Rechtsprechung
BAG, 15.08.1979 - 4 AZR 913/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Studienurlaub während des Krieges - Vordienstzeiten - Dienstzeitberechnung
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 09.08.1977 - 11 Sa 301/77
- BAG, 15.08.1979 - 4 AZR 913/77
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 181/74
Anrechnung von Beschäftigungszeiten
Auszug aus BAG, 15.08.1979 - 4 AZR 913/77
Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß die Berechnung der Beschäftigungszeit ( § 1 9 MTA) und der Dienst zeit ( § 2 0 MTA) nur eine deklaratorische Bedeutung hat und deshalb vom Arbeitgeber jederzeit berichtigt werden kann, wenn sie sich als falsch herausstellt (Böhm-Spiertz, § 19 BAT Anm. 42; abweichend Goller in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 19 BAT). - BAG, 04.11.1965 - 2 AZR 65/65
Feststellungsklage - Bestimmte Vordienstzeiten - Beschäftigungszeit - Dienstzeit
Auszug aus BAG, 15.08.1979 - 4 AZR 913/77
Das Landesarbeitsgericht hat dazu nämlich unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4. November 1965 (AP Nr. 1 zu § 19 BAT) ausgeführt, daß von der richtigen Berechnung der Dienstzeit der für viele Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers maßgebende Status des Klägers abhänge.
- BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00
Beschäftigungszeit - Ausschlußfrist
Sie kann wegen des ausschließlich deklaratorischen Charakters der Festsetzung der Beschäftigungszeit jederzeit berichtigt werden (st. Rspr., vgl. BAG 15. August 1979 - 4 AZR 913/77 - AP § 20 BAT Nr. 3).Insbesondere begründet der Zeitablauf von fünf Jahren seit der ersten Berechnung der Beschäftigungszeit bis zur Berichtigung einen solchen Vertrauensschutz nicht (BAG 15. August 1979 - 4 AZR 913/77 - AP BAT § 20 Nr. 3 zur Berichtigung der Dienstzeitberechnung nach nahezu 14 Jahren).
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 Sa 520/12
Nichtanrechnung einer Beschäftigungszeit als "unbillige Härte"
Nach einem Urteil des BAG vom 15.08.1979 - Az.: 4 AZR 913/77 - habe der Bescheid der Bezirksregierung Halle vom 07.01.1993 nur deklaratorische Bedeutung und sei jederzeit überprüfbar.Dieses Urteil steht im Einklang mit der Entscheidung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (fortan kurz: BAG) vom 15. August 1979 - 4 AZR 913/77 = AP-Nr. 3 zu § 20 BAT-O, wonach sowohl die Berechnung der Beschäftigungszeit als auch der Dienstzeit nur eine deklaratorische Bedeutung hat und deshalb vom Arbeitgeber jederzeit berichtigt werden kann, wenn sie sich als falsch herausstellt.
- LAG Sachsen, 20.03.2002 - 2 Sa 474/01
Dienstzeitberechnung durch das vormalige Staatliche Schulamt Chemnitz/Bindung der …
Soweit in der Rechtsprechung auch eine Änderung der Dienstzeitberechnung zuungunsten des Angestellten für zulässig gehalten wird (BAG vom 15.08.1979 - 4 AZR 913/77 - AP Nr. 3 zu § 20 BAT; LAG Sachsen-Anhalt vom 10.12.1996 - 8 Sa 1032/95 - in JURIS und ZTR 1997, 365 nur Leitsätze, beide Entscheidungen mit Nachweis der abweichenden Meinung), sind zivilrechtliche Anfechtungsfristen oder tarifvertragliche Ausschlußfristen (hier nach § 70 Abs. 1 BAT-O) für einen "Widerruf bzw. eine "Rücknahme", die sowohl der Freistaat Sachsen als auch die Beklagte hat verstreichen lassen, völlig aus dem Blick geraten.Denn eine Korrektur hätte hier aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles nur in entsprechender Anwendung der für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 48 VwVfG geltenden Voraussetzungen (dazu vgl. BAG vom 18.09.1974 - 5 AZR 18/74 -, AP Nr. 10 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW und ausdrücklich BAG vom 15.08.1979, a. a. O.), die aber nicht vorliegen, erfolgen dürfen:.
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.05.2006 - 8 Sa 856/05
Treuwidrige Berufung auf tarifliche Ausschlussfrist bei fehlerhafter Berechnung …
Sie hat, wie das Land insoweit zutreffend geltend macht, nach ständiger Rechtsprechung des BAG nur deklaratorischen Charakter im Sinne einer Wissenserklärung und konnte die tarifvertragliche Jubiläumsdienstzeit nicht verändern (BAG v. 15.08.1979 - 4 AZR 913/77, AP Nr. 3 zu § 20 BAT). - LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95
Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Festsetzung von …
Vorliegend gibt die schriftliche Festsetzung der Beschäftigungszeit im Sinne des § 19 BAT die Rechtsauffassung des beklagten Landes über die Anrechenbarkeit bestimmter Zeiten wieder, die jedoch nicht den Charakter einer Willenserklärung hat und daher ohne weiteres abänderbar ist (vgl. BAG vom 15.08.1979 - 4 AZR 913/77 - = AP Nr. 3 zu § 20 BAT ). - LAG Hamburg, 17.09.1996 - 6 Sa 79/95
Berücksichtigung einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 44/94
Zum Begriff des "unmittelbaren Anschlusses" im Sinne von § 27 Abs. 6 BAT
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 123/97 Die Festsetzung von Beschäftigungszeiten hat lediglich deklaratorischen Charakter und begründet - zumindest für die Zukunft - keinen Anspruch auf die mitgeteilten Festsetzungen (vgl. BAG Urteil vom 15. August 1979 - 4 AZR 913/77 - AP Nr. 3 zu § 20 BAT).
- LAG Sachsen, 16.01.1996 - 11 Sa 894/95
Anerkennung einer Beschäftigungszeit in der DDR; Rechtmäßige Höhe des …
Da die Ausschlußfrist des § 70 Unterabs. 1 BAT für alle sonstigen gesetzlichen Ansprüche gilt, die die Parteien des Arbeitsvertrages wechselseitig haben können,- es sich bei der Berechnung der Beschäftigungszeit jedoch um keinen wechselseitigen Anspruch, sondern um einen Anspruch mit rein deklaratorischer Bedeutung handelt (vgl. BAG, Urteil v. 15.08.1979 - 4 AZR 913/77 - AP Nr. 3 zu § 20 BAT ), der jederzeit auch nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 70 BAT-O vom Arbeitgeber berichtigt werden kann (vgl. BAG, Urteil v. 15.08.1979 a. a. O.), wenn sich die Berechnung der Beschäftigungs- und Dienstzeit als falsch herausstellen sollte, findet § 70 BAT-O keine Anwendung. - ArbG Halle, 13.07.2012 - 5 Ca 3436/11
Anerkennung von Vordienstzeiten - Kinderbetreuung zu DDR-Zeiten
Nach einem Urteil des BAG vom 15.08.1979 - Az. 4 AZR 913/77 - habe der Bescheid der Bezirksregierung Halle vom 07.01.1993 nur deklaratorische Bedeutung und sei jederzeit überprüfbar.