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   BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84   

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BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84 (https://dejure.org/1985,748)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 4 AZR 88/84 (https://dejure.org/1985,748)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 (https://dejure.org/1985,748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeitszuweisung - Übertragung einer anderen Tätigkeit - Diensttauglichkeit - Bahnarbeiter - Bundesbahnarbeiter - Tarifnorm - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzgesetz - Tariflicher Vergütungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84
    Bei unter den LTV DB fallenden Arbeitern muß sowohl nach den rechtsbegründenden Tatsachen als auch nach der rechtlichen Wirkungsweise streng zwischen tariflichen und einzelvertraglichen Vergütungsansprüchen unterschieden werden (Bestätigung des Urteils des Senats vom 21.4.1983 - 4 AZR 671/79 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß es förmlicher Rechtsmittelanträge nicht bedarf, sofern im Einzelfall aus der Rechtsmittelbegründung klar ersichtlich ist, ob die gesamte vorinstanzliche Entscheidung oder abtrennbare Teile davon aufgehoben werden sollen (BAG Urteil vom 30. November 1983, 4 AZR 353/81 = AP Nr. 1 zu § 20 BMT-G II; BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BGH Urteil vom 29. September 1953, LM Nr. 14 zu § 546 ZPO).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

    Sie hält sich aber noch in dem den Tarifvertragsparteien zustehenden Regelungsspielraum (davon geht ohne weiteres die bisherige Rechtsprechung des BAG aus; vgl. weitergehend zur Zulässigkeit von tariflichen Regelungen, nach denen sogar die Übertragung einer niedriger zu vergütenden Tätigkeit - also nicht nur der Entzug einer eine Zulage begründende Funktion - zulässig ist, BAG Urteile vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - und - 4 AZR 427/83 - AP Nr. 6 und Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Schließlich weist das Landesarbeitsgericht mit Recht unter Heranziehung der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch noch darauf hin, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 12. September 1984, aaO, mit weiteren Nachweisen).

    Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen.

    Dabei ist dem Kläger zuzugeben, daß sich im Sinne der herkömmlichen Terminologie das Direktionsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur auf die Einzelheiten des Ortes, der Zeit, der Art und der Reihenfolge der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit beschränkt (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Schließlich übersieht der Kläger, daß allein aufgrund einer langdauernden Beschäftigung mit 50 Wochenarbeitsstunden und entsprechender Vergütungszahlung noch nicht zwingend auf eine entsprechende Konkretisierung des Arbeitsvertrages der Parteien geschlossen werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    a) Tarifvertragliche Regelungen, die dem Arbeitgeber das Recht zur einseitigen Änderung des Arbeitsvertrags einräumen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125; 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 und - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 570/83
    Wie der Senat bereits in seinen diese Tarifnorm betreffenden Urteilen vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/85 - und - 4 AZR 88/84 - ( zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) im Anschluß an seine entsprechende frühere Rechtsprechung im einzelnen ausgeführt hat, ist sie nach den allgemeinen Grundsätzen der Tarifauslegung, d.h. nach dem Tarifwortlaut und dem gleichermaßen berücksichtigungspflichtigen tariflichen Gesamt Zusammenhang (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) dahin auszulegen, daß der Arbeiter grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Beschäftigungsort und auch ohne Rücksicht darauf, ( ob sie im Einzelfalle höher oder niedriger zu entlohnen ist als seine seitherige bzw. ihm bei Aufnahme seines Dienstes zugewiesene Aufgabe, jede ihm übertragene Arbeit zu leisten hat, und zwar aufgrund entsprechender einseitiger Entscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des in dieser Weise erweiterten Direktionsrechtes ohne Änderung des Arbeitsvertrages.

    Dabei legt das Landesarbeitsgericht diesen Rechtsbegriff zutreffend und im Sinne der Senatsrephtsprechung aus (vgl. das Urteil des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 zur Veröffentlichung m der Fachpresse vorgesehen).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) im einzelnen ausgeführt hat, besteht zwischen beiden Vorschriften vielmehr keinerlei Bezug.

