Rechtsprechung
   BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1299
BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77 (https://dejure.org/1979,1299)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1979 - 4 AZR 805/77 (https://dejure.org/1979,1299)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - 4 AZR 805/77 (https://dejure.org/1979,1299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherungsabtretung - Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger - Zeitliche unbefristet - Pfändbares Arbeitseinkommen - Einziehungsermächtigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 159
  • ZIP 1980, 287
  • MDR 1980, 522
  • WM 1980, 661
  • DB 1980, 835
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.01.1975 - 5 AZR 103/74

    Arbeitsentgelt: Wirkung einer Pfändungsvereinbarung auf einen nachpfändenden

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77
    Dies verkennt Grunsky (Anm. zu AP Nr. 5 zu § 829 ZPO).

    Das tatsächliche 11 - Interesse des Zessionärs, den Zedenten bei einer nicht vollen Inanspruchnahme der »Sicherungsabtretung zu veranlassen, das Dienstverhältnis fortzusetzen und nicht zu beenden, weil es sich nicht lohne, nur für die Gläubiger zu arbeiten, wird durch die Rechtsordnung nicht geschützt, auch wenn es wirtschaftlicher Vernunft entsprechen mag (a.A. Grunsky, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 829 ZPO).

    Damit würde zwar - was auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen mag - dem nachrangigen Pfändungsgläubiger gegenüber vorrangigen Abtretungsgläubigern, die die Abtretung nicht voll ausschöpfen, dieselbe Rechtetellung eingeräumt wie gegenüber vorrangigen Pfändungsgläubigern, die ihr Pfändungspfandrecht nicht voll auaBchöpfen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 829 ZPO).

  • BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68

    Seeversicherung

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77
    In einem solchen Falle könnte der Grundsatz Anwendung finden, daß die Pfändung einer bereits abgetretenen Forderung kein Pfändungspfandrecht begründet (vgl. BGHZ 56, 339 35"ü 1 ; Stoeber, Forderungspfändung, 4. Auf1.1975, S. 269 f. Fußnote Io mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77
    Denn im Streitfall kommt es für die Bestimmbarkeit schon im voraus abgetretener Forderungen allein darauf an, ob die vom Abtretungsempfänger im einzelnen Fall in Anspruch genommene Forderung - hier: aus Arbeitseinkommen und Beraterverträgen - genügend bestimmbar ist (BGHZ 26, 185 [1891; BGHZ 7, 365 C369]) Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt.
  • BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77
    Denn im Streitfall kommt es für die Bestimmbarkeit schon im voraus abgetretener Forderungen allein darauf an, ob die vom Abtretungsempfänger im einzelnen Fall in Anspruch genommene Forderung - hier: aus Arbeitseinkommen und Beraterverträgen - genügend bestimmbar ist (BGHZ 26, 185 [1891; BGHZ 7, 365 C369]) Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt.
  • BGH, 30.05.1960 - VII ZR 257/59

    Einziehungsermächtigung beim verlängerten Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77
    Eine solche Einziehungsermächtigung zugunsten des Zedenten - hier: des Schuldners - ist bei der Sicherungsabtretung nicht ungewöhnlich sondern - jedenfalls bei der stillen Zession - sogar der Regelfall (vgl. BGHZ 32, 357, BGH NJW 1978, 698).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Zu den steuerrechtlichen gesetzlichen Verpflichtungen i.S. des § 850e ZPO gehört jedoch nur die laufende Lohnsteuer, nicht aber eine auf das Gesamteinkommen zu leistende Abschlusszahlung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 1979  4 AZR 805/77, Der Betrieb 1980, 835; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850e Rz 5) oder Lohnsteuerhaftungsbeträge (BFH-Urteil in BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).
  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18

    Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des

    Nicht unmittelbar abzuführen ist Einkommensteuer, die ein Steuerpflichtiger am Schluss des Kalenderjahres vom Gesamteinkommen abführen muss (vgl. BAGE 32, 159, 169).

    Nach diesen Grundsätzen können Steuern zwar zu einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 850f Abs. 1 lit. b ZPO, § 36 Abs. 1 InsO führen (vgl. BAGE 32, 159, 169; Hk-ZV/Meller-Hannich, 3. Aufl., § 850f ZPO Rn. 11), dies aber nur, soweit sie tatsächlich und für den Schuldner unvermeidlich abgeführt werden (vgl. etwa BAG, NJW 1986, 2208).

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 161/92

    Pfändung einer voraus abgetretenen Forderung

    Nach allgemeiner Auffassung können auch künftige Lohnforderungen gegen den jeweiligen Arbeitgeber abgetreten werden (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979, BAGE 32, 159, 162 f. [BAG 24.10.1979 - 4 AZR 805/77] = AP Nr. 6 zu § 829 ZPO; BAG Urteil vom 27. Juni 1968 - 5 AZR 312/67 - AP Nr. 3 zu § 398 BGB).

    Hierzu reicht es aus, daß die vom Abtretungsempfänger in Anspruch genommene Forderung genügend bestimmbar ist (vgl. BAGE 32, 159, 162 f. [BAG 24.10.1979 - 4 AZR 805/77] = AP, aaO, m. w. N.).

    An einer abgetretenen Forderung kann durch einen späteren Pfändungs-und Überweisungsbeschluß kein Pfändungspfandrecht begründet werden (BAGE 32, 159, 168 [BAG 24.10.1979 - 4 AZR 805/77] = AP, aaO).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Eine solche Abtretung auch künftiger Forderungen ist grundsätzlich zulässig (BAG 24. Oktober 1979 - 4 AZR 805/77 - BAGE 32, 159, 162).
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83

    Pfändbarer Teil des Arbeitslohns - Befreiung von der inländischen

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 24. Oktober 1979 (BAG 32, 159, 169 = AP Nr. 6 zu § 829 ZPO, Bl. 87O R) für die jährliche Einkommenssteuer entschieden.

    Damit soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn der unpfändbare Betrag wegen Belastungen, die nicht nach § 850 e ZPO absetzbar sind, unzureichend erscheint (vgl. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 850 e Rz 5; Stöber, Forderungspfändung, 7. Aufl., Rz 1134; BAG 32, 159 = AP Nr. 6 zu § 829 ZPO).

  • BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 42/01

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen bei

    Eine solche Abtretung auch künftiger Forderungen ist grundsätzlich zulässig, soweit der Umfang der Abtretung bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (BAG 24. Oktober 1979 - 4 AZR 805/77 - BAGE 32, 159, 162).
  • LAG Hamm, 15.10.1991 - 2 Sa 917/91

    Pfändungs-und Überweisungsbeschluß; Gehaltspfändung; Pfändung; Gehalt; PfÜB;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 258/92

    Lohnabtretung zur Schuldenregulierung

    Zwar kann an einer abgetretenen Forderung durch einen späteren Pfändungs- und Überweisungsbeschluß kein Pfändungspfandrecht begründet werden (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979, BAGE 32, 159, 168 [BAG 24.10.1979 - 4 AZR 805/77] = AP Nr. 6 zu § 829 ZPO), doch ist die Abtretung an die WTG gemäß § 134 BGB i.Verb.m. Art. 1 § 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) nichtig.
  • LAG Nürnberg, 18.02.2016 - 5 Sa 65/15

    Einziehungsklage: Prüfungsumfang bei vom Drittschuldner (Arbeitgeber) geltend

    Nach allgemeiner Auffassung können auch künftige Lohnforderungen gegen den jeweiligen Arbeitgeber abgetreten werden (BAGE 32, 159).
  • LG Paderborn, 07.12.2017 - 5 T 218/17
    Denn dieser fehlt es an der erforderlichen Unmittelbarkeit (vgl. BAG Urt. v. 24.10.1979 - 4 AZR 805/77; BFH Urt. v. 24.02.2011 - VI R 21/10 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 11.12.1986 - IX ZR 78/86

    Anfechtbarkeit der Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

  • LAG Niedersachsen, 14.02.2003 - 16 Sa 1221/02

    Pfändung des Arbeitseinkommens; Unwirksamkeit einer Vorausabtretung von

  • LAG Nürnberg, 18.02.2016 - 5 Sa 65/16

    Drittschuldnerklage - Abtretung einer Lohnforderung - nachfolgender Pfändungs-

  • BGH, 11.12.1986 - IX ZR 79/86

    Pfändung einer treuhänderisch abgetretenen Forderung durch den Gläubiger

  • LG Heidelberg, 04.05.2012 - 3 O 164/11

    Einziehung von Beraterhonorar des Insolvenzschuldners bei Zweifeln an der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht