Rechtsprechung
   BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

  • ArbG Rostock, 23.06.2005 - 2 Ca 229/05
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2006 - 5 Sa 372/05
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2008, 362



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09  

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

    Unter diesen Voraussetzungen können Tatsachen von den Parteien auch als Erklärungen über Rechtstatsachen in das Verfahren eingeführt werden (BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 28, NZA-RR 2008, 362; 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 13, BAGE 124, 323; BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - BGHZ 158, 295).

    Maßgebend ist allein, ob der Begriff selbst eine solche Einfachheit für sich beanspruchen kann (BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 28, NZA-RR 2008, 362).

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 584/10  

    Eingruppierung einer Kassiererin - Begriff des Lebensmittel-Supermarkts -

    (2) Die Rüge der Klägerin, das Landesarbeitsgericht habe nicht darauf hingewiesen, es werde auf den Umfang des von der Beklagten angebotenen Sortiments abstellen, ist unzulässig (zu den Anforderungen gem. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO s. nur BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 22, NZA-RR 2008, 362).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09  

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    d) Soweit die Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Landesarbeitsgericht zusätzlich darauf bezogen ist, dass dieses hätte darauf hinweisen müssen, dass sich der Feststellungsantrag der Kläger nach seiner Auffassung nicht auf die dreiprozentige Vergütungserhöhung ab dem 1. Juni 2008, sondern lediglich auf die Weitergabe der Tariflohnerhöhungen bezog, ist dies schon deshalb unzulässig, weil die Revision dazu hätte angeben müssen, was sie auf einen entsprechenden Hinweis hin vorgebracht hätte und inwieweit sich dieser Vortrag auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ausgewirkt hätte (vgl. dazu BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 22, NZA-RR 2008, 362).
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  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10  

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. etwa BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 861/06 - NZA-RR 2008, 362) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (objektive Methode).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08  

    Sonderzuwendung, BAT, TVöD, Bezugnahmeklausel, Auslegung, ergänzende Auslegung,

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05 m. w. N. - zitiert nach JURIS; vergl. auch BAG vom 14.11.2007 - 4 AZR 861/06, Rz. 17, zitiert nach JURIS).
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10  

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

    Der Kläger hat schon nicht dargelegt, was er auf einen entsprechenden Hinweis des Landesarbeitsgerichts über den bisherigen Vortrag hinaus vorgetragen und wie sich dieser auf die Berufungsentscheidung ausgewirkt hätte (zu den Voraussetzungen einer solchen Revisionsrüge, vgl. dazu BAG 14. November 2007 - 4 AZR 861/06 - Rn. 22, NZA-RR 2008, 362; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 71, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 101).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2011 - 3 Sa 575/10  

    Pausenvergütung für Schichtpausen im Dreischichtbetrieb; unbegründete Klage auf

    Denn eine Tarifübung, die seit Abschluss eines Tarifvertrages (hier: des MTV vom 06.04.2005) besteht, kann ein starker Hinweis darauf sein, wie die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag verstanden haben (vgl. dazu - in anderem Zusammenhang - BAG 14.11.2007 - 4 AZR 861/06 - juris Rz 50).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2011 - 3 Sa 576/10  

    Pausenvergütung für Schichtpausen im Dreischichtbetrieb; unbegründete Klage auf

    Denn eine Tarifübung, die seit Abschluss eines Tarifvertrages (hier: des MTV vom 06.04.2005) besteht, kann ein starker Hinweis darauf sein, wie die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag verstanden haben (vgl. dazu - in anderem Zusammenhang - BAG 14.11.2007 - 4 AZR 861/06 - juris Rz 50).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 3 Sa 572/09  

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Zivilbeschäftigten der

    Diese Tarifgebundenheit ist aufgrund der unstreitigen Mitgliedschaft des Klägers in den Gewerkschaften ÖTV und ver.di auch auf Klägerseite gegeben (die ÖTV kann als Rechtsvorgängerin von "ver.di" angesehen werden; vgl. BAG v. 14.11.2007 - 4 AZR 861/06 -).
  • LAG Hessen, 27.08.2012 - 16 Sa 265/12  
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Bundesarbeitsgericht 14. November 2007-4 AZR 861/06).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 355/08  

    Kündigung, Kündigungsschutz, Wartezeit, Probezeit, Arbeitsvertrag, Vereinbarung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 Sa 397/09  

    Abgrenzung zwischen dynamischer Bezugnahmeklausel und Gleichstellungsabrede;

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