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   BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94   

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BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94 (https://dejure.org/1996,1773)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 4 AZR 775/94 (https://dejure.org/1996,1773)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 4 AZR 775/94 (https://dejure.org/1996,1773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialarbeiters in der Tätigkeit eines Sachbearbeiters in der Heimaufsicht - Bedeutung einer vertraglichen Bezugnahme auf eine bestimmte Vergütungsgruppe - Maßstab für die Beurteilung der die Gesamtarbeitszeit ausfüllenden ...

  • archive.org
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in Heimaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1620
  • NZA-RR 1997, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Die Tarifvertragsparteien fordern hier eine erhebliche Heraushebung ausdrücklich, so daß - ausgehend von der Basis der Anforderungen der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 15 - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Sie trägt unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 vor, eine Heraushebung durch das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung könne sich danach insbesondere aus der Bedeutung der Tätigkeit für dritte Personen und andere Mitarbeiter ergeben.

    Das hat der Senat im einzelnen in dem Urteil vom 29. Januar 1986, aaO, aber auch in dem Urteil vom 16. April 1986, aaO, begründet.

    Der Senat hat in dem genannten Urteil vom 29. Januar 1986, aaO, ausgeführt (zu 10e a.E. der Gründe), daß mit den bloßen Auswirkungen der Tätigkeit eines Angestellten besondere Verantwortung im Sinne der Anforderungen der Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 8 der Vergütungsgruppen für technische Angestellte im Teil I der Anlage 1a zum BAT nicht begründet werden kann, weil insoweit nur die Bedeutung des Aufgabengebietes (Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2, aaO) betroffen ist.

    Auch mag den Ausführungen des Senats im Urteil vom 29. Januar 1986, aaO (zu 10e der Gründe), entnommen werden können, daß an Aufsichtsfunktionen gedacht ist.

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie trägt unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 vor, eine Heraushebung durch das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung könne sich danach insbesondere aus der Bedeutung der Tätigkeit für dritte Personen und andere Mitarbeiter ergeben.

    Das hat der Senat im einzelnen in dem Urteil vom 29. Januar 1986, aaO, aber auch in dem Urteil vom 16. April 1986, aaO, begründet.

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. April 1986, aaO, bestätigt.

    Es ist richtig, daß der Senat in dem von der Revision genannten Urteil vom 16. April 1986, aaO, zu 5a a.E. der Gründe ausgeführt hat, daß im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten ist, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der besonderen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen.

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen beispielsweise Angestellte, die entweder große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten oder besonders schwierige Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).

    Der Kläger bearbeitet im Rahmen der Heimaufsicht keine besonders schwierigen Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit im Sinne des Senatsurteils vom 21. Januar 1970, aaO. Das folgt für den Kläger schon daraus, daß dem Kläger nicht die Fachaufsicht für den gesamten Regierungsbezirk B... obliegt, sondern lediglich die Fachaufsicht für mehrere Jugendamtsbezirke.

    Im übrigen setzt das Tätigkeitsmerkmal nicht voraus, daß der Angestellte einen quantitativ besonders großen Arbeitsbereich hat (Senatsurteil vom 21. Januar 1970, aaO).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Senatsurteil vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; Senatsurteil vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT; Senatsurteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; vgl. BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Bei diesem Arbeitsvertrag und bei seiner Änderung handelt es sich um formularmäßige Verträge, so daß der Senat sie selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

    Auf die Merkmale des Oberbegriffs allein kommt es nur an, wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist, aber auch hier sind nach dem Willen der Tarifvertragsparteien bei der Auslegung der Merkmale des Oberbegriffs die Tätigkeitsbeispiele wiederum als Maßstab für die Bewertung heranzuziehen (Senatsurteil vom 29. April 1981, aaO).

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Das Merkmal der schwierigen Tätigkeit im Sinne der Fallgruppe 16 der Vergütungsgruppe IVb für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz Nr. 5 durch konkrete Beispiele erläutert (Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zur Protokollerklärung Nr. 12 zu den Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1a zum BAT/VKA).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 7 (4) Sa 706/92
    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Der Kläger meint nun, ihm sei mit der ihm übertragenen Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtungen die "Bearbeitung besonderers schwieriger Grundsatzfragen mit der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für die nachgeordneten Bereiche und die Allgemeinheit anvertraut", und bezieht sich insoweit auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 1993 - 7 (4) Sa 706/92 - EzBAT §§ 22, 23 BAT F. 1 Sozialdienst Vergütungsgruppe III Nr. 2 = ZTR 1993, 468 f. Dem ist jedenfalls für den Kläger nicht zu folgen.
  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Die Tarifvertragsparteien fordern hier eine erhebliche Heraushebung ausdrücklich, so daß - ausgehend von der Basis der Anforderungen der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 15 - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 15/79

    Arbeitsvorgang - Bestimmung der tariflichen Mindestvergütung - Angestellte des

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1118/78

    Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Technische Fachkenntnisse -

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

  • LAG Niedersachsen, 05.07.1994 - 16 (6) Sa 612/93

    Höhergruppierung in eine andere Vergütungsgruppe ; Grundeingruppierung für

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Bei der Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen bildet nicht jeder einzelne Antrag einen eigenen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Anträgen oder Widersprüchen füllt diesen Rechtsbegriff aus (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23; 28. September 1983 - 4 AZR 93/81 - 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 47).

