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   BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09   

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BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09 (https://dejure.org/2011,47089)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2011 - 4 AZR 781/09 (https://dejure.org/2011,47089)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2011 - 4 AZR 781/09 (https://dejure.org/2011,47089)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • openjur.de

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel; tarifliche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung

  • Bundesarbeitsgericht

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel - tarifliche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthält eine dynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge erfasst, wozu auch der TV-Urlaubsgeld und der TV-Zuwendung in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören.

    Dabei kann es dahinstehen, ob bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel, die nicht nur den "jeweiligen BAT" nennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 ; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern neben den "ergänzenden" auch die "ändernden" Tarifverträge, zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge zum BAT - dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L)  - führt (so Henssler/Seidensticker RdA 2011, 247, 249 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die Neubezeichnungen im Wesentlichen der Zusammenführung der vormals getrennten Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte geschuldet sind; offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Ausgehend vom vertraglichen Regelungszweck der vorliegenden Bezugnahmeklausel - der Ausgestaltung der Arbeitsvertragsbedingungen nach Maßgabe der jeweiligen Tarifbedingungen des öffentlichen Dienstes (s. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 34 mwN, aaO)  - kann eine Bezugnahme der Nachfolgetarifverträge auch dann anzunehmen sein, wenn zwar nicht die "ersetzenden", sondern lediglich die "ändernden" Tarifverträge in der vertraglichen Abrede genannt sind.

    Selbst wenn man mit dem Kläger der Auffassung ist, dass mit einem solchen Vertragsverständnis die Grenzen der Auslegung überschritten sein sollten, folgt das genannte Ergebnis jedenfalls aus einer ergänzender Auslegung (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn.  23, 31 ff., BAGE 134, 283 ; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., NZA 2012, 100) der Bezugnahmeregelung in § 2 des Arbeitsvertrages.

    c) Die mit der Ersetzung des BAT und der ihn ergänzenden und ändernden Tarifverträge entstandene nachträgliche Regelungslücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (zu den Voraussetzungen ausf. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 134, 283 ) .

    Vorliegend bestehen ausreichende Hinweise, die eine Orientierung (zu diesem Kriterium BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 41, BAGE 134, 283) an den tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes für die Angestellten der Länder erkennen lassen.

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Diese Abrede (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 24 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthält eine dynamische Bezugnahme, die den jeweiligen BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge erfasst, wozu auch der TV-Urlaubsgeld und der TV-Zuwendung in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören.

    Dabei kann es dahinstehen, ob bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel, die nicht nur den "jeweiligen BAT" nennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 ; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern neben den "ergänzenden" auch die "ändernden" Tarifverträge, zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge zum BAT - dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L)  - führt (so Henssler/Seidensticker RdA 2011, 247, 249 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die Neubezeichnungen im Wesentlichen der Zusammenführung der vormals getrennten Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte geschuldet sind; offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Klausel noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

    Dies wären vorliegend zumindest die Tarifregelungen für den öffentlichen Dienst gewesen, die den BAT und die ihn ergänzenden Tarifverträge ersetzten (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 ff. mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .

  • ArbG Münster, 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06

    Auslegung eines Tarifvertrages über Einmalzahlungen

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Nach der von der Beklagten im hiesigen Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24) hat sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Vergütungsgruppe des BAT vergütet, die wiederum allein Inhalt der Vergütungsordnung Bund/Länder gewesen ist.

    Zudem war die Beklagte ua. aufgrund der von ihr im Verfahren angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster ( 24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - NZA-RR 2007, 24 ) , welches eine Erstreckung einer von ihr verwendeten arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - "Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961 und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt wurde." - auf die Nachfolgetarifverträge abgelehnt hatte, der Auffassung, die Bezugnahmeabrede könne "ohne Beteiligung der Mitarbeiter" nicht zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge führen.

    Die Beklagte gibt hier lediglich ihre Rechtsauffassung entsprechend der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006 - 3 Ca 1023/06 - aaO) wieder.

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Selbst wenn man mit dem Kläger der Auffassung ist, dass mit einem solchen Vertragsverständnis die Grenzen der Auslegung überschritten sein sollten, folgt das genannte Ergebnis jedenfalls aus einer ergänzender Auslegung (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn.  23, 31 ff., BAGE 134, 283 ; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., NZA 2012, 100) der Bezugnahmeregelung in § 2 des Arbeitsvertrages.

    Ebenso wenig kann ein Tarifvertrag bestehende individualvertraglich vereinbarte Rechte abändern oder verkürzen (s. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 55 mwN, NZA 2012, 100) .

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Hierzu bedarf es aber einer über längere Zeit geübten einverständlichen Vertrags- und Zahlungspraxis (BGH 29. April 1993 - III ZR 115/91 - BGHZ 122, 287) .
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    aa) Zwar darf sich das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht in Widerspruch zum Parteiwillen setzen (st. Rspr., BGH 1. Februar 1984 -  VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69) .
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Soweit gleichwohl ein nachträgliches Verhalten der Parteien bei der Auslegung von Willenserklärungen berücksichtigt wird (vgl. Staudinger/Singer BGB 2004 § 133 Rn. 50 mwN) , muss es "Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen" (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878) .
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Dieser Grundsatz ist aber dahingehend zu präzisieren, dass eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Widerspruch zu dem im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen stehen und nicht zu einer unzulässigen Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen darf (BGH 22. April 1953 - II ZR 143/52 - BGHZ 9, 273) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Es handelt sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregel, die dazu dient, eine Tarifkonkurrenz aufzulösen (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 49, AP TVG § 3 Nr. 48 = EzA TVG § 3 Nr. 34) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 781/09
    Dabei kann es dahinstehen, ob bereits die Auslegung der Bezugnahmeklausel, die nicht nur den "jeweiligen BAT" nennt (so in den Entscheidungen des Senats 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 ; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 24, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; ebenso 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38) , sondern neben den "ergänzenden" auch die "ändernden" Tarifverträge, zu einer Anwendung der Nachfolgetarifverträge zum BAT - dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Tarifvertrag für die Länder (TV-L)  - führt (so Henssler/Seidensticker RdA 2011, 247, 249 mit dem zutreffenden Hinweis, dass die Neubezeichnungen im Wesentlichen der Zusammenführung der vormals getrennten Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte geschuldet sind; offengelassen in BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) .
  • LAG Hamm, 03.09.2009 - 16 Sa 652/09

    Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf BAT

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 122/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 953/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    des Arbeitsvertrags in dem von dem Kläger begehrten Zeitraum ab dem 1. August 2006 lückenhaft geworden (vgl. hierzu BAG 16. November 2011 - 4 AZR 781/09 - derzeit nv.) .
  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 954/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    des Arbeitsvertrags in dem von der Klägerin begehrten Zeitraum ab dem 1. August 2006 lückenhaft geworden (vgl. hierzu BAG 16. November 2011 - 4 AZR 781/09 - derzeit nv.) .
  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 955/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    des Arbeitsvertrags in dem von der Klägerin begehrten Zeitraum ab dem 1. August 2006 lückenhaft geworden (vgl. hierzu BAG 16. November 2011 - 4 AZR 781/09 - derzeit nv.) .
  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 956/11

    Vergütung nach TVöD und TVÜ-VKA

    des Arbeitsvertrags in dem von der Klägerin begehrten Zeitraum ab dem 1. August 2006 lückenhaft geworden (vgl. hierzu BAG 16. November 2011 - 4 AZR 781/09 - derzeit nv.) .
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