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   BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94   

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BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94 (https://dejure.org/1996,32182)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 4 AZR 801/94 (https://dejure.org/1996,32182)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 4 AZR 801/94 (https://dejure.org/1996,32182)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeiten nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - , vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - , vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - und vom 25. Oktober 1978 - 4 AZR 177/77 - AP Nr. 41, 16, 12 und 10 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu diesem Merkmal bei technischen Angestellten).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 41 und 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    bbb) Bei der subjektiven Voraussetzung der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" hat der Senat zwar anerkannt und hervorgehoben, daß es rechtlich möglich ist, aus der ausgeübten Tätigkeit eines Angestellten Rückschlüsse auf seine Fähigkeiten und Erfahrungen zu ziehen (z.B. Urteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - und vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 12 und 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    ccc) Diese Darlegung hat die Klägerin, der es oblag, alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, aus denen sich die Erfüllung sämtlicher Tätigkeitsmerkmale ergibt (Senatsurteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.), versäumt.

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Großhandel, zu I der Gründe; Senatsurteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -;, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet erzieherischer Tätigkeiten nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - , vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 427/77 - , vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - und vom 25. Oktober 1978 - 4 AZR 177/77 - AP Nr. 41, 16, 12 und 10 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu diesem Merkmal bei technischen Angestellten).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, wird den tariflichen Anforderungen genügt (Senatsurteile vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - und vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 41 und 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 809/78

    Staatlich geprüfte Chemotechniker - Sonstige Angestellte - Vergleichbare Aufgaben

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    aa) Bei dem Tätigkeitsmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (ständige Rechtsprechung des Senats , z.B. Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Vielmehr zeigt die Lebenserfahrung, daß "sonstige Angestellte", selbst wenn sie im Einzelfall eine "entsprechende Tätigkeit" ausüben, gleichwohl - anders als ein Angestellter mit der in der ersten Alternative vorausgesetzten Ausbildung - häufig an anderen Stellen deswegen nicht eingesetzt werden können, weil ihnen für andere Tätigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen fehlen (Senatsurteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 809/78 - AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten ( BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

  • LAG Niedersachsen, 22.02.1994 - 13 Sa 1601/93

    Eigruppierung einer in einem Sprachheilzentrum als Erzieherin tätigen

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    Das Landesarbeitsgericht zitiert wörtlich aus dem Urteil der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Februar 1994 - 13 Sa 1601/93 -;, das durch das Urteil des Senats vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, aufgehoben wurde.

    Dem will das Landesarbeitsgericht im Anschluß an die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in dem Urteil vom 22. Februar 1994 - 13 Sa 1601/93 - für technische Angestellte folgen, hingegen für den Erziehungsdienst davon eine Ausnahme machen.

  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 217/91

    Eingruppierung eines Erziehers in psychiatrischem Krankenhaus - Tätigkeitsmerkmal

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -;, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -;, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 534/92
    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -;, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 801/94
    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über Vergütungsansprüche einer Erzieherin/eines Erziehers in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteil vom 29. Januar 1992 - 4 AZR 217/91 - ZTR 1992, 200), in einer Wohngruppe für geistig behinderte Frauen (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband), im Arbeitstrainingsbereich einer Behindertenwerkstatt (Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 - AP Nr. 4 zu § 12 AVR Caritasverband), in einer Wohngruppe von Kindern aus zerrütteten Familienverhältnissen (Urteil vom 25. August 1993 - 4 AZR 534/92 -;, n.v.), als Lehrkraft an Sonderschulen (Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und in der Frühförderung (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 25.10.1978 - 4 AZR 177/77

    Arbeitsforscher - Vorkalkulatoren - Dienstbereich des

  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 589/93

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin als Erzieherin - Formale

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 888/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

  • LAG Niedersachsen, 06.07.1994 - 2 Sa 1258/93

    Zur richtigen Eingruppierung einer staatlich geprüften Kinderpflegerin;

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Der Senat nimmt in seiner Rechtsprechung zu der Tätigkeit von Gruppenbetreuern (vgl. z. B. Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, m.w.N.; Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 - n.v., m.w.N.) regelmäßig an, daß diese einen einzigen großen Arbeitsvorgang bildet.
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 151/96

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteile vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt und vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 - n.v.).

    Der Auffassung der 13. Kammer des LAG Niedersachsen ist der Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt) nicht gefolgt und hat das in seinem Urteil vom 6. März 1996 (- 4 AZR 801/94 - n.v.) bestätigt.

    Auch dazu hat der Senat in seinen Urteilen vom 17. Januar 1996 (- 4 AZR 602/94 - aaO) und vom 6. März 1996 (- 4 AZR 801/94 - n.v.) bereits das Erforderliche gesagt: Der Beruf der Erzieherin umfaßt heute die früher getrennten Berufe "Krippenerzieherin", "Kindergärtnerin", "Hortnerin", "Jugenderzieherin" und "Heimerzieherin".

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 26/95

    Eingruppierung einer Kinderpflegerin; Zweitkraft

    Hinweise: Eingruppierung einer als Zweitkraft in einer Kindertagesstätte in einer Kindergartengruppe mit durchschnittlich 18 Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung eingesetzten Kinderpflegerin mit staatlicher Anerkennung; Betreuung von Kindern in Randzeiten; Betreuung von Kleingruppen; Kinderpflegerin als "sonstige Angestellte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen" einer Erzieherin; vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    b) Bei der Tätigkeit von Erziehern geht der Senat regelmäßig von einem einzigen großen Arbeitsvorgang aus, insbesondere kann z.B. die erzieherisch-pädagogische Arbeit in einer Gruppe nicht in unterschiedliche Arbeitsvorgänge aufgespalten werden (vgl. z.B. Urteile vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG: Arbeiterwohlfahrt, m.w.N.; vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 - n.v., m.w.N.; vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = NZA-RR 1997, 315, insoweit nur Leitsatz veröffentlicht).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 834/95
    Der Senat nimmt in seiner Rechtsprechung zu der Tätigkeit von Gruppenbetreuern (vgl. z.B. Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, m.w.N.; Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 - n.v., m.w.N.) regelmäßig an, daß diese einen einzigen großen Arbeitsvorgang bildet.
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 835/95
    Der Senat nimmt in seiner Rechtsprechung zu der Tätigkeit von Gruppenbetreuern (vgl. z.B. Urteil vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt, m.w.N.; Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 - n.v., m.w.N.) regelmäßig an, daß diese einen einzigen großen Arbeitsvorgang bildet.
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