    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem bei der Beklagten ganz allgemein verwendeten Formular abgeschlossen worden und damit ais "typischer Arbeitsvertrag" anzusehen, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffei lichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Das ist jedoch für die Annahme einer entsprechenden Konkretisierung des Arbeitsvertrages nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht ausreichend (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit Hinweisen auf die entsprechende frühere Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe

    In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht tarifliche Regelungen für zulässig erachtet, die den Arbeitgeber in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zur Kürzung der Arbeitszeit (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125, 131; 10. Juli 2003 - 6 AZR 372/02 - AP TVAL II § 9 Nr. 6, zu 2 b der Gründe) oder zur Übertragung einer anderen, niedriger zu vergütenden Tätigkeit berechtigen (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6 und - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Deren Auslegung unterliegt uneingeschränkt der Nachprüfung des Revisionsgerichts (vgl. BAG 2. März 1971 - 1 AZR 227/70 - AP BSeuchG § 18 Nr. 2 = EzA ZPO § 288 Nr. 1, zu I 1 der Gründe; 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    In diesem Sinne sind tarifliche Regelungen für zulässig erachtet worden, die den Arbeitgeber in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zur Kürzung der Arbeitszeit (BAG v. 26.06.1985, 4 AZR 585/83, BAGE 49, 125) oder zur Übertragung einer anderen, niedriger zu vergütenden Tätigkeit (BAG v. 22.05.1985, 4 AZR 88/84, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6) berechtigen.
  • BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00

    Insolvenzrechtliches Vorzugsrecht der BA

    Denn die Auslegung eines Klageantrages kann ebenso wie die Auslegung sonstiger Prozeßhandlungen noch im Revisionsverfahren voll überprüft werden (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6; BGH 23. November 2000 - IX ZR 155/00 - ZIP 2001, 124).
  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03

    Zuweisung unterwertiger Tätigkeit

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erweiterung des Leistungsbestimmungsrechts durch Tarifvertrag grundsätzlich statthaft (22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 und - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6; 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125, 131; 10. Juli 2003 - 6 AZR 372/02 - AP TVAL II § 9 Nr. 6, zu 2 b der Gründe).
  • LAG Thüringen, 09.05.2023 - 1 TaBV 5/22

    Mitbestimmung Betriebsrat - Versetzung - Veränderung der Teamzuordnung

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

  • LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05

    Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

  • LAG Düsseldorf, 17.03.1995 - 17 Sa 1981/94

    Direktionsrecht: tarifvertragliche Erweiterung - Abgrenzung zu Umsetzung

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 758/11

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Begriff der "bisherigen Arbeitszeit

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 11/07

    Rechtsmitteleinlegung - Revision - Prozessbeteiligung

  • LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06

    Versetzung, Direktionsrecht, erweitertes Direktionsrecht

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01

    Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 12/07

    Rechtsmittelbelehrung - Revision - Prozessbeteiligung

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 713/85

    Lohnsicherung wegen Leistungsminderung bei Arbeitern

  • LAG Thüringen, 05.12.2023 - 5 TaBV 8/22

    Unterlassungsantrag - grober Verstoß nach § 23 Abs 3 S 1 BetrVG - streitige

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

  • LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05

    Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen

  • LAG Berlin, 25.04.1988 - 9 Sa 15/88

    Arbeitsstätte: Wechsel - Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 55/93

    Mitbestimmung in den neuen Bundesländern bei nicht gebildetem Hauptpersonalrat

  • LAG Hamm, 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03

    Einigungsstellenbesetzungsverfahren, Vermittlung durch den Präsidenten des

  • LAG Hamm, 06.09.2010 - 10 TaBV 51/10

    Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach Eröffnung einer

  • LAG Köln, 05.02.1999 - 11 Sa 1025/98

    Direktionsrecht; öffentlicher Dienst; Versetzung; Beurkundung; Konkretisierung

  • LAG Hamm, 08.10.2010 - 10 TaBV 5/10

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • LAG Niedersachsen, 02.02.2001 - 10 Sa 2056/00

    Rückzahlung von Gratifikationen; Pfändbarkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01

    Rechtswirksamkeit der Versetzungsmaßnahme eines Arbeitgebers; Versetzung eines

  • BAG, 04.05.1993 - 1 AZR 2/93

    Berechtigung des Arbeitgebers, den zuvor als Kraftfahrer überwiegend im

  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.1997 - 13 Sa 91/96
  • ArbG Aachen, 20.02.2004 - 5 Ca 3365/03

    Versetzung - Tarifauslegung - Direktionsrecht

  • ArbG Eisenach, 20.09.2005 - 2 (6) Ca 545/05
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