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   BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01   

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https://dejure.org/2002,16906
BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01 (https://dejure.org/2002,16906)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 4 AZR 91/01 (https://dejure.org/2002,16906)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 4 AZR 91/01 (https://dejure.org/2002,16906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung ; Bundeswehr; Feuerwehrtechnischer Dienst ; Angestellter im technischen Dienst; Tätigkeitsmerkmale; Gleichbehandlungsgrundsatz; Vergütung; Organisationsstruktur; Änderung; Beamter

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    Hat das Landesarbeitsgericht über mehrere selbständige Streitgegenstände mit jeweils eigenständiger Begründung entschieden, so muß die Revision für jeden dieser Streitgegenstände begründet werden; hinsichtlich eines Streitgegenstandes, für den keine Revisionsbegründung vorliegt, ist die Revision unzulässig (BAG in ständiger Rechtsprechung, zB 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261, 263, 264; Senat 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35 = EzA ZPO § 554 Nr. 6).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 422/99

    Eingruppierung eines Spenglers im Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    Denn eine bewußte Lücke (Nichtregelung) in normativen Bestimmungen in einem Tarifvertrag, von der der Kläger hier selbst in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen ausgeht, darf nach ständiger Rechtsprechung des Senats von den Gerichten für Arbeitssachen nicht geschlossen werden, weil die Gestaltung von Tarifverträgen durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen ist (vgl. Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 - BAGE 93, 318, 326 mwN).
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 418/95

    Arbeitsentgelt: Feuerwehrzulage - Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    aa) Da Beamte und Angestellte nicht in derselben Ordnung zu ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber stehen (BAG 28. Februar 1996 - 10 AZR 418/95 - nv.; 28. Juni 1995 - 10 AZR 559/94 - nv.), ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis des Klägers zu seinen in der Flughafenfeuerwehr Nörvenich und anderen Bundeswehrfeuerwehren als Wachabteilungsleiter beschäftigten im Beamtenverhältnis stehenden Kollegen nicht anwendbar.
  • BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 559/94

    Anspruch auf Zahlung der Polizeizulage - Polizeizulage als Funktionszulage für

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    aa) Da Beamte und Angestellte nicht in derselben Ordnung zu ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber stehen (BAG 28. Februar 1996 - 10 AZR 418/95 - nv.; 28. Juni 1995 - 10 AZR 559/94 - nv.), ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis des Klägers zu seinen in der Flughafenfeuerwehr Nörvenich und anderen Bundeswehrfeuerwehren als Wachabteilungsleiter beschäftigten im Beamtenverhältnis stehenden Kollegen nicht anwendbar.
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    Hat das Landesarbeitsgericht über mehrere selbständige Streitgegenstände mit jeweils eigenständiger Begründung entschieden, so muß die Revision für jeden dieser Streitgegenstände begründet werden; hinsichtlich eines Streitgegenstandes, für den keine Revisionsbegründung vorliegt, ist die Revision unzulässig (BAG in ständiger Rechtsprechung, zB 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261, 263, 264; Senat 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35 = EzA ZPO § 554 Nr. 6).
  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    Er enthält kein Gebot zur einheitlichen Behandlung von Arbeitnehmergruppen in unterschiedlichen Ordnungs- oder Regelungsbereichen (BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - BAGE 87, 180, 184).
  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    Etwas anderes gilt dann, wenn die Vorinstanz mehrere prozessuale Ansprüche aus einem einzigen, allen gemeinsamen Grund abgewiesen hat; dann genügt die Auseinandersetzung mit diesem Grund (Senat aaO; vgl. auch Senat 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - BAGE 91, 93, 96 mwN).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    Soweit sie aus Gründen des Alters, wegen fehlender Bildungsabschlüsse, fehlender Laufbahnvoraussetzungen oder aus sonstigen Gründen die Beamtenstelle nicht wahrnehmen können oder nicht in einem Beamtenverhältnis tätig werden wollen, stehen sie deutschen Stellenbewerbern in gleicher Situation gleich und haben diesen gegenüber keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung (BAG 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 45).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    Sie können jedoch beim Fehlen spezieller Tätigkeitsmerkmale für die zu bewertende Tätigkeit nur dann herangezogen werden, wenn die betreffende Tätigkeit trotz ihrer Spezialität noch einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen allgemeinen Verwaltungsaufgaben hat (Senat 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - BAGE 74, 47, 54, 55 mwN).
  • LAG Köln, 21.12.2000 - 5 (6) Sa 1257/00
    Auszug aus BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 91/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Dezember 2000 - 5 (6) Sa 1257/00 - wird zurückgewiesen.
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