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   BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79   

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BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79 (https://dejure.org/1982,1626)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1982 - 4 AZR 862/79 (https://dejure.org/1982,1626)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 (https://dejure.org/1982,1626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter bürgerlich-rechtlicher Vertrag - Bauliche Leistungen - Mitarbeitgeberstellung - Subunternehmereigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 146
  • BB 1983, 1343
  • JR 1983, 264
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 29.01.1965 - 7 U 2312/63

    Ermietung eines Raupenfahrzeugs mit Bedienungsmann

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
    Dies wird von der Beklagten auch nicht bestritten und zudem von den allgemeinen Zivilgerichten (vgl. KG NJW 1965, 976) und beiden Tarifvertragsparteien bestätigt (vgl. Blumensaat/Sperner/Unkelbach/ Weimer, BRTV-Bau, 4. Aufl. 1978, § 1 Anm. 4-9 in Übereinstimmung mit den früheren Auflagen).

    Wenn die Tarifvertragsparteien darüber hinaus aber auch noch die Bereitstellung von Bedienungspersonal fordern, so verlangen sie zwischen Vermieter und Mieter der Baumaschinen einen nach der Privatrechtsordnung unbedenklich zulässigen und von der Rechtsprechung der allgemeinen Zivilgerichte anerkannten gemischten Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, der inhaltlich etwa dem Vertrag über die Gestellung eines Kraftfahrzeuges mit Pahrer vergleichbar ist (vgl. da zu BGH LM Nr. 40 zu § 535 BGB;OLG Hamm VersR 1966, 641; KG NJW 1965, 976; Soergel/Siebert/Mezger, aaO, vor § 535 Rz 31 und Palandt/Putzo, BGB, 40. Aufl., vor § 535 Anm. 3 a).

  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
    Dazu verweist der Senat auf die entsprechenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen Beschluß vom 15 Juli 1980 - 1 BvR 24/74 und 1 BvR 459/79 - AP Nr. 17 zu § 5 TVG; auch BAG 31, 241, 245 = AP Nr. 16 zu § 5 TVG mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
    Dazu verweist der Senat auf die entsprechenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen Beschluß vom 15 Juli 1980 - 1 BvR 24/74 und 1 BvR 459/79 - AP Nr. 17 zu § 5 TVG; auch BAG 31, 241, 245 = AP Nr. 16 zu § 5 TVG mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70

    Zusatzversorgungskasse - Beitragsanspruch

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
    Die eingeklagten Beitragsansprüche verjähren gemäß § 197 BGB in vier Jahren (vgl. BAG 23, 356, 359 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
    Dazu führt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. das Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 -, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) zunächst zutreffend aus, daß das frühere tarifliche Erfordernis der Zugehörigkeit des betreffenden Betriebes zum Bauhauptgewerbe inzwischen fortgefallen und daher vorliegend nicht mehr zu berücksichtigen ist.
  • BAG, 12.05.1971 - 4 AZR 247/70

    Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
    Der Vorprozeß betraf nämlich lediglich eine Teil betragsklage für einen anderen Anspruchszeitraum (vgl BAG 23, 343, 346 = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO mit weiteren Nachweisen), wie das Landesarbeitsgericht zu treffend ausführt.
  • BAG, 17.03.1976 - 4 AZR 188/75

    Tarifverträge - Bau - Anbringung von Zwischendecken aus Metall - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
    Demgemäß fallen auch unter den § 1 Abs. 2 VerfTV Berlin nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Abs. 2 VerfTV Berlin (Generalklausel) folgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 17 März 1976 AZR 188/75 -, AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 12. Dezember 1979 AZR 80/78 AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit jeweils weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZR 80/78

    Isolierarbeiten - Behältern - Fernleitungen - Stationäre Maschinen -

    Auszug aus BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79
    Demgemäß fallen auch unter den § 1 Abs. 2 VerfTV Berlin nur Betriebe, in denen einmal Bauten erstellt oder sonstige bauliche Leistungen erbracht und außerdem Arbeiten ausgeführt werden, die in der den allgemeinen Normen des § 1 Abs. 2 VerfTV Berlin (Generalklausel) folgenden Einzelaufstellung genannt sind (vgl. die Urteile des Senats vom 17 März 1976 AZR 188/75 -, AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 12. Dezember 1979 AZR 80/78 AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit jeweils weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

    Die Tarifnorm fordert, dass zwischen der Beklagten als Vermieter und dem Kunden als Mieter der Baumaschine ein gemischter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag zustande kommt (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146).

    d) Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist mit der Gestellung des Bedienungspersonals nicht verbunden (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146; 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - BAGE 72, 255).

