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   BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95   

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BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95 (https://dejure.org/1997,2805)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 4 AZR 891/95 (https://dejure.org/1997,2805)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 4 AZR 891/95 (https://dejure.org/1997,2805)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 224
  • NZA-RR 1998, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    Auch diese Tätigkeit hat die Veränderung des Betreuten, seiner Lebenslage und Lebensqualität, die Lösung aus unnötiger Abhängigkeit und Überwindung von Sozialisationsdefiziten als Ziel des beruflichen Handelns: Psychisch Kranken und anderen soll geholfen werden und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein normales Leben zu führen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    Die von der Klägerin wahrgenommenen Tätigkeiten zur Betreuung von psychisch Kranken entsprechen ihrer Wertigkeit nach den von den Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 12 a - d gewählten Beispielen und sind auch unter das allgemeine Tätigkeitsmerkmal zu subsumieren (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Die gesteigerte Bedeutung kann sich aus der Art oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    Die revisionsrechtliche Prüfung ist deshalb darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 4 AZR 139/95 -, aaO, m.w.N.).

    IV a Fallgruppen 15 und 16 (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    IV b Fallgruppe 16 fallen, gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der Klägerin ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. auch die Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 5 der Gründe; vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, zu 4.5.2 der Gründe).

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Auch diese Tätigkeit hat die Veränderung des Betreuten, seiner Lebenslage und Lebensqualität, die Lösung aus unnötiger Abhängigkeit und Überwindung von Sozialisationsdefiziten als Ziel des beruflichen Handelns: Psychisch Kranken und anderen soll geholfen werden und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein normales Leben zu führen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    Die von der Klägerin wahrgenommenen Tätigkeiten zur Betreuung von psychisch Kranken entsprechen ihrer Wertigkeit nach den von den Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 12 a - d gewählten Beispielen und sind auch unter das allgemeine Tätigkeitsmerkmal zu subsumieren (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 -, aaO und vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO).

    IV b Fallgruppe 16 fallen, gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit der Klägerin ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. auch die Urteile des Senats vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, zu II 5 der Gründe; vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 -, aaO, zu 4.5.2 der Gründe).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 03.05.1995 - 18 Sa 1820/94

    Sozialpsychiatrischer Dienst; Beratungs- und Betreuungstätigkeit bei

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Denn die "Koordination" bezieht sich anders als bei anderen Beratungsstellen nicht auf "Planen initiierender Arbeitsorganisation und des -ablaufs, Bedarfserhebung, Planung, Antragstellung von Ausstattungs- und Arbeitsmittelbedarf, Supervision und Fortbildungen, Koordinieren und Kooperieren zwischen Verwaltung und Abteilung, Mitwirkung bei Personalangelegenheiten, Anlegen, Strukturieren von Verzeichnissen, Dateien, Ordnern" (vgl. die Arbeitsplatzbeschreibung für eine Sozialarbeiterin in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie des sozial-psychiatrischen Dienstes einer Stadt in Nordrhein-Westfalen, Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Mai 1995 - 18 Sa 1820/94 - EzBAT §§ 22, 23 BAT F. 1 Sozialdienst VergGr. IV a Nr. 14), sondern auf die Klienten, wie der erläuternde Text zur "Koordination" in der Arbeitsplatzbeschreibung zeigt und was sich auch aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 12. Juni 1995 ergibt.
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 891/95
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten (Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - ZTR 1998, 223), einer Sozialarbeiterin in einer Neurologischen Abteilung eines Landeskrankenhauses (Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der Amtsbetreuung (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in einer sozial-psychiatrischen Beratungsstelle der Sozialmedizinischen Abteilung des Gesundheitsamtes einer Großstadt (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 891/95 - AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht (Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) und einer Sozialarbeiterin in der Familientherapie u.ä.
  • ArbG Trier, 06.03.2007 - 2 Ca 1665/06
    Die Schwierigkeit kann sich aus Besonderheiten bei den zu betreuenden Personen oder dem Erfordernis besonderer fachlicher Anforderungen ergeben, die Bedeutung aus der Wichtigkeit oder der Größe des Aufgabenkreises oder der Tragweite der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit (BAG, Urteil vom 06.08.1997, 4 AZR 891/95; BAG, Urteil vom 10.07.1996, 4 AZR 139/95; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 495/94; BAG, Urteil vom 22.03.1995, 4 AZR 71/94; BAG, Urteil vom 29.09.1993, 4 AZR 690/92).

    Schwierige Tätigkeiten im Sinne der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 16 sind nach Protokollnotiz Nr. 5 z. B. die Beratung von Suchtmittel-Abhängigen, die Beratung von HIVInfizierten oder an AIDS erkrankten Personen, die begleitende Fürsorge für Heimbewohner und nachgehende Fürsorge für ehemalige Heimbewohner, die begleitende Fürsorge für Strafgefangene und nachgehende Fürsorge für ehemalige Strafgefangene sowie die Koordinierung der Arbeiten mehrerer Angestellter mindestens der Vergütungsgruppe Vb. Mit diesen Beispielen haben die Tarifvertragsparteien Maß und Richtung für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe vorgegeben (vgl. BAG, Urteil vom 06.08.1997, 4 AZR 891/95; BAG, Urteil vom 10.07.1996, 4 AZR 139/95; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 495/94; BAG, Urteil vom 22.03.1995, 4 AZR 71/94; BAG, Urteil vom 29.09.1993, 4 AZR 690/92).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 Sa 155/12

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung in die

    In der Entscheidung vom 06.08.1997 - 4 AZR 891/95 - hat das BAG angenommen, dass klientenbezogene Sozialarbeit ein Arbeitsvorgang sei.
  • LAG Nürnberg, 30.01.2001 - 6 Sa 41/00

    Richtigkeit einer Eingruppierung nach Bundesangestelltentarif (BAT)

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  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

    In der Entscheidung vom 6. August 1997 (- 4 AZR 891/95 - AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT) hat der Senat zwar ausgeführt, es spreche viel dafür, daß die "klientenbezogene Sozialarbeit" einer Sozialarbeiterin in einer Sozialpsychiatrischen Beratungsstelle der sozial-medizinischen Abteilung eines Gesundheitsamtes einer Großstadt als ein Arbeitsvorgang anzusehen ist, er hat die Frage aber am Ende offengelassen.
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 678/96
    IV b MTV Ang (Urteile des Senats vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - und vom 6. August 1997 - 4 AZR 891/95 - AP Nr. 29, 40 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Köln, 11.06.1999 - 11 Sa 58/99

    Eingruppierung, Musiktherapeutin; Sozialpädagogin; Diplom-Pädagogin; BAT;

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