    Dies gilt jedoch nur, wenn die unterschiedlich wertigen Arbeitsleistungen von vorne herein - sei es aufgrund der Schwierigkeit oder anderer Umstände - auseinander gehalten werden können und von einander zu trennen sind (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO; 16. April 1986 - 4 AZR 595/04 - zu 1 der Gründe, aaO).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Dies hat der Senat bereits für die Heimaufsicht über Kindertageseinrichtungen entschieden (Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Der Senat hat denn auch in seiner bereits mehrfach angeführten Entscheidung vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) für die Tätigkeit des in der Heimaufsicht über Kindertagesstätten tätigen Sozialarbeiters, der ähnliche Aufgaben wie der Kläger hat, die Anforderungen des Eingruppierungsmerkmals der VergGr.

    15 BAT - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO).

    5.5 Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) entschieden, daß die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht über Kindertagesstätten nicht den Anforderungen der VergGr.

    Von dem der Entscheidung vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) zugrunde liegenden Fall unterscheidet sich die Stellung des Klägers dieses Rechtsstreits insofern, als er seit dem 1. September 1994 für alle Heime für behinderte Volljährige in R zuständig ist, während die Aufsichtstätigkeit des Klägers des der Entscheidung vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zugrunde liegenden Falles auf Teilgebiete des Landes Niedersachsen begrenzt war.

    Auch quantitativ ragt der Verantwortungsrahmen des Klägers dieses Rechtsstreits jedoch nicht über denjenigen des Klägers des Rechtsstreits - 4 AZR 775/94 - heraus: Jener übte die Fachaufsicht über 175 Einrichtungen mit 9.126 genehmigten Plätzen, die mit 8.667 Kindern besetzt waren, aus (Urteil des Senats vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO, zu Ziff. II 5 d der Gründe), der Kläger ist seit dem 1. September 1994 zuständig für 115 Heime mit knapp 8.000 Plätzen sowie für 24 teilstationäre nicht dem Heimgesetz unterliegende Tagesförderstätten für seinerzeit gut 500 erwachsene Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen.

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (st. Rspr., BAG 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 14; 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten;

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht z.B. bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes angenommen (BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00, ZTR 2002, 178 Rn. 33), allerdings für einen Sozialarbeiter, dem u.a. die Durchführung der Aufsicht über die Kindertagesstätten, die Beratung der Jugendämter, die fachliche Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindertagesstätten und die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten betreffend die Kindertagesstätten oblag, offen gelassen (BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Rn. 30).

    Eine lediglich pauschale Überprüfung ist ausreichend, wenn der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten ein Tätigkeitsmerkmal der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 48; BAG 26.01.2005 - 4 AZR 6/04, ZTR 2005, 640 Rn. 49 m.w.N.).

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 45).

    (8)Entgegen der Ansicht der Klägerin vermögen die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Belange des Dienstherren oder die Allgemeinheit oder die Lebensverhältnisse Dritter die begehrte Eingruppierung nicht zu begründen (vgl. zu diesem Merkmal BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 58).

    Für den Leiter des Sachgebiets Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Dresden hat das Bundesarbeitsgericht auf die herausgehobene Bedeutung der Leitungsfunktion im innerdienstlichen Betrieb, in der besonderen Bedeutung seiner Tätigkeit für die Allgemeinheit gerade in der Großstadt Dresden und in der nicht unerheblichen Tragweite der hoheitlichen Maßnahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VII, die in das Grundrecht aus Art. 6 GG eingreift, abgestellt, aber nur die besondere Bedeutung (jetzt Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 5) und nicht das herausgehobene Maß an Verantwortung (jetzt Entgeltgruppe S 18 Fallgruppe 2) angenommen (BAG 06.03.1996 a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2007 - 6 Sa 279/05

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kindertagesstättenaufsicht

    Von einer "schwierigen Tätigkeit" kann gesprochen werden, wenn sich die Tätigkeit aus der Normal- bzw. Grundtätigkeit heraushebt (BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94 - BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23).

    16 BAT erfüllt sind (BAG 22.11.1977 - 4 AZR 395/76 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 2; 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183; 06.03.1996 - 4 AZR 775/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23; 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301).

    Dem 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist zuzustimmen, wenn er in seiner Entscheidung vom 06.03.1996 (a. a. O) ausführt, dass den Aufgaben der Einrichtungsaufsicht nur der Mitarbeiter gerecht werden kann, der über ein breites Fachwissen verfügt das sich über viele Bereiche erstreckt.

    Es ist nicht zu erkennen, dass der Klägerin wesentlich andere Tätigkeiten übertragen worden sind, als dem Kläger des vom Bundesarbeitsgericht am 06.08.1996 entschiedenen Rechtsstreits (4 AZR 775/94 a. a. O.).

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Dies würde dem allgemeinen Verständnis von Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern entsprechen, bei denen grundsätzlich nicht jeder einzelne Fall ein Arbeitsvorgang ist, sondern erst die Befassung mit allen Fällen diesen Rechtsbegriff ausfüllt (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe; 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (vgl. BAG 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 14; 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • LAG Hessen, 31.03.1998 - 9 Sa 2005/97

    Eingruppierungsfestellungsklage einer Diplom-Sozialarbeiterin mit staatlicher

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • LAG Köln, 04.02.1999 - 10 Sa 839/98

    Eingruppierung; Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; Sachgebietsleiterin

  • LAG Hamburg, 27.06.2012 - H 6 Sa 102/11

    Eingruppierung eines Gewässerwartes der Freien und Hansestadt Hamburg

  • LAG Hamburg, 27.10.2004 - 5 Sa 39/04

    Sozialarbeiter und Eingruppierung

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1997 - 5 Sa 143/97

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialpädagogen; Tarifrechtliche Einstufung

  • ArbG Herne, 26.11.2019 - 3 Ca 2634/18
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