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   BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06   

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https://dejure.org/2007,1238
BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06 (https://dejure.org/2007,1238)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2007 - 4 AZR 812/06 (https://dejure.org/2007,1238)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 (https://dejure.org/2007,1238)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) durch Sonderregelungen des Tarifvertrags Frachtservice Fraport für die Beschäftigten der Abteilung Frachtservice bei der Fraport AG; Wirksamkeit einer betriebsbedingten ...

  • bag-urteil.com

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

  • Betriebs-Berater

    Rückwirkende Einschränkung tariflichen Sonderkündigungsschutzes

  • Judicialis

    Sonderregelungen zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und zum Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) für die Beschäftigten de... r Abteilung Frachtservice bei der Fraport AG - Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741; ; BAT § 53 Abs. 3; ; BAT § 55 Abs. 2; ; BGB § 305c Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Arbeitsvertragsrecht (Bezugnahmeklausel) - Arbeitsvertragliche Bezugnahme; Erfassung eines Firmentarifvertrages für die Beschäftigten einer bestimmten Abteilung; Zulässigkeit der rückwirkenden Einschränkung eines bereits erworbenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Firmentarifvertrag für Beschäftigte einer bestimmten Abteilung ? Rückwirkende Einschränkung bereits erworbenen Sonderkündigungsschutzes nur im Einzelfall zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 1121
  • BB 2008, 1121
  • DB 2008, 1217
  • NZA-RR 2008, 329
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. zB BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 15, BAGE 116, 185 mwN).

    Das Revisionsgericht ist bei der Überprüfung der Auslegung des Berufungsgerichts nicht eingeschränkt (vgl. BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - aaO; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12).

    Zwar finden die Regelungen zur Kontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB auf Arbeitsverhältnisse und damit auch auf in Arbeitsverträgen enthaltene Bezugnahmeklauseln Anwendung, weil die Ausnahmeregelung in § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB nur für die Tarifverträge selbst gilt, nicht aber für die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge (vgl. zB BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BAGE 116, 185; 9. Mai 2007 - 4 AZR 319/06 -).

  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61

    Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    Die tarifliche Unkündbarkeit soll den Arbeitnehmer im Hinblick auf langjährig von ihm geleistete Dienste so sichern, dass er gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes durch ordentliche Kündigung in Zukunft gesichert sein soll (BAG 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 11).
  • LAG Hessen, 16.05.2006 - 2 Sa 1840/05

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 - aufgehoben.
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer rückwirkenden Regelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalls (zB Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 -AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 24 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 9).
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    zeitlich dynamisch Anwendung finden soll, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte für einen anderweitigen Regelungswillen, zB durch die begrenzte Verweisung auf einen Tarifvertrag in einer bestimmten Fassung (zB BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343; 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - vgl. zu weiteren Nachweisen Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 3 Rn. 327 Fn. 172).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    Solche Änderungen der tarifvertraglichen Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit verstoßen regelmäßig nicht gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte und liegen deshalb in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - BAGE 117, 53; 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    Zwar finden die Regelungen zur Kontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB auf Arbeitsverhältnisse und damit auch auf in Arbeitsverträgen enthaltene Bezugnahmeklauseln Anwendung, weil die Ausnahmeregelung in § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB nur für die Tarifverträge selbst gilt, nicht aber für die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge (vgl. zB BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - BAGE 116, 185; 9. Mai 2007 - 4 AZR 319/06 -).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    Insoweit gelten die gleichen Regeln wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen (zB 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261, 271 f.).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    zeitlich dynamisch Anwendung finden soll, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte für einen anderweitigen Regelungswillen, zB durch die begrenzte Verweisung auf einen Tarifvertrag in einer bestimmten Fassung (zB BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338, 343; 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - vgl. zu weiteren Nachweisen Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 3 Rn. 327 Fn. 172).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
    Solche Änderungen der tarifvertraglichen Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit verstoßen regelmäßig nicht gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte und liegen deshalb in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - BAGE 117, 53; 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kann demgegenüber nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 71, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21; BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23, AP BAT § 53 Nr. 9).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Ebenso ist ver.di nach Nr. 1.4 Anhang 1 ver.di-Satzung tarifzuständig für Leiharbeitnehmer aus einem konzernangehörigen Unternehmen eines Flughafenbetreibers, die dieser im Flughafenbetrieb einsetzt (zur Auslegung eines von ver.di für Leiharbeitnehmer des Fraport-Konzerns abgeschlossenen Tarifvertrags: 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 4 f., AP BAT § 53 Nr. 9) .
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09

    Änderungskündigung

    Das Landesarbeitsgericht hat sich insoweit die Ausführungen des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - Rn. 15 ff., AP BAT § 53 Nr. 9) zu eigen gemacht, dem eine inhaltsgleiche Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag eines anderen Arbeitnehmers der Beklagten zugrunde lag.

    Insbesondere ist der Begriff des "Zusatzes" (vgl. Duden Das Synonymwörterbuch "zusätzlich": auch noch, außerdem, besonders..., dazu, überdies, extra-; Wahrig Deutsches Wörterbuch 2006 "zusätzlich": ergänzend hinzukommend, hinzugefügt) nicht in der Weise determiniert, dass unter den einbezogenen Bestimmungen nur solche den BAT abändernden oder von ihm abweichenden Regelungen verstanden werden könnten, die nicht in seine zentralen Regelungen eingreifen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 19, AP BAT § 53 Nr. 9).

    Das spricht für die gewollte Anwendbarkeit einer speziellen unternehmensbezogenen Sonderregelung wie der TVb Nr. 741. Dass solche Regelungen abändernden, ergänzenden oder ersetzenden Inhalt haben können, ergibt sich aus dem Charakter und der Funktion dieser Tarifverträge (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 22, AP BAT § 53 Nr. 9) .

    Das trifft auf die in Rede stehende Klausel aus den genannten Gründen nicht zu (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23, AP BAT § 53 Nr. 9) .

    In deren Anwendung sind rückwirkende Regelungen zum tariflichen Sonderkündigungsschutz möglich, wenn der Ausschluss der ordentlichen Kündigung schon bisher Ausnahmetatbestände enthielt und die Neuregelung den Sonderkündigungsschutz nicht vollständig abschafft, sondern lediglich die Ausnahmetatbestände modifiziert (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 26 f., AP BAT § 53 Nr. 9) .

    bb) Danach ist die Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes nach § 53 Abs. 3 BAT durch die TVb Nr. 741 nicht zu beanstanden (so bereits BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - AP BAT § 53 Nr. 9) .

    Die so ausgestaltete Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes verletzt kein schützenswertes Vertrauen der Betroffenen (so schon BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 29 bis 34, aaO) .

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Die Ausnahmeregelung des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB gilt nur für Tarifverträge selbst, nicht für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln, die auf Tarifverträge verweisen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23; 9. Mai 2007 - 4 AZR 319/06 - Rn. 20, AP BGB § 305c Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 12).

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 17; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 15, BAGE 116, 185).

    Auf die Unklarheitenregel kann demgegenüber nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23; Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 37, BAGE 116, 366).

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    aa) Tarifvertragliche Regelungen tragen den immanenten Vorbehalt ihrer nachträglichen Abänderung durch Tarifvertrag in sich (vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 757/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 128, 308; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 26) .

    Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist allerdings durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt; es gelten insoweit die gleichen Regelungen wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 26; 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - Rn. 20, BAGE 117, 53; 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309) .

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121), durch welche das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) aufgehoben und außerdem die materielle Rechtmäßigkeit der TVb Nr. 741 bestätigt wurde.

    Der Aussage des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2008, 112), die Aufhebung des Verbots einer ordentlichen Kündigung durch § 2 Abs. 6 TVb Nr. 741 sei materiell wirksam, könne nicht zugestimmt werden.

    Die Kammer folgt insoweit der Begründung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2006, 1121, das Urteil des Hess. Landesarbeitgerichts vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 - aufhebend) zur Auslegung einer identischen Klausel in einem Arbeitsvertrag eines Kollegen des Klägers.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist eine Bezugnahme auf einen nicht näher individualisierten Tarifvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung in der Regel dahingehend zu verstehen, dass der Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung, d.h. zeitlich dynamisch Anwendung finden soll, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte für einen anderweitigen Regelungswillen, z.B. durch die begrenzte Verweisung auf einen Tarifvertrag in einer bestimmten Fassung (BAG Urteil vom 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - DB 2003, 1001; BAG Urteil vom 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - AP BGB § 133 Nr. 54; BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121).

    Die Kammer macht sich auch bei dieser Prüfung die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2007 zu Eigen (BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121).

    Solche Änderungen der tarifvertraglichen Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit verstoßen regelmäßig nicht gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte und liegen deshalb in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien (BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121; BAG Urteil vom BAG 02. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - NZA 2006, 101).

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Die Unklarheitenregelung setzt voraus, dass die Auslegung nach den einschlägigen Auslegungsregeln zu nicht behebbaren Zweifeln führt (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23; JKOS/Oetker 2. Aufl. § 6 Rn. 232) .
  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121) , durch welche das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 (- 15/2 Sa 1840/05 -) aufgehoben und die materielle Rechtmäßigkeit der TVb Nr. 741 bestätigt wurde.

    Die Kammer folgt insoweit der Begründung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2006, 1121, das Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2006 - 15/2 Sa 1840/05 - aufhebend) zur Auslegung einer identischen Klausel in einem Arbeitsvertrag eines Kollegen des Klägers.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist eine Bezugnahme auf einen nicht näher individualisierten Tarifvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung in der Regel dahingehend zu verstehen, dass der Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung, d.h. zeitlich dynamisch Anwendung finden soll, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte für einen anderweitigen Regelungswillen, z.B. durch die begrenzte Verweisung auf einen Tarifvertrag in einer bestimmten Fassung (BAG Urteil vom 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - DB 2003, 1001; BAG Urteil vom 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - AP BGB § 133 Nr. 54; BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121) .

    Die Kammer macht sich auch bei dieser Prüfung die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2007 zu Eigen (BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121) .

    Solche Änderungen der tarifvertraglichen Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit verstoßen regelmäßig nicht gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte und liegen deshalb in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien (BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121; BAG Urteil vom BAG 02. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - NZA 2006, 101) .

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    In deren Anwendung sind rückwirkende Regelungen zum tariflichen Sonderkündigungsschutz möglich, wenn der Ausschluss der ordentlichen Kündigung schon bisher Ausnahmetatbestände enthielt und die Neuregelung den Sonderkündigungsschutz nicht vollständig abschafft, sondern lediglich die Ausnahmetatbestände modifiziert (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 26 f., AP BAT § 53 Nr. 9) .

    bb) Danach ist die Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes nach § 53 Abs. 3 BAT durch die TVb Nr. 741 nicht zu beanstanden (so bereits BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - AP BAT § 53 Nr. 9) .

    Die so ausgestaltete Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes verletzt kein schützenswertes Vertrauen der Betroffenen (so schon BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 29 bis 34, aaO) .

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen ist eine solche Neuausrichtung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtlich zulässig (vgl. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - AP BAT § 53 Nr. 9; Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - BAGE 117, 53).

    a) Tarifvertragliche Regelungen tragen den immanenten Vorbehalt ihrer nachträglichen Änderung durch Tarifvertrag in sich (Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - BAGE 117, 53; vgl. auch BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - AP BAT § 53 Nr. 9).

    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei bloßen Modifikationen von Unkündbarkeitsregelungen, die bereits Ausnahmeregelungen enthalten, nicht angenommen (vgl. für die Einschränkung des Sonderkündigungsschutzes nach § 53 Abs. 3 BAT: BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - aaO; für die Erweiterung der Tatbestände einer ausnahmsweise möglichen ordentlichen Kündigung bei Beseitigung einer Altershöchstgrenze für die Unkündbarkeit: Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - aaO; für die Präzisierung von Ausnahmetatbeständen: Senat 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 1045/08

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Hessen, 08.06.2010 - 12 Sa 1466/09

    Zahlung eines Differenzlohns aufgrund einer Tariflohnerhöhung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 937/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden -

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 233/14

    Streit über die Zahlung eines Honorars aus einem Vertrag zur Beauftragung Dritter

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 232/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 104/11

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung - Verschieben einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 6 Sa 228/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 106/11

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung - Verschieben einer

  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 105/11

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung - Verschieben einer

  • LAG Nürnberg, 09.08.2023 - 4 Sa 74/23

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede

  • ArbG Mannheim, 27.05.2010 - 8 Ca 544/09

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrags durch eine zeitlich vorhergehende

  • ArbG Nürnberg, 16.01.2023 - 3 Ca 2402/22

    Dynamische Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

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