Weitere Entscheidung unten: BAG, 21.08.2013

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   BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11   

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https://dejure.org/2014,24451
BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11 (https://dejure.org/2014,24451)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2014 - 4 AZR 802/11 (https://dejure.org/2014,24451)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 (https://dejure.org/2014,24451)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • openjur.de

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 UAbs 1 Buchst c EGRL 71/96, § 6 Abs 5 ArbZG, § 5 Nr 1 AEntG, § 7 Abs 1 S 1 AEntG, § 8 Abs 1 S 1 AEntG
    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • IWW

    § 2 Abs. 1 TV Mindestlohn, § 5 Nr. 1, § ... 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 1 Satz 1 AEntG, § 362 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, § 4 AEntG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 4 Nr. 4 bis Nr. 8 AEntG, § 2 Abs. 2 TV Mindestlohn, § 1 Abs. 2 TV Mindestlohn, § 1 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TV Mindestlohn, § 1 Abs. 2 Satz 2 TV Mindestlohn, Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2008/98/EG, § 615 BGB, § 4 Abs. 3 TVG, § 10 Abs. 4, § 9 Nr. 2 AÜG, § 5 Nr. 1 AEntG, § 2 Abs. 3 TV Mindestlohn, § 77 Abs. 3 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c Richtlinie 96/71/EG, Richtlinie 96/71, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 366 Abs. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 288 Abs. 1, § 291 BGB, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Zulagen auf den tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn; Mindestlohnanspruch "je Stunde" unabhängig von der zeitlichen Lage der Arbeitszeit i.R.e. Tarifvertrags

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zur Anrechenbarkeit auf den Mindestlohn: Spätschichtzulage, Nachtarbeitszuschlag und vermögenswirksame Leistungen

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • rabüro.de

    Zur Anrechnung von Zulagen auf tariflich vereinbarten Mindestlohn

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zur Anrechenbarkeit auf den Mindestlohn: Spätschichtzulage, Nachtarbeitszuschlag und vermögenswirksame Leistungen

  • hensche.de

    Mindestlohn, Mindestlohnanspruch

  • bag-urteil.com

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Zulagen auf den tarifvertraglich vereinbarten Mindestlohn

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung von Leistungen auf einen tariflichen Mindestlohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Spätschichtzuschläge können auf TV-Mindestlohnanspruch angerechnet werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mindestlöhne für bestimmte Branchen

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Fleischermesser zum Weihnachtsgeld

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Spätschichtzulage kann auf den Mindestlohn für die Abfallwirtschaft angerechnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 68
  • MDR 2014, 1399
  • NZA 2014, 1277
  • BB 2014, 2612
  • DB 2014, 2659
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (45)

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    Da eine tarifliche Ausgleichsregelung für geleistete Nachtarbeit iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht bestand (zur vorrangigen Ausgestaltung durch die Tarifvertragsparteien BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, BAGE 114, 272) , war die Beklagte nach § 6 Abs. 5 ArbZG verpflichtet, "eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das" dem Kläger zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

    Eine stillschweigende Ausgleichsregelung kann den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen aber nur entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18 mwN) .

    Allein der Umstand, dass in dieser Branche auch Nachtarbeit geleistet wird, reicht für eine solche Annahme nicht aus (vgl. nur BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 86, 249) .

    (2) Ob der in Nr. 5 Satz 3 des Arbeitsvertrags gleichfalls enthaltene Anrechnungsvorbehalt (zur Teilbarkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 33, BAGE 141, 207) überhaupt einen durch Ausübung des Wahlrechts konkretisierten gesetzlich geregelten Zuschlag (dazu BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15) nach § 6 Abs. 5 ArbZG für geleistete Nachtarbeit erfasst und die bereits in der Vergangenheit geleisteten Nachtarbeitszuschläge auf den höheren Entgeltanspruch nach dem TV Mindestlohn wenigstens teilweise angerechnet werden können (zum vertraglich vereinbarten Vorbehalt hinsichtlich der Tilgungsbestimmung bei übertariflichen Zulagen BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 12, 18, 22 ff. mwN) , muss der Senat nicht entscheiden.

    Umstände, die es rechtfertigen, hiervon abzuweichen und einen geringeren Zuschlag als angemessen anzusehen (etwa bei Arbeitsbereitschaftszeiten BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25; oder wenn der vom Gesetzgeber mit dem Zuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern, nicht zum Tragen kommt BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 115, 372) , hat die Beklagte weder vorgetragen noch sind solche im Entscheidungsfall ersichtlich.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    (a) Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen "Isbir" (7. November 2013 - C-522/12 - Rn. 36 ff., ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14; unter Hinweis auf 14. April 2005 - C-341/02 - [Kommission/Deutschland] Rn. 39, Slg. 2005, I-2733) gibt die Richtlinie 96/71 selbst keinen Anhaltspunkt für eine inhaltliche Definition des Mindestlohns.

    Die "Zulagen und Zuschläge, die durch die nationalen Rechtsvorschriften oder Praktiken des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, nicht als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers auf der einen und der ihm erbrachten Gegenleistung auf der anderen Seite verändern", können "nicht aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden" (7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 38, aaO) .

    (3) Da die Leistung von Nachtarbeitszuschlägen nach den nationalen Bestimmungen des TV Mindestlohn "nicht als Bestandteil des Mindestlohns definiert" wurde (dazu oben II 2 a bb (3) (a)) , können sie, weil der Arbeitnehmer "auf Verlangen des Arbeitgebers ... Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet" auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bei der Bestimmung des Mindestlohns iSd. Richtlinie 96/71 unberücksichtigt bleiben (7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 39, ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14) .

    Nach dem Recht der Europäischen Union ergibt sich kein anderes Ergebnis (EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] - Rn. 43 f., ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14) .

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen (vgl. dazu etwa BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 244: "funktional äquivalent") , ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (ausf. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 28, BAGE 141, 163) .

    Soweit die vom Arbeitgeber danach angewandte Regelung etwa die Arbeitsleistung als besonders schwierig oder als unter erschwerten Bedingungen geleistet ansieht und hierfür einen in den Entgeltabrechnungen gesondert ausgewiesenen "Zuschlag" an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser gleichwohl auf den Mindestentgeltanspruch anzurechnen, wenn der betreffende Mindestlohntarifvertrag diese Tätigkeit gerade nicht als zuschlagspflichtig ansieht, sondern sie als im Rahmen der mit dem Grundentgelt abzugeltenden "Normaltätigkeit" bewertet (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 168/10 (A) - Rn. 20, BAGE 141, 173; - 4 AZR 139/10 - Rn. 31, BAGE 141, 163) .

    Der von der Beklagten gezahlte Spätschichtzuschlag vergütet neben dem vertraglichen Stundenlohn iHv. 6,73 Euro brutto die Arbeitsbedingungen des Klägers, die nach dem TV Mindestlohn allein einen Anspruch von 8, 02 Euro brutto für die dort geregelte "Normaltätigkeit" begründen würden (vgl. auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 32, BAGE 141, 163 für eine Verkehrsmittelzulage) .

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 168/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    Soweit die vom Arbeitgeber danach angewandte Regelung etwa die Arbeitsleistung als besonders schwierig oder als unter erschwerten Bedingungen geleistet ansieht und hierfür einen in den Entgeltabrechnungen gesondert ausgewiesenen "Zuschlag" an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser gleichwohl auf den Mindestentgeltanspruch anzurechnen, wenn der betreffende Mindestlohntarifvertrag diese Tätigkeit gerade nicht als zuschlagspflichtig ansieht, sondern sie als im Rahmen der mit dem Grundentgelt abzugeltenden "Normaltätigkeit" bewertet (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 168/10 (A) - Rn. 20, BAGE 141, 173; - 4 AZR 139/10 - Rn. 31, BAGE 141, 163) .

    Die vermögenswirksamen Leistungen sind danach unter nationalrechtlichen Gesichtspunkten nicht "funktional gleichwertig" mit dem vom Arbeitgeber zu entrichtenden Mindestlohn (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 168/10 (A) - Rn. 34, BAGE 141, 173) .

  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 31.97

    Abfallbegriff; Dauer der Abfalleigenschaft; Entledigung; Verwertung;

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    Die stoffliche Verwertung iSd. § 4 Abs. 3 Satz 1 Fall 1 KrW-/AbfG durch Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Abfällen und somit die Beendigung der Abfalleigenschaft eines Stoffes setzt voraus, dass die Eigenschaften der gewonnenen Stoffe mit den Eigenschaften der zu substituierenden Primärrohstoffe identisch oder vergleichbar sind und ein Auftreten abfalltypischer Gefahrenlagen ausscheidet (BVerwG 19. November 1998 - 7 C 31/97 - zu 1 der Gründe) .

    Ob auf dem Weg zu dem Verwertungserfolg Veräußerungsgeschäfte stattfinden, ist grundsätzlich ohne Belang (BVerwG 19. November 1998 - 7 C 31/97 - zu 1 der Gründe) .

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt ein Zuschlag iHv. 25 vH regelmäßig als angemessen (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 19; 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 21; 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - zu I 4 b aa der Gründe) .

    Umstände, die es rechtfertigen, hiervon abzuweichen und einen geringeren Zuschlag als angemessen anzusehen (etwa bei Arbeitsbereitschaftszeiten BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25; oder wenn der vom Gesetzgeber mit dem Zuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern, nicht zum Tragen kommt BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 115, 372) , hat die Beklagte weder vorgetragen noch sind solche im Entscheidungsfall ersichtlich.

  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    a) Ein Verstoß gegen die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Beklagten (zu diesem einschlägigen Maßstab BVerfG 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - Rn. 25) liegt nicht vor.

    Es fehlt bereits an einer Geldleistungspflicht gegenüber der öffentlichen Hand (zu den Voraussetzungen ausf. BVerfG 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86, 1 BvL 48/87 - zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 81, 156; s. auch 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - Rn. 25) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 25 Sa 131/11

    Altpapiersortierer - Anspruch auf Mindestlohn - MindestlohnTV Abfallwirtschaft -

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. September 2011 - 25 Sa 131/11, 25 Sa 151/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. September 2011 - 25 Sa 131/11, 25 Sa 151/11 - teilweise aufgehoben.

  • EuGH, 11.11.2004 - C-457/02

    Niselli - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriff "Abfälle" - Wieder

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH 19. Juni 2003 - C-444/00 - [Mayer Parry Recycling] Rn. 84, Slg. 2003, I-6163; sowie 11. November 2004 - C-457/02 - [Antonio Niselli] Rn. 52, Slg. 2004, I-10853; 18. Dezember 1997 - C-129/96 - [Inter-Environnement Wallonie] Rn. 34, Slg. 1997, I-7411 zur RL 91/156/EG) .
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen (vgl. dazu etwa BAG 30. März 2004 - 1 AZR 85/03 - zu II 4 b bb der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 244: "funktional äquivalent") , ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (ausf. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - Rn. 28, BAGE 141, 163) .
  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse -

  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03

    Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 422/04

    Freizeitausgleich für Nachtarbeit

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen - § 6 TV UmBw

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 782/10

    Geltungsbereich des Tarifvertrages

  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00

    Urlaubsentgelt; bezahlte Arbeitspause

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 479/98

    Tariflicher Anspruch auf Pausenbezahlung für Schichtarbeiter

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 821/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

  • BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06

    Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

  • BVerwG, 04.09.2009 - 7 B 8.09

    Wegfall der Abfalleigenschaft von Harzöl mit der Beendigung des konkreten

  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

  • EuGH, 19.06.2003 - C-444/00

    Mayer Parry Recycling

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 27/04 R

    Krankenversicherung - geringfügige Beschäftigung - Pauschalbeitrag nach § 249b

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers (vgl. Bayreuther NZA 2014, 865, 869; Lembke NZA 2015, 70, 76) fehlt folglich nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG, der einen Zuschlag auf das dem Arbeitnehmer zustehende Bruttoarbeitsentgelt vorsieht, vgl. BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51, BAGE 148, 68) beruhen.
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des angemessenen Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 3 b aa der Gründe, BAGE 102, 309; so wohl unausgesprochen auch BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 372; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51 ff., BAGE 148, 68; anders noch BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - zu II 2.3.2 der Gründe, BAGE 91, 63 [Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB]; offengelassen in BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 249) .

    e) Nach gefestigter Rechtsprechung aller mit dieser Frage befassten Senate des Bundesarbeitsgerichts ist ein Nachtarbeitszuschlag iHv. 25 % des Bruttostundenlohns bzw. eine entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage regelmäßig als angemessen iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG anzusehen (vgl. zuletzt zB BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 59 mwN, BAGE 148, 68) .

    Unter Berücksichtigung der - über alle Branchen gesehen - bestehenden Üblichkeiten im Arbeitsleben wird aber in ständiger Rechtsprechung ein Nachtarbeitszuschlag iHv. 25 % des Bruttostundenlohns bzw. eine entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage regelmäßig als angemessen iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG angesehen (vgl. BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 59, BAGE 148, 68; 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 19; 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 21; 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - zu I 4 der Gründe; grundlegend BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309) .

    Dies umfasst auch die Darlegung der Tatsachen, die die Angemessenheit vom Arbeitgeber bereits erbrachter Leistungen, zB eines gezahlten Zuschlags, begründen sollen (so wohl auch BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 59, BAGE 148, 68; in diese Richtung schon BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 2 c bb der Gründe, BAGE 102, 309) .

    Hierfür ist regelmäßig erforderlich, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und dem (zusätzlichen) Nachtarbeitszuschlag unterschieden wird; jedenfalls muss ein Bezug zwischen der zu leistenden Nachtarbeit und der Lohnhöhe hergestellt sein (so bereits BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu B I 2 b der Gründe mwN, BAGE 102, 309; zu tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen vgl. zB BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 54, BAGE 148, 68; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 - Rn. 14) .

    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51, BAGE 148, 68; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN) .

    Hat der Arbeitgeber sein Wahlrecht ausgeübt, ist er hieran nach § 263 Abs. 2 BGB gebunden und kann die Wahl für diesen Zeitraum nicht mehr ändern (vgl. auch BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51, BAGE 148, 68) .

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Die PflegeArbbV ist wirksam (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 17 ff.; zur Verfassungsmäßigkeit entsprechender Verordnungen siehe auch BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 17 ff.) .
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Rechtsprechung
   BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 802/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20752
BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 802/11 (https://dejure.org/2013,20752)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2013 - 4 AZR 802/11 (https://dejure.org/2013,20752)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2013 - 4 AZR 802/11 (https://dejure.org/2013,20752)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 168/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 802/11
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Rechtsstreit aufgrund des beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Vorabentscheidungsersuchens vom 18. April 2012 (- 4 AZR 168/10 (A) -) bis zur Entscheidung des Gerichtshofs ausgesetzt.
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