Rechtsprechung
BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vergütung betriebsbedingter Arbeitsunterbrechungen - Übernachtungsgeld
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifliches Übernachtungsgeld bei "dienstplanmäßigen auswärtigen Übernachtungen"; Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit; Folgen einer Anwendbarkeit des Manteltarifvertrags (MTV) für die Arbeitnehmer der R Bahnbetriebs-GmbH (RBG) ...
- Judicialis
MTV § 7; ; MTV § 9; ; MTV § 12; ; MTV § 21; ; TV ERA (für die Arbeitnehmer der RBG); ; TVG § 1 Auslegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung; Arbeitslohn; Zulage - Höhe des Vergütungsanspruchs von Lokführern für Zeiten betriebsbedingter Arbeitsunterbrechungen aus einem Firmentarifvertrag; Voraussetzungen des Anspruchs auf Übernachtungsgeld nach diesem Tarifvertrag; Merkmale
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 559 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74
Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04
Zwar gehört zu einer ordnungsgemäßen Geltendmachung eines Anspruchs nach einer tarifvertraglichen Ausschlussklausel regelmäßig seine wenigstens annähernde Bezifferung der Höhe nach (zB BAG 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 55 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 25).Das ist ausreichend für eine ordnungsgemäße Geltendmachung (zB BAG 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - aaO; 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 28).
- LAG München, 18.02.2004 - 10 Sa 371/03
Tarifliche Zuschläge, Zulagen, Übernachtungsgelder
Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Februar 2004 - 10 Sa 371/03 - wird zurückgewiesen.Unter Zurückweisung der Revision der Beklagten im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Februar 2004 - 10 Sa 371/03 - auf die Revision der Beklagten insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger zu 1. mehr als 304, 21 Euro, an den Kläger zu 2. mehr als 322, 11 Euro jeweils nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit 11. Mai 2001 zu zahlen.
- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00
Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten
Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, zB 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 89, 35 = AP BAT § 23b Nr. 4 mwN; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage
Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04
Das ist ausreichend für eine ordnungsgemäße Geltendmachung (…zB BAG 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - aaO; 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 28). - BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03
Tariflicher Mehrarbeitszuschlag
Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 79/04
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Senats, zB 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 89, 35 = AP BAT § 23b Nr. 4 mwN; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- LAG Niedersachsen, 14.07.2005 - 7 Sa 1257/04
Auswirkungen von Mutterschutzzeiten auf den Anspruch auf ein ergebnisbezogenes …
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt BAG vom 23.02.2005, 4 AZR 79/04). - LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11
Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Elternzeit; Vergütungsanspruch einschließlich …
Ist der Schuldner darüber im Bilde, welche Ansprüche der Höhe nach insoweit erhoben werden, ist dies für eine ordnungsgemäße Geltendmachung ausreichend (BAG 16.12.1971 - 1 AZR 335/71 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 48; BAG 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 13; BAG 23.02.2005 - 4 AZR 79/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 12 m.j.w.N.). - LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02
Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien des Essener Verbandes; …
Beweisanträge zu unsubstantiiertem Vorbringen sind nämlich unerheblich (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 79/04 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20
Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Darlegungslast
Das ist ausreichend für eine ordnungsgemäße Geltendmachung (vgl. BAG vom 23. Februar 2005 - 4 AZR 79/04). - LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 7 Sa 1077/05
Urlaubsvergütung nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für die …
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 23.02.2005, 4 AZR 79/04). - LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 (13) Sa 1262/05
Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Stundung des Monatslohns
Es ist jedoch auch unter Einbeziehung der Präambel nicht unzweifelhaft, ob sie ihren - vom Wortlaut abweichenden - Willen in der BV-AZG hinreichend zum Ausdruck gebracht haben (vgl. zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen: BAG, Urteil vom 15.12.1998, 1 AZR 332/98, AP Nr. 126 zu § 112 BetrVG 1972) und ob beide Tarifvertragsparteien bei ihrem Beitritt zur BV-AZG erkannten, dass es um die unentgeltliche Leistung der 41. und 42. Wochenstunde (genauer: 100 Stunden jährlich) bei der Beklagten ging (zur Tarifauslegung: BAG, Urteil vom 13.04.2005, 5 AZR 475/04, AP Nr. 192 zu § 1 TVG Auslegung, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 79/04, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe). - LAG Düsseldorf, 06.12.2007 - 13 Sa 1734/07
(Teil-)Verweisung auf BAT-Regelungen in einem Haustarifvertrag; deklaratorische …
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 79/04 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 12; 6. Juli 2006 - 2 AZR 587/05 - NZA 2007, 167). - LAG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 Sa 1068/09
Auslegung eines Haustarifvertrags; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den …
c) Bei Anwendung der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den normativen Teil eines Tarifvertrages geltenden Auslegungsgrundsätze (vgl. für viele BAG v. 23. Februar 2005 - 4 AZR 79/04 - AP § 1 TVG Tarifverträge Verkehrsgewerbe Nr. 12; v. 6. Juli 2006 - 2 AZR 587/05 - NZA 2007, 167) ergibt die Norm des Haustarifvertrages einen direkten Anspruch auf die von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im TVöD vereinbarten Lohnerhöhungen. - LAG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 Sa 1069/09
Auslegung eines Haustarifvertrags; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den …
c) Bei Anwendung der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den normativen Teil eines Tarifvertrages geltenden Auslegungsgrundsätze (vgl. für viele BAG v. 23. Februar 2005 - 4 AZR 79/04 - AP § 1 TVG Tarifverträge Verkehrsgewerbe Nr. 12; v. 6. Juli 2006 - 2 AZR 587/05 - NZA 2007, 167 [BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05] ) ergibt die Norm des Haustarifvertrages einen direkten Anspruch auf die von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im TVöD vereinbarten Lohnerhöhungen. - LAG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 Sa 1070/09
Auslegung eines Haustarifvertrags; Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den …
c) Bei Anwendung der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den normativen Teil eines Tarifvertrages geltenden Auslegungsgrundsätze (vgl. für viele BAG v. 23. Februar 2005 - 4 AZR 79/04 - AP § 1 TVG Tarifverträge Verkehrsgewerbe Nr. 12; v. 6. Juli 2006 - 2 AZR 587/05 - NZA 2007, 167) ergibt die Norm des Haustarifvertrages einen direkten Anspruch auf die von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im TVöD vereinbarten Lohnerhöhungen.