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   BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98   

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https://dejure.org/2001,3230
BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98 (https://dejure.org/2001,3230)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2001 - 4 AZR 810/98 (https://dejure.org/2001,3230)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2001 - 4 AZR 810/98 (https://dejure.org/2001,3230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge/ Metallindustrie; ; Gemeinsamer Manteltarifver... trag für Arbeiter und Angestellte in der Metall- und Elektroindustrie des Landes Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 1986 idF vom 14. Mai 1990, gültig ab 1. April 1990 (GMTV) § 4 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; "Kündigungsfrist oder "für die Dauer der Kündigungsfrist" im Sinne einer tarifvertraglichen Regelung über die Gewährung eines Zuschusses zum Kurzarbeitergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.05.1995 - 2 Sa 244/95

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Weiterbeschäftigung ; Durchsetzung der

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98
    Deshalb geht das Thüringer Landesarbeitsgericht davon aus, daß mit der Formulierung "für die Dauer der Kündigungsfrist" auf die aus der Kündigungserklärung folgende tatsächliche Kündigungsfrist abgestellt ist (26. Juni 1995 - 8 (3) Sa 1436/93 - 14. August 1996 - 2 Sa 244/95 -).

    Kündigungsfrist iSd. § 4 Nr. 5 GMTV ist nach allem der Zeitraum, der tatsächlich zwischen Zugang der Kündigungserklärung und dem vorgesehenen Kündigungstermin liegt, und nicht der Mindestzeitraum zwischen Zugang der Kündigungserklärung und Kündigungstermin (vgl. für die insoweit wortgleiche Regelung in § 3 Nr. 5 GMTV Hessen: Thüringer Landesarbeitsgericht 26. Juni 1995 - 8 (3) Sa 1436/93 - 14. August 1996 - 2 Sa 244/95 -, jeweils nv.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.1998 - 3 Sa 75/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verdienst seiner individuellen, wöchentlichen

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juni 1998 - 3 Sa 75/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Forderung des Klägers in Höhe von 1.719,90 DM brutto nebst 171, 99 DM netto im Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. M. Pfaff AG als Insolvenzforderung festgestellt wird.
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98
    Man kann auch darauf abstellen, daß dann, wenn die Tarifvertragsparteien einen Begriff verwenden, der im Gesetz in Voraussetzungen und Folgen beschrieben ist, anzunehmen ist, daß die Tarifvertragsparteien, wenn sie in dem Tarifvertrag diesen Begriff verwenden, ihn so verstanden wissen wollen, wie er im Gesetz verstanden wird (vgl. zB Senat 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - BAGE 55, 171).
  • BGH, 11.11.1979 - I ZR 13/78

    Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens gegen Konkursverwalter und

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98
    Der Antrag ist nach der durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens veränderten Sachlage dahin anzupassen, daß der Antrag gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung der Forderung als Insolvenzforderung gerichtet ist (für das Konkursverfahren BGH 11. November 1979 - I ZR 13/78 - WM 1980, 164, zu I der Gründe; für das Insolvenzverfahren Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. § 561 Rn. 10).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG, zB 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 73 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 41, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 810/98
    Knüpft diese Regelung an die Tatsache des Gekündigtseins an, so liegt es nahe, die dadurch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgelöste Zeitspanne als "Kündigungsfrist" zu verstehen (vgl. zum vorzeitigen Ausspruch einer ordentlichen Kündigung zwecks Vermeidung des Eintritts tarifvertraglicher "Unkündbarkeit": BAG 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - BAGE 57, 1, 10).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil zu § 4 Nr. 5 GMTV Rheinland-Pfalz (1. August 2001 - 4 AZR 810/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 178 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 124) "Kündigungsfrist" im Sinne der dortigen Tarifbestimmung als den Zeitraum verstanden, der tatsächlich zwischen Zugang der Kündigungserklärung und dem vorgesehenen Kündigungstermin liegt.
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2001 - 16 Sa 972/01

    Flugsicherungs-Ingenieur; operative Zulage; erstmaliger Erlaubniserwerb

    Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist, wie auch das Arbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, bereits der Wortlaut - ohne am Buchstaben zu haften - in § 2 Abs. 5 ZTV eindeutig, so dass es einer Auslegung und der Heranziehung der Grundsätze über die Auslegung von Tarifnormen (vgl. jüngst: BAG vom 01.08.2001 -4 AZR 810/98-, zu II 1 der Gründe) hier nicht bedarf.

    Dabei geht auch die erkennende Kammer von den Auslegungsregeln aus, wie sie in ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG vom 01.08.2001, a. a. O.) angewandt werden.

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 943/06

    Auslegung eines Haustarifvertrages/Bewährungsaufstieg/Eingruppierung

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 14.04.1999 - 4 AZR 189/98 - NZA RR 2000, 47; Urteil vom 01.08.2001 - 4 AZR 810/98 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 124).
  • BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 403/03

    Betriebliche Altersversorgung, hier: Ende des Arbeitsverhältnisses bei

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung geboten, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 810/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 178 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 124; 19. Januar 2000 - 4 AZR 814/98 - BAGE 93, 229).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 3 Sa 45/01

    Gewährung von Krankenbezügen - Anspruchszeitraum - Auslegung des § 71 Abs 2 UAbs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa v. 01.08.01 - 4 AZR 810/98; v. 24.10.01 - 10 AZR 132/01) erfolgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Brandenburg, 09.03.2006 - 9 Sa 587/05

    Berechtigung eines Arbeitgebers zum Einbehalt von Beiträgen zur Altersvorsorge

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  • LAG Berlin, 19.09.2002 - 10 Sa 836/02

    Anspruch eines Postzustellers auf Gewährung einer tariflichen Besitzstandszulage;

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