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   BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12   

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https://dejure.org/2014,54940
BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12 (https://dejure.org/2014,54940)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2014 - 4 AZR 773/12 (https://dejure.org/2014,54940)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 (https://dejure.org/2014,54940)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anl C Entgeltgr S14 TVöD-V, § 22 BAT
    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • IWW

    § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT, § 1900 Abs. 4 BGB, § ... 300 FamFG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG, § 280 FamFG, § 281 FamFG, § 283 Abs. 1, § 278 Abs. 5 FamFG, § 271 FamFG, § 1906 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde, Entgeltgruppe TVöD, Eingruppierung

  • rewis.io

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD -V Anl. C Anh. Entgeltgruppe S 14; BAT § 22
    Eingruppierung einer in der Betreuungsbehörde eingesetzten Diplom-Sozialpädagogin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1152
  • FamRZ 2015, 1796
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Für den Fall der Abgrenzbarkeit von verschiedenen Tätigkeiten einer Sozialarbeiterin, bspw. in eine Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer - einerseits - und der unmittelbaren Durchführung der Betreuung der ihr zugewiesenen Personen - andererseits -, ist der Senat auch bisher von zwei verschiedenen Arbeitsvorgängen ausgegangen (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272; bestätigt durch BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .

    Diese Tätigkeiten sind bereits grundsätzlich von denjenigen des Arbeitsvorgangs 1 zu trennen (für einen eigenen Arbeitsvorgang bei nahezu identischer Tätigkeitsbeschreibung bereits BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Für den Fall der Abgrenzbarkeit von verschiedenen Tätigkeiten einer Sozialarbeiterin, bspw. in eine Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer - einerseits - und der unmittelbaren Durchführung der Betreuung der ihr zugewiesenen Personen - andererseits -, ist der Senat auch bisher von zwei verschiedenen Arbeitsvorgängen ausgegangen (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272; bestätigt durch BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Hat eine Sozialarbeiterin verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, zB Obdachlose/Nichtseßhafte, Flüchtlinge/Asylbewerber, usw., deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. dazu BAG 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - zu B II 3 der Gründe) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Die für die Entgeltgruppe S 14 Alt. 2 Anl. C TVöD-V genannte Gleichwertigkeit bedeutet nicht, dass jede "gleichwertige" Tätigkeit ausreicht, sondern dass die dort anschließend im einzelnen genannten Tätigkeiten nicht nur vorliegen, sondern denen der ersten Alternative auch "gleichwertig" sein müssen (vgl. zur Gleichwertigkeit auch BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 35 ff.) .
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit der Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbständig bewertbar sein (vgl. zusammenfassend BAG 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Eine solche kann zur Grundlage der Bestimmung von Arbeitsvorgängen genutzt werden, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten zutreffend und ausreichend wiedergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 39) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Der TVöD-V ist ein den BAT ersetzender Tarifvertrag (vgl. nur BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 21 ff., BAGE 130, 286) .
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    Insbesondere steht dem nicht die bisherige Senatsrechtsprechung entgegen, nach der die Tätigkeit von Sozialarbeitern oft einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient, nämlich der Beratung und Betreuung des zugewiesenen Personenkreises (vgl. nur BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 18; 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12
    (1) Bezugspunkt der Eingruppierung nach dem BAT ist der Arbeitsvorgang als maßgebende Einheit für die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 33, BAGE 129, 208) .
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer/s Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09  - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    aa) Nach § 12 Abs. 1 TV-L ist Bezugspunkt der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgang (vgl. zu § 22 BAT BAG 16. Oktober 2019 - 4 AZR 284/18 - Rn. 16; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22) .

    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - aaO; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -) .

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Hat ein Sozialarbeiter verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen (zB Obdachlose/Nichtsesshafte, Flüchtlinge/Asylbewerber) , deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Bezugspunkt der Eingruppierung nach dem BAT-O ist aber nach § 22 Abs. 2 BAT-O der Arbeitsvorgang als maßgebende Einheit für die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal (BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19 mwN; sh. zum Arbeitsvorgang und dessen Bestimmung etwa 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 ff. mwN) .
  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Ebenso wenig bildet die Betreuung jedes einzelnen Pflegebedürftigen einen eigenständigen Arbeitsvorgang, da der der Arbeitnehmerin W zur Betreuung zugewiesene Personenkreis (an Demenz erkrankte Pflegebedürftige) einheitlich bestimmt ist (vgl. BAG 10. Dezemb er 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung und

    Hat ein Sozialarbeiter verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Hat ein Sozialarbeiter allerdings verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, zB Obdachlose/Nichtsesshafte, Flüchtlinge/Asylbewerber usw., deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. BAG v. 19.10.2016 - 4 AZR 727/14, juris; BAG v. 10.12.2014 - 4 AZR 773/12, juris).

