Rechtsprechung
   BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,342
BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78 (https://dejure.org/1981,342)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1981 - 4 AZR 967/78 (https://dejure.org/1981,342)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 (https://dejure.org/1981,342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in den öffentlichen Dienst - Gestaltung der Arbeitsbedingungen - Umfang der Arbeitsleistung - Höhe der Vergütung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Wahl einer bestimmten Vertragsform dann ein Mißbrauch der Vertragsfreiheit sein, wenn sie der Umgehung des Sozialschutzes, insbesondere des Kündigungsschutzes dient (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Im Rahmen der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie (vgl. BAG vom 10.Juni 1980 - 1 AZR 168/79 - [dem nächst] AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) steht es den Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei, für welche Arbeitnehmergruppen sie tarifliche Mindestbedingungen festlegen wollen und für welche nicht.
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Der Gleichheitssatz ist aber nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38; 33, 367; 24, 220).
  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    Auch die Tätigkeit als angestellter Lehrer an einer öffentlichen Schule ist ein öffentliches Amt (vgl. BAG AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit -

    Auszug aus BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
    dern beruht auf den entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (vgl. auch BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung jedoch nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33, zu I 1 der Gründe mwN; 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 50 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 45).

    Dabei kann offenbleiben, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz überhaupt als Anspruchsgrundlage für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Betracht kommt oder ob dem Art. 33 Abs. 2 GG entgegensteht, weil diese Vorschrift die Voraussetzungen enthält, die für die Einstellung in den öffentlichen Dienst maßgeblich sind (vgl. dazu BAG 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 51 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 45).

  • BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 741/85

    Anrechnung von Vordienstzeiten nach Absenkungserlaß im öffentlichen Dienst -

    Wie sich aus den Entscheidungsgründen zