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   BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08   

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BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 (https://dejure.org/2010,80)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 (https://dejure.org/2010,80)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 (https://dejure.org/2010,80)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • openjur.de

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • Bundesarbeitsgericht

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 2 Abs 1 TVÜ-L, § 3 TVÜ-L
    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • Wolters Kluwer

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT nach dessen Wegfall

  • bag-urteil.com

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • hensche.de

    Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag: Bezugnahme

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer dynamischen Bezugnahmeklausel

  • rewis.io

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • ra.de
  • rewis.io

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel auf den BAT nach dessen Wegfall

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragliche zeitdynamische Bezugnahmeklausel auf genau bezeichnetes Tarifwerk ? Regelmäßig keine Erfassung bei Ersetzung durch neues Tarifwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundes-Angestelltentarifvertrag - Vertragliche Bezugnahmeklauseln bedürfen ergänzender Auslegung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer dynamischen Bezugnahmeklausel

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Ablösung des BAT durch den TVöD

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ergänzende Vertragsauslegung einer Bezugnahmeklausel

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur ergänzenden Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel unter Verweis auf den BAT - Weitere Bezüge dürfen nicht unverhältnismäßig entwertet werden

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung bei Vereinbarung der Geltung des BAT nicht eingefroren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 283
  • ZIP 2010, 44
  • MDR 2011, 239
  • NZA 2010, 1183
  • BB 2010, 1916
  • DB 2010, 16
  • DB 2010, 1888
 
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Wird zitiert von ... (282)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12 mwN, NZA 2010, 401).

    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweitige normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - zu III 1 b bb der Gründe, BAGE 103, 338, 343; s. auch BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, NZA 2010, 401) .

    Diese von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten erfolgte Niederschriftserklärung ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel aber ohne Bedeutung (so auch BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15, NZA 2010, 401) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (etwa BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, NZA 2010, 401 ; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; BGH 4. Juli 2002 - VII ZR 502/99 - zu B II 2 b aa der Gründe, BGHZ 151, 229; 13. November 1997 - IX ZR 289/96 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 153) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 24, NZA 2010, 401) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (zur Inbezugnahme der Vergütungsregelungen des BAT BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, NZA 2010, 401) .

    In der Zustellung der Klageerweiterung an die Beklagte liegt hinsichtlich der Einmalzahlung eine rechtzeitige schriftliche Geltendmachung (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 34, NZA 2010, 401; s. auch BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 249 Nr. 1).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    Nr. 2 des Arbeitsvertrages ist zeitdynamisch ausgestaltet, jedoch nicht inhaltsdynamisch (so auch BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, ZTR 2010, 154) .

    Der Zusatz, dass auch die den "BAT ersetzenden Tarifverträge" Anwendung finden sollen, wurde entgegen der im öffentlichen Dienst üblichen Formulierung, die in dem seit 1981 vom Arbeitgeberkreis der BAT-Kommission gebilligten Musterarbeitsvertrag enthalten war (dazu BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 25 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41; 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, ZTR 2010, 154 ), nicht in den Arbeitsvertrag der tarifungebundenen Parteien aufgenommen.

    Die Beklagte hat - anders als in der besonders gelagerten und vom vorliegenden Rechtsstreit abweichenden Fallgestaltung in der Entscheidung des Senats vom 10. Juni 2009 (- 4 AZR 194/08 - ZTR 2010, 154) - nicht mehrere Elemente aus verschiedenen Normenwerken in einer eigenständigen Vertragsregelung miteinander verbunden.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    (1) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    Der Zusatz, dass auch die den "BAT ersetzenden Tarifverträge" Anwendung finden sollen, wurde entgegen der im öffentlichen Dienst üblichen Formulierung, die in dem seit 1981 vom Arbeitgeberkreis der BAT-Kommission gebilligten Musterarbeitsvertrag enthalten war (dazu BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 25 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41; 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, ZTR 2010, 154 ), nicht in den Arbeitsvertrag der tarifungebundenen Parteien aufgenommen.

    Bei der Ersetzung des BAT durch den TVöD und den TV-L handelt es sich bereits nicht um einen Tarifwechsel iSd. Rechtsprechung des Senats zu arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln, sondern um eine von den denselben Tarifvertragsparteien vereinbarte Tarifsukzession innerhalb des Anwendungsbereichs des bisherigen Tarifvertrages (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41) .

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    (1) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 31, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (etwa BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, NZA 2010, 401 ; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; BGH 4. Juli 2002 - VII ZR 502/99 - zu B II 2 b aa der Gründe, BGHZ 151, 229; 13. November 1997 - IX ZR 289/96 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 153) .
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (etwa BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, NZA 2010, 401 ; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; BGH 4. Juli 2002 - VII ZR 502/99 - zu B II 2 b aa der Gründe, BGHZ 151, 229; 13. November 1997 - IX ZR 289/96 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 153) .
  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    Deshalb hat das Landesarbeitsgericht entgegen der Annahme der Revision bei seiner Beweiswürdigung - genauer: der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme -, die durch das Revisionsgericht nur beschränkt auf die Wahrung der Voraussetzungen und Grenzen von § 286 ZPO überprüfbar ist (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 38, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 45), keinen Vortrag der Beklagten als wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt gelassen.
  • BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 518/07

    Ausschlussfristen - gerichtliche Geltendmachung

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    In der Zustellung der Klageerweiterung an die Beklagte liegt hinsichtlich der Einmalzahlung eine rechtzeitige schriftliche Geltendmachung (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 34, NZA 2010, 401; s. auch BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 518/07 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 249 Nr. 1).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu IV 1 b der Gründe, BGHZ 164, 297).
  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 184/04

    Verringerung der Arbeitszeit - Elternzeit

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • LAG Hamburg, 22.05.2008 - 8 Sa 1/08

    Auslegung einer dynamischen Verweisung auf den BAT bei nicht tarifgebundenem

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Der Vertrag ist nachträglich lückenhaft geworden, weil die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf der Dynamik der tarifvertraglichen Vergütungsregelungen aufbaute (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff., BAGE 134, 283; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 16) .

    Das gilt auch, wenn eine Lücke sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 20, BAGE 141, 150; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31 mwN, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    auf den TS-TV und den ETS-TV (zu den Maßstäben der Auslegung von AGB BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15 mwN, BAGE 134, 283) führen zu keinem anderen Ergebnis.

    Das ergibt die Auslegung der im Formulararbeitsvertrag enthaltenen vertraglichen Regelung (zu den Maßstäben der Auslegung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20

    vorgezogene Firmenrente, Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter,

    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts um einen Formularvertrag, der nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen ist (vgl. hierzu BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) .

    Eine Planwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, wenn also ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 AZR 283/20 - Rn. 42; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, BAGE 134, 283) .

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BAG, Entscheidung vom 18. August 2010 - 4 AZR 796/08 (https://dejure.org/2010,35145)
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