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   BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93   

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BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93 (https://dejure.org/1994,7023)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 4 AZR 842/93 (https://dejure.org/1994,7023)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 (https://dejure.org/1994,7023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit als Diplom-Sozialarbeiterin in einer Landesklinik - Aufteilung einer Tätigkeit in Arbeitsvorgänge - Der Begriff des Arbeitsvorgangs - Eingruppierung von Angestellten im Sozial- und Erziehungsdienst - Besondere Schwierigkeit und besondere Bedeutung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93
    Die von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten, wie die Betreuung, die Beratung, die Unterstützung im Umgang mit Behörden, die Kontaktpflege mit Familienangehörigen, Anwälten und Betreuern usw. fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Urteile des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR 1994, 291, 292 und vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR 1994, 291, 292) bezieht sich das Tätigkeitsmerkmal der "besonders schwierigen Tätigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR, a.a.O.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR, a.a.O.).

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93
    Die von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten, wie die Betreuung, die Beratung, die Unterstützung im Umgang mit Behörden, die Kontaktpflege mit Familienangehörigen, Anwälten und Betreuern usw. fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Urteile des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR 1994, 291, 292 und vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR 1994, 291, 292) bezieht sich das Tätigkeitsmerkmal der "besonders schwierigen Tätigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.
  • LAG Köln, 09.06.1993 - 9 Sa 1146/92

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; BAT; Psychisch Kranke; Besondere Schwierigkeit

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 1993 - 9 Sa 1146/92 - aufgehoben.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N; Senatsurteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 324/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge

    Die von dem Kläger ausgeübten Tätigkeiten, wie die Betreuung, die Beratung, die Unterstützung im Umgang mit Behörden, die Kontaktpflege mit Familienangehörigen, Anwälten und Betreuern usw. fallen sämtlich unter den Begriff der Fürsorge (vgl. Urteile des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR 1994, 291, 292; vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, beide n.v.).

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 711/95

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen in psychiatrischem Wohnheim

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, beide n.v.).

    Insbesondere ist nicht ersichtlich und weder vom Kläger dargelegt noch vom Landesarbeitsgericht ausgeführt, inwiefern sich die vom Kläger geforderte und erwartete Tätigkeit in ihrer Bedeutung über die eines in einem psychiatrischen Krankenhaus mit geschlossenen Abteilungen, in Strafanstalten oder in der Drogenentwöhnungsbehandlung tätigen Sozialpädagogen hinausgeht, für die der Senat in ständiger Rechtsprechung dieses Tätigkeitsmerkmal verneint hat (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, n.v.; vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 246/94 - AP Nr. 202 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.).

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 764/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Suchttherapie

    Beispielhaft genannte seien die Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin in der sog. Forensischen Abteilung eines Landeskrankenhauses, in dem psychisch-kranke Straftäter - vorrangig Sexual- und Gewalttäter, häufig nach langjährigen Haftstrafen und Sicherungsverwahrung - untergebracht sind (Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, n.v.), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Drogenentwöhnungsbehandlung, und zwar im klinischen Entzug bei Drogenabhängigen mit stoffgebunden Suchterkrankungen (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik (Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 246/94 - aaO.), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst, in dem schwerstgestörte psychisch-kranke Menschen beraten und betreut werden (Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO.), die Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen im psychiatrischen Krankenhaus, in dem für die Allgemeinheit gefährliche psychisch-kranke Rechtsbrecher untergebracht und behandelt werden (Urteil vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.), und schließlich die Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters in einem Zentrum für Forensische Psychiatrie auf einer Station für psychisch-kranke und minderbegabte Rechtsbrecher mit schweren Persönlichkeitsstörungen (Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 287/95 -, n.v.).
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 922/93

    Eingruppierung im Krankenhaus - Sozialdienst

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR, aaO; zuletzt BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 4c der Gründe).
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 1043/94
    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 ~, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 509/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats genügt für die Bedeutung der Tätigkeit eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung, Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; D AG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil, vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 921/93
    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den inner dienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - ZTR, aaO; zuletzt BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 4 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 570/97
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