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   BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06   

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https://dejure.org/2007,3343
BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06 (https://dejure.org/2007,3343)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 4 AZR 828/06 (https://dejure.org/2007,3343)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 (https://dejure.org/2007,3343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Statischer Übergang des Regelungsgehaltes von Tarifvertragsnormen in ein bei Betriebsübergang bereits bestehendes Arbeitsverhältnis bei beiderseitiger Tarifgebundenheit; Fortgeltung des Manteltarifvertrags für die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes (MTV-BRK) ...

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; MTV-BRK § 1 I Abs. 1; ; BAT/TdL § 27 Abschn. A Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Koalitionsfreiheit - Transformation von Tarifnormen in das Arbeitsverhältnis; Lebensaltersstufenaufstieg nach den transformierten Tarifnormen; Negative Koalitionsfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 420
  • JR 2009, 220
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass diese Verweisung wirksam ist (ebenso Senat in der die Beklagte betreffenden Entscheidung 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 -).

    Dies ist nicht der Fall, denn die Beklagte ist nicht tarifgebunden (Senat 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 -).

    Dies hat der Senat in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung und derjenigen anderer Senate des Bundesarbeitsgerichts jüngst in dem bereits genannten Urteil vom 19. September 2007 (- 4 AZR 711/06 -) entschieden.

    Dies hat der Senat unter Darstellung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt der nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergeleiteten Tarifnormen und des diesbezüglichen Schrifttums ausführlich begründet (19. September 2007 - 4 AZR 711/06 -, zu II 3 b - d der Gründe).

    Dies gilt auch für die Ausführungen des Senats, mit denen er dargelegt hat, dass die von ihm vertretene Auffassung - auch aus europarechtlicher Sicht - die negative Koalitionsfreiheit der Beklagten nicht verletzt (19. September 2007 - 4 AZR 711/06 -, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06
    Verweist die übergegangene Tarifregelung ihrerseits auf andere normative Regelungen, die sich weiterentwickeln, so wird deren Stand zur Zeit des Betriebsübergangs zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 -BAGE 99, 10, 19).

    Bildlich hat der Senat dies so ausgedrückt, dass die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Situation eingefroren werde (20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 22).

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06
    Verweist die übergegangene Tarifregelung ihrerseits auf andere normative Regelungen, die sich weiterentwickeln, so wird deren Stand zur Zeit des Betriebsübergangs zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 -BAGE 99, 10, 19).

    Bildlich hat der Senat dies so ausgedrückt, dass die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Situation eingefroren werde (20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 22).

  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats umfasst die Rechtssetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien aus Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 50 f.; 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 336 f.; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats umfasst die Rechtssetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien aus Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 50 f.; 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 336 f.; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats umfasst die Rechtssetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien aus Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich auch das Recht, auf jeweils geltende andere tarifliche Vorschriften zu verweisen, sofern deren Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der verweisenden Tarifnorm in einem engen sachlichen Zusammenhang steht (9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 50 f.; 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327, 336 f.; 22. Januar 2003 - 4 ABR 12/02 - ZTR 2003, 454).
  • LAG München, 24.05.2006 - 5 Sa 1095/05

    BAT, Transformation in Individualrecht

    Auszug aus BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Mai 2006 - 5 Sa 1095/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Nicht die aus den Tarifnormen sich ergebenden Arbeitsbedingungen zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs werden Inhalt des Arbeitsverhältnisses, sondern der gesamte Bestand der Tarifnormen, die die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien regeln, wird transformiert (Senat 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - AP BGB § 613a Nr. 334 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 81).
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass der Regelungsgehalt der Tarifvertragsnormen nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nur statisch in das Arbeitsverhältnis übergeht, also mit dem tariflichen Regelungsbestand, den er zur Zeit des Betriebsübergangs hat (BAG 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 613a Nr. 334 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 81) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - 25 Sa 582/09
    Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden nicht die aus den Tarifnormen sich ergebenden Arbeitsbedingungen Inhalt des Arbeitsverhältnisses, sondern es gehen die Tarifnormen zu Rechten und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien in das Arbeitsverhältnis ein (BAG 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - AP Nr. 334 zu § 613a BGB = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 81) .

    Die Tarifnormen i.S.v. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB gelten zwar statisch fort, aber eine in der (statisch) fortgeltenden Norm selbst angelegte Dynamik bleibt aufrechterhalten (BAG 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - AP Nr. 334 zu § 613a BGB = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 81; BAG 19. September 2007 - 4 AZR 711/06 - AP Nr. 328 zu § 613a BGB = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 78).

    Auch wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgeht, dass nach § 613a BGB nicht die aus den Tarifnormen sich ergebenden Arbeitsbedingungen Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden, sondern die Tarifnormen zu Rechten und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien in das Arbeitsverhältnis eingehen (s. z.B. BAG 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - AP Nr. 334 zu § 613a BGB = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 81), kann nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB keine Bindung des Betriebserwerbers an die späteren Stufen eintreten.

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