    Ist dies der Fall, ist der Arbeitsvorgang in seinem gesamten zeitlichen Umfang dem höheren Tätigkeitsmerkmal zuzuordnen (BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 19/20 und 34, juris; BAG v. 10.12.2014 - 4 AZR 773/12, Rn. 25, juris; BAG v. 13.05.2015 - 4 AZR 355/13, Rn. 43, juris).

    Ob und ggf. welche organisatorischen Untereinheiten oder bestimmte ausgewählte Personen oder Personengruppen er im gerichtlichen Verfahren nach § 1906 beteiligt, ist als Teil seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit hinzunehmen und nicht weiter im Rahmen eines Eingruppierungsprozesses überprüfbar (vgl. dazu auch BAG v. 19.10.2016 - 4 AZR 727/14, Rn. 33, juris; BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 19, juris; BAG v. 17.06.2015 - 4 AZR 371/13, Rn. 19, juris; BAG v. 10.12.2014 - 4 AZR 773/12, Rn. 25, juris).

    Allein der - tatsächliche - Umstand, dass einzelne Mitarbeiter nur selten oder noch nie an einer Unterbringungsentscheidung beteiligt waren, reicht insoweit noch nicht aus, um das Vorliegen des tariflichen Anforderungsmerkmals zu verneinen (BAG v. 19.10.2016 - 4 AZR 727/14, Rn. 35, juris; BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 20, juris; BAG v. 10.12.2014 - 4 AZR 773/12, Rn. 25, juris).

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Sozialarbeiter oder die Sozialarbeiterin verschiedene, von einander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen hat, deren Hilfsbedürfnisse rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Hat ein Sozialarbeiter verschiedene, voneinander abgrenzbare Personenkreise zu betreuen, deren Status und Hilfsansprüche rechtlich ganz unterschiedlich bestimmt sind, kommt bei getrennter Betreuung die Aufteilung der Tätigkeit in je einen Arbeitsvorgang für je eine Gruppe der betreuten Personen in Betracht (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • LAG München, 26.03.2020 - 3 Sa 646/19

    Sporttherapeut, Eingruppierung, Reichweite der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 7 Sa 410/16

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2022 - 11 Sa 576/22

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 Sa 409/16

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 19 Sa 21/20

    Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin/Mitarbeiterin in einer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19

    Eingruppierung - Brandschutzprüfer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2020 - 7 Sa 415/19

    Eingruppierung - Zuarbeit für die Reha-Fachberatung - selbständige Leistungen -

  • LAG Köln, 08.06.2016 - 11 Sa 16/16

    Tarifliche Eingruppierung einer in der Widerspruchsstelle des Job-Centers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2016 - 3 Sa 383/15

    Eingruppierung - Verwaltungsangestellte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - 3 Sa 551/14

    Eingruppierung einer Diplom-Psychologin

  • ArbG Hamm, 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19

    Eingruppierung einer Servicemitarbeiterin - Ermittlungsrichtersachen

  • ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19
  • ArbG Köln, 04.10.2019 - 1 Ca 2072/19
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2021 - 14 Sa 662/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 Abs. 2 TVöD-NRW Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt

  • LAG Nürnberg, 20.12.2019 - 8 Sa 170/19

    Eingruppierung - nautischer Beschäftigter - nautisches Befähigungszeugnis -

  • ArbG Münster, 26.02.2020 - 1 Ca 1385/19
  • ArbG Berlin, 28.08.2019 - 21 Ca 12765/18

    Eingruppierung - Beschäftigte Serviceeinheit - Amtsgericht

  • ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

  • ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Amtsgerichts

  • ArbG Gelsenkirchen, 22.05.2019 - 2 Ca 120/19

    Eingruppierung eines Abwassermeisters nach TVöD-V, besondere Leistungen

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