Rechtsprechung
   BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1494
BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85 (https://dejure.org/1986,1494)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1986 - 4 AZR 789/85 (https://dejure.org/1986,1494)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 (https://dejure.org/1986,1494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung - Ermessensausübung - Gerichtliche Kontrolle - Unbeschränktes Überprüfungsrecht - Budgetfreiheit - Grundsatz sparsamer Mittelbewirtschaftung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    bb) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528 [BAG 25.04.2007 - 10 AZR 246/06] ).

    Dafür ist entscheidend, dass die Handfertigkeit der am Produktionsprozess beteiligten Mitarbeiter prägend für die Produktherstellung ist, die eingesetzten Maschinen und technischen Hilfsmittel nur der Erleichterung und Unterstützung der Handfertigung dienen und durch ihren Einsatz nicht wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des Handwerks entbehrlich werden [vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Für eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht es daher, wenn überwiegend fachlich qualifizierte, handwerklich ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Werden dagegen als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform fern (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

    Allein vom Wortlaut aus betrachtet wären demnach auch Beschichtungs- oder Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen (vgl. hierzu auch BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) oder sogar an sonstigen Fahrzeugen denkbar.

    (1) Bauten- und Eisenschutzarbeiten gehören auch zu dem Maler- und Lackiererhandwerk (vgl. bzgl. Korrosionsarbeiten an Schiffen BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; bzgl. Beschichtung von Böden BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 angenommen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 18 f., AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    dd) An diesem Ergebnis ändert auch die Entscheidung des BAG vom 9. April 2014 nichts (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Allerdings könnte man die Ausführungen unter Rn. 12 eventuell so verstehen, dass der Senat annimmt, dass Entrostungs- und Eisenanstricharbeiten unter den VTV unabhängig von der Frage fallen, auf welches Objekt (Brücken, Hallen etc., aber ggf. auch Schiffe) sich diese beziehen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

  • LAG Hessen, 05.03.2019 - 12 Sa 525/18
    Allein vom Wortlaut aus betrachtet wären demnach auch Beschichtungs- oder Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen (vgl. hierzu auch BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) oder sogar an sonstigen Fahrzeugen denkbar.

    (1) Bauten- und Eisenschutzarbeiten gehören auch zu dem Maler- und Lackiererhandwerk (vgl. bzgl. Korrosionsarbeiten an Schiffen BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; bzgl. Beschichtung von Böden BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 angenommen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 18 f., AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    dd) An diesem Ergebnis ändert auch die Entscheidung des BAG vom 9. April 2014 nichts (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Allerdings könnte man die Ausführungen unter Rn. 12 eventuell so verstehen, dass der Senat annimmt, dass Entrostungs- und Eisenanstricharbeiten unter den VTV unabhängig von der Frage fallen, auf welches Objekt (Brücken, Hallen etc., aber ggf. auch Schiffe) sich diese beziehen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • LAG Hessen, 12.06.2020 - 10 Sa 1537/19

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

    Allein vom Wortlaut aus betrachtet wären demnach auch Beschichtungs- oder Korrosionsschutzarbeiten an Schiffen (vgl. hierzu auch BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) oder sogar an sonstigen Fahrzeugen denkbar.

    (1) Bauten- und Eisenschutzarbeiten gehören auch zu dem Maler- und Lackiererhandwerk (vgl. bzgl. Korrosionsarbeiten an Schiffen BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; bzgl. Beschichtung von Böden BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahre 2014 angenommen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 18 f., AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    dd) An diesem Ergebnis ändert auch die Entscheidung des BAG vom 9. April 2014 nichts (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Allerdings könnte man die Ausführungen unter Rn. 12 eventuell so verstehen, dass der Senat annimmt, dass Entrostungs- und Eisenanstricharbeiten unter den VTV unabhängig von der Frage fallen, auf welches Objekt (Brücken, Hallen etc., aber ggf. auch Schiffe) sich diese beziehen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 12, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei

    (a) Ob es sich im Einzelfall um einen Handwerks- oder Industriebetrieb handelt, ist im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung der jeweiligen tariflichen Regelungen zu ermitteln (st. Rspr., vgl. BAG 9. April 2014 -10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler; BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11 - Rn. 16, EzA § 17 BBiG 2005 Nr. 1; BAG 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 39, NZA-RR 2007, 528; vgl. auch Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 49 ; Juris) .

    Dafür ist entscheidend, dass die Handfertigkeit der am Produktionsprozess beteiligten Mitarbeiter prägend für die Produktherstellung ist, die eingesetzten Maschinen und technischen Hilfsmittel nur der Erleichterung und Unterstützung der Handfertigung dienen und durch ihren Einsatz nicht wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des Handwerks entbehrlich werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Für eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht es daher, wenn überwiegend fachlich qualifizierte, handwerklich ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigt werden (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

    Werden dagegen als Folge der Technisierung wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerks durch den Einsatz von Maschinen entbehrlich und bleibt kein Raum mehr für das handwerkliche Können, liegt eine handwerksmäßige Betriebsform fern (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 15, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) .

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Nach allgemein anerkannter Auffassung hat die Partei, der das Recht zur Leistungsbestimmung zusteht, zu beweisen, daß ihre Bestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 55, 275 = AP, aaO).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Nach allgemein anerkannter Auffassung hat die Partei, der das Recht zur Leistungsbestimmung zusteht, zu beweisen, daß ihre Bestimmung gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht (BAG Urteil vom 9. Juni 1965 - 1 AZR 388/64 - AP Nr. 10 zu § 315 BGB; Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BGH Urteil vom 30. Juni 1969 - VII ZR 170/67 - AP Nr. 11 zu § 315 BGB).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen im Sinne von § 315 Abs. 3 BGB, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach allgemeiner Auffassung hat die Partei, der das Recht zur Bestimmung zusteht, die Darlegungsund Beweislast dafür, daß ihre Bestimmung gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht (BAG Urteil vom 26. November 1986, aaO).

    Während der erkennende Senat und ihm folgend der Zweite Senat die Auffassung vertreten haben, die gerichtliche Kontrolle sei in der Revisionsinstanz unbeschränkt nachzuprüfen (BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A II 2a der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 2b aa der Gründe sowie Urteile des Vierten Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - und vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 4 und 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), hat sich der Achte Senat auf den Standpunkt gestellt, das Revisionsgericht könne nur prüfen, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff verkannt habe, den äußeren Ermessensrahmen überschritten oder innere Ermessensfehler begangen habe, also von unsachlichen Erwägungen ausgegangen sei oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen habe (BAGE 60, 362, 366 [BAG 12.01.1989 - 8 AZR 251/88] = AP Nr. 14 zu § 50 BAT, zu B I 2d cc der Gründe; ebenso Urteil des Vierten Senats vom 30. April 1975 - 4 AZR 351/74 - AP Nr. 8 zu § 38 MTB II).

  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Bauwerke - Landeskulturbauarbeiten

    Dabei berücksichtigt das Landesarbeitsgericht zutreffend und in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Senats, daß es zur Annahme "sonstiger baulicher Leistlingen" im Sinne von § 1 Abschn. II BRTV Bau 1965 sowie der zuvor zitierten Protokollnotiz Nr. 2 (die im BRTV Bau 1971 in den eigentlichen Tariftext auf genommen worden ist) einmal erforderlich ist, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Bauhauptgewerbes aus geführt werden und daß sie außerdem der "Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken" zu dienen bestimmt sein müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 24-. September 1975 - 4 ÄZR 4-71/74- ( demnächst / AP Nr. 11 zu § 4- TVG Tarifkonkurrenz, 22. Januar 1975 - 4 AZR 1o/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 11. Dezember 1974- AZR 151/74- -, /~"demnächst / AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Insbeson dere bestätigt aber auch das berufskundliche Schrifttum und damit die Üblichkeit im Arbeits- und Wirtschaftsleben, daß der Betrieb der Beklagten nach den darin über wiegend verrichteten Tätigkeiten kein baugewerblicher, sondern ein landwirtschaftlicher ist (vgl. Klassifizierung der Berufe, Berufstätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, Ausgabe 1966, Nr. 1111, S. 21 sowie Nr. 2459 und 4143, S. 45 und 114; Streller, Wörterbuch der Berufe, S. 95; Deeken, Berufslexikon, S. 31 und 177) Schon hieraus folgert daher das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, daß der Betrieb der Beklagten vom fachlichen Geltungsbereich des BRTV Bau 1965 nicht er faßt wird (vgl. Urteile des Senats vom 24 . September 1975 - 4 AZR 471/74 -5 /"demnächst 7 AP Nr. 11 zu § 4 TYG Tarifkonkurrenz und 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - /"demnächst 7 AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Zudem gehört die Beklagte unstreitig der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an, was aber wiederum für die hier entscheidende tarifrechtliche Beurteilung über einen bloßen Anhaltspunkt hinaus keine unmittelbare Bedeutung hat (vgl. BAG AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90

    Zulagen im Schreibdienst

    Dabei entspricht eine Entscheidung der Billigkeit, wenn sie alle wesentlichen Umstände und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk m. w. N.).

    Die Ermessensausübung durch den Arbeitgeber unterliegt der gerichtlichen Kontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB, wobei auch dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zusteht (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BGH Urteil vom 21. März 1961 - I ZR 133/59 - AP Nr. 19 zu § 612 BGB).

    Als Umstände, die vom Arbeitgeber bei seiner Entscheidung über die Gewährung der Zulage im Rahmen billigen Ermessens berücksichtigt werden können, kommen auf seiten des Angestellten zum Beispiel eine besondere Kontinuität der Leistungen oder soziale Zwänge, auf seiten des Arbeitgebers zum Beispiel Haushaltsgesichtspunkte (vgl. BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk), in Betracht.

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89

    Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer -

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

  • LAG Hessen, 09.10.2015 - 10 Sa 572/15

    Bodenbelagsarbeiten werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 38 VTV-Bau nur dann vom

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 3 Sa 153/07

    Altersteilzeit - Dauer - Ungleichbehandlung - AltTZTV

  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94

    Anspruch auf anteilige tarifliche Zuwendung - Auslegung des Begriffes

  • LAG Köln, 31.05.2006 - 3 Sa 225/06

    Vordienstzeit, Anrechnung, Orchester, Praktikum, unbillige Härte, unmittelbar

  • BAG, 04.04.1990 - 4 AZR 9/90

    Abgrenzung zwischen einer Bestimmung mit Tarifcharakter und einem unbeachtlichen

  • BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91

    Widerruf einer Forschungszulage - Befristete Bewilligung - Widerrufsvorbehalt -

  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 489/87

    Kostenübernahmeanspruch einer Angestellten der amerikanischen Streitkräften in

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86

    Eingruppierung: Arzthelferinnen - medizinischtechnische Assistentinnen -

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2008 - 15 Ca 2035/08

    Keine Zulage für Fahrerin des Finanzministers

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.1999 - 20 Sa 71/98

    Auskunftsanspruch des umsatzbeteiligten Arbeitnehmers

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

  • ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10

    Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen

  • BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 625/92

    Fortführung einer Mitgliedschaft bei einer Pensionskasse

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

  • LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 6440/93

    Vergütungsgruppe; Eingruppierung; BAT; Tätigkeitsmerkmal; Tarifvertrag; TdL-

  • LAG Köln, 13.07.2006 - 5 Sa 88/06

    Rundfunk; Steigerungsbetrag

  • LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 164/13

    Eingruppierung, medizinisch-technische Assistentin, Bewährungsaufstieg

  • LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 406/93

    Anspruch auf tarifliche Eingruppierung einer in der DDR ausgebildeten Lehrerin;

  • LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 407/93

    Anspruch auf Eingruppierung einer in der DDR ausgebildeten Lehrerin; Einstufung

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 197/86
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 155/86

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 543/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • LAG München, 12.06.2013 - 11 Sa 167/13

    Eingruppierung, medizinisch-technische Assistentin, Bewährungsaufstieg

  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2000 - 17 Sa 14/00

    Auslegung des Lohnrahmentarifvertrags II vom 20.10.1973/14.03.1974 in der Fassung

  • LAG Hessen, 23.07.1993 - 15 Sa 1691/92

    Auskunftpflicht gegenüber der Einzugsstelle für die Beiträge der baugewerblichen

  • LAG Köln, 09.01.1991 - 5 Sa 603/89

    Kaufkraftausgleich für Angestellte im öffentlichen Dienst im Ausland; Verfahren

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 396/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit des teilweisen Widerrufs einer Lohnzulage -

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 366/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit des teilweisen Widerrufs einer Lohnzulage -

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 167/86

    Tarifliche Eingruppierung von Laboringenieuren - Zusage eines besonderen

  • LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98

    Einstweilige Verfügung zur Abwehr einer Abordnung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 290/89

    Eingruppierung in eine Leiterfunktion als Werkstattleiter ohne schriftliche

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 193/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • BAG, 01.08.1991 - 6 AZR 398/86
  • LAG Düsseldorf, 08.07.2005 - 9 Sa 262/05
  • LAG Baden-Württemberg, 21.11.2007 - 2 Sa 36/07

    Abgeltung von Erholungsurlaub - Auslegung des Manteltarifvertrages der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht