Rechtsprechung
BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Auswerters russischsprachiger Flugfunkverkehre - Voraussetzungen der Eingruppierungsfeststellungsklage - Anspruch auf Vergütung aus einer bestimmten Vergütungsgruppe
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Auswerters russischsprachiger Flugfunkverkehre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 15.04.1992 - 3 Ca 884/91
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.1993 - 7 (4) Sa 476/92
- BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Papierfundstellen
- NZA 1995, 483 (Ls.)
- BB 1995, 208
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ist aber nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen.Ihnen kommt grundsätzlich eine Auffangfunktion zu (Urteil des Senats vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.).
- BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89
Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Unter Zusammenhangsarbeiten sind solche Tätigkeiten zu verstehen, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden können, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. Urteil des Senats vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 - AP Nr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil des Senats vom 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen = ZTR 1990, 289). - BAG, 13.12.1967 - 4 AZR 106/67
Tätigkeitsmerkmale der Tarifvertrag - Neuregelung der Eingruppierung - …
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Zusammenhangstätigkeiten sind bei Übersetzungen die mit ihnen einhergehenden untrennbaren Hilfstätigkeiten, z. B. Reinschriften (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 13. Dezember 1967 - 4 AZR 106/67 - AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT).
- BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 310/91
Eingruppierung bei ständiger Unterstellung von Angestellten
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - AP Nr. 161 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m. w. N.). - BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82
Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Da es sich bei dem Begriff des Arbeitsvorgangs um einen von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff handelt, kann der Senat die Arbeitsvorgänge des Klägers jedoch selbst bestimmen (BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.). - BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Einem Übersetzer obliegt die Übersetzung schriftlich vorgegebener Texte in eine andere Sprache (Urteil des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil des Senats vom 1. März 1989 - 4 AZR 576/88 -, n. v.). - BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - AP Nr. 161 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m. w. N.). - BAG, 01.03.1989 - 4 AZR 576/88
Eingruppierung von Dolmetscher und Übersetzer unter Anwendung des …
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Einem Übersetzer obliegt die Übersetzung schriftlich vorgegebener Texte in eine andere Sprache (Urteil des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Urteil des Senats vom 1. März 1989 - 4 AZR 576/88 -, n. v.). - BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84
Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Es handelt sich der Sache nach um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77
Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung …
Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 787/93
Unter Zusammenhangsarbeiten sind solche Tätigkeiten zu verstehen, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden können, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. Urteil des Senats vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 - AP Nr. 15 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie Urteil des Senats vom 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen = ZTR 1990, 289).
- BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht
Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen. - BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16
Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht
(aa) Auch im Streitfall sind der Klägerin diese Tätigkeiten aus Gründen der Praktikabilität (vgl. dazu BAG 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 -) im Zusammenhang mit der ihr obliegenden Aktenführung einheitlich und alleinverantwortlich im Sinne einer sinnvollen Verwaltungsübung übertragen worden. - BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20
Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen
Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.
- LAG Hamburg, 27.06.2012 - H 6 Sa 102/11
Eingruppierung eines Gewässerwartes der Freien und Hansestadt Hamburg
Nach Auffassung der Berufungskammer liegt im Streitfall auch nicht aufgrund einer ausdrücklich getroffenen Regelung zur tariflichen Eingruppierung der Gewässerwarte eine von den Tarifparteien sogar geschlossene Tariflücke vor (vgl. insoweit z.B. BAG 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - AP Nr. 184 zu §§ 22, 23 BAT 1974).Nach der Rechtsprechung des BAG kann zwar auch dann, wenn eine im Einvernehmen mit den Tarifvertragsparteien auf Arbeitnehmerseite ergangene Verwaltungsanordnung neu gefasst wird, davon auszugehen sein, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung keine Auffangfunktion mehr zukommt; es liegt dann ggfs. eine bewusste Tariflücke vor, die die Tarifvertragsparteien aber der Sache nach geschlossen hätten (vgl. BAG 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - Rn. 53, 54, AP Nr. 184 zu §§ 22, 23 BAT 1974).
Darin liegt der entscheidende Unterschied zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 -.
- LAG Hamburg, 05.11.2001 - 6 Sa 41/01
Eingruppierungsfeststellungsklage über die tarifvertragliche Eingruppierung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 22.06.2010 - 2 Sa 9/10
Keine Eingruppierung eines Wegewartes der Stadt Hamburg in VergGr 5c BAT
Auch wenn die vorgenannten Übereinkunft nicht von den Tarifvertragsparteien schriftlich abgeschlossen worden ist und daher nicht nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes zu Stande gekommen ist, ist sie jedenfalls dann rechtlich beachtlich, wenn sie ihrerseits in einer entsprechenden Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ihren Niederschlag gefunden hat (BAG vom 14.9.1994, 4 AZR 787/93).