    Auch braucht der die Baumaschinen vermietende Betrieb selbst über die Vermietung der Maschinen und die Gestellung des Bedienungspersonals hinaus weder dem Bauherrn noch dem mietenden Bauunternehmer gegenüber zu weiteren eigenen baulichen Leistungen gleich welcher Art verpflichtet zu sein (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

    Entscheidend ist, dass die Baumaschinen nach mietrechtlichen Grundsätzen zum Gebrauch überlassen werden (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146) .

    insoweit auf den jeweiligen Mieter übergeht, als dieser über Ort und Art ihres Einsatzes befindet (BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - aaO; vgl. auch BAG 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92

    Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß etwa die Vermietung von Baumaschinen (z. B. Baggern und Planierraupen) unter Gestellung des Bedienungspersonals begrifflich keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne von Art. 1 § 1 AÜG ist (BAGE 39, 146, 151 f. = AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09

    Bauliche Leistungen - Bautrocknung

    Vielmehr fordert die Tarifnorm neben dem eigentlichen Mietvertrag eine Personalgestellung, die insbesondere durch den Abschluss eines gemischten Miet- und Dienstverschaffungsvertrags erfolgen kann (Senat 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - Rn. 21; BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146).

    c) Ebenso wenig unterfällt die Vermietung von Heiz- und Lüftungsgeräten an Dritte dem § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 VTV oder einer anderen Vorschrift dieses Abschnitts, wenn diese Geräte nicht zur Erbringung baulicher Leistungen, sondern zu anderen Zwecken, wie beispielsweise zur Beheizung eines Festzelts, eingesetzt werden (vgl. BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - BAGE 39, 146).

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

    Vielmehr wird eine Baumaschine "zur Erbringung baulicher Leistungen" eingesetzt, wenn mit ihrer Hilfe Tätigkeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. I bis Abschn. V der Verfahrenstarifverträge oder damit im Zusammenhang stehende Arbeiten ausgeführt werden (vgl. BAG 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - zu dem insoweit inhaltsgleichen Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub, den Winter-Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Berliner Baugewerbe vom 28. November 1963) .
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01

    Rechtsnatur eines sog. "slot-times"-Vertrages für eine Arztpraxis

    Arbeitnehmerüberlassung liegt deshalb dann nicht vor, wenn der Vertragsarbeitgeber zur Erfüllung eines mit dem Dritten eingegangenen Dienst- oder Werkvertrags sich eigener Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfen bedient (BAG AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = MDR 1991, 1179 (LS)), wenn der Vertragsarbeitgeber dem Dritten Maschinen oder Geräte einschließlich des Bedienungspersonals überlässt (BAGE 39, 146, 151f.; BAG MDR 1994, 284) oder wenn der Vertragsarbeitgeber eigenes Personal im Betrieb eines Dritten im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit einsetzt (BAG MDR 2001, 636).

    Dieses Leistungssegment ist vergleichbar mit den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen der Überlassung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal (BAGE 39, 146, 151f.) und der Überlassung von Fluggerät mit Bedienungspersonal (MDR 1994, 284).

  • LAG Hessen, 25.07.2005 - 10 Sa 1425/04

    Transport von Gussasphalt

    Diese Tarifnorm ist auslegungsbedürftig (BAG 16.06.1982 - 4 AZR 862/79 - AP Nr. 41 zu § 1 Tarifverträge: Bau).

    Diese tarifliche Regelung setzt voraus, dass zwischen der Beklagten als Vermieter und dem Kunden als Mieter der Baumaschine ein gemischter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, der inhaltlich etwa dem Vertrag über die Gestellung eines Kraftfahrzeuges mit Fahrer vergleichbar ist, zu Stande kommt (BAG 16.06.1982 - 4 AZR 862/79 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Das geschieht im Sinne der Anforderungen der Senatsrechtsprechung, wie das Landesarbeitsgericht näher ausführt (BAGE 39, 146, 151 = AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bau), und erfüllt damit das Tarifbeispiel Nr. 38 im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 BRTV-Bau.
  • LAG Hessen, 25.07.2005 - 10 Sa 1426/04

    Transport von Gussasphalt

    Diese Tarifnorm ist auslegungsbedürftig (BAG 16.06.1982 - 4 AZR 862/79 - AP Nr. 41 zu § 1 Tarifverträge: Bau).

    Diese tarifliche Regelung setzt voraus, dass zwischen der Beklagten als Vermieter und dem Kunden als Mieter der Baumaschine ein gemischter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, der inhaltlich etwa dem Vertrag über die Gestellung eines Kraftfahrzeuges mit Fahrer vergleichbar ist, zu Stande kommt (BAG 16.06.1982 - 4 AZR 862/79 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche

    Alle Formen drittbezogenen Personaleinsatzes charakterisiert, dass das Weisungsrecht aufgesplittet ist: Solange und soweit die überlassenen Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen eingesetzt werden, geht die Weisungsbefugnis - zumindest konkludent aufgrund der Vereinbarungen zwischen überlassendem und aufnehmendem Unternehmen - auf letztere über (BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 98/80 - BAG, Urteil vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - jeweils juris und m.w.N.; Schüren, in: Hamann, AÜG, 5.A., § 1 Rn. 116 ff., 137 f., 186).
  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95

    Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

  • LAG Hessen, 26.06.1995 - 16 Sa 1850/94

    Tarifgeltung: grabenlose Installation von Versorgungs- insbesondere Gasleitungen

  • LAG Hessen, 25.07.1994 - 16 Sa 1169/93
  • LAG Hessen, 15.03.1993 - 16 Sa 1521/92

    Ermittlung des Geltungsbereichs von Bautarifverträgen; Umfang von baugewerblichen

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 707/02

    Fehlende Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes im Arbeitsprozess; Durchsetzung

  • LAG Hessen, 21.10.1991 - 16 Sa 515/91

    Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers nach den Sozialkassentarifverträgen

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