tarifvertragsparteien durch die von ihnen getroffene Regelung gegen das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung verstoßen hätten ( BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 -;, a.a.O.).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 770/94
    V c Fallgruppe 7 BAT/VKA ( BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462; BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 -;, n.v.).

    Wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben, verstößt diese Regelung auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG oder europarechtliche Vorschriften, an die auch die Tarifvertragsparteien gebunden sind ( BAG Urteile vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - und vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 534/94 -;, a.a.O.).

  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 770/94
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien mit den von ihnen vereinbarten Abgrenzungen und Differenzierungen die jeweils gerechteste und zweckmäßigste Lösung getroffen haben, solange sie die Grenzen der Tarifautonomie nicht überschreiten ( BAG Urteil vom 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Es stellt deshalb auch keine willkürliche Differenzierung dar, wenn aus finanzpolitischen Gründen Regelungen darauf abstellen, ob eine Person bis zu einem bestimmten Stichtag die ihr gebotene Rechtsposition bereits realisiert hat oder nicht (BVerfG 16. Oktober 1968 - 1 BvL 7/62 - BVerfGE 24, 220, 228; BAG 6. März 1996 - 4 AZR 770/94 - nv.; 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 7).
  • LAG Hamm, 18.01.2007 - 17 Sa 1187/06

    Nachzahlungsanspruch einer befristet Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit -

    Auch finanzielle und finanzpolitische Erwägungen können Stichtagsregelungen rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.1994 - 4 AZR 165/93, ZTR 1994, 462; Urteil vom 06.03.1996 - 4 AZR 770/94 n.v.).
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