Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LAG Hamm, 13.07.1993 - 7 Sa 501/93
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1995, 576
  • NZA 1995, 635



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96  

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 20. Februar 1991 (- 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296, insoweit unveröffentlicht) und vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 382/92 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Caritasverband) auch für die AVR Caritasverband entschieden, im Urteil vom 26. Oktober 1994 (- 4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) für eine Verweisung auf den BAT-KF, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag i. S.d. Tarifvertragsgesetzes handelt, und jetzt auch für eine Dienstvertragsordnung, die ebenfalls keinen Tarifvertrag darstellt (Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 747/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95  

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

    Dies hat der Senat u. a. in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 (- 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4) für eine Verweisung auf Arbeitsvertragsrichtlinien und in seinem Urteil vom 26. Oktober 1994 (- 4 AZR 844/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen) auf den BAT-KF entschieden, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag im Sinne des allgemeinen Arbeitsrechts und insbesondere im Sinne des Tarifvertragsgesetzes handelt (Beschluß des Senats vom 5. Januar 1989 - 4 AZN 629/88 - BAGE 60, 344 = AP Nr. 37 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 157/02  

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters nach dem BAT-KF

    Dabei kann offenbleiben, ob für die Inhaltskontrolle des BAT-KF, bei dem es sich nicht um einen Tarifvertrag im allgemeinen arbeitsrechtlichen und insbesondere iSd. TVG handelt (Senat 26. Oktober 1994 - 4 AZR 844/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 3 mwN), sondern um kirchliche Arbeitsbedingungen, die für Tarifverträge geltenden Maßstäbe anzuwenden sind, wie die Beklagte meint, oder ob der BAT-KF als eine von einem Dritten, der arbeitsrechtlichen Kommission, getroffene Leistungsbestimmung der Billigkeitskontrolle nach § 319 BGB unterliegt, wie das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit dem Kläger angenommen hat (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - ZTR 2002, 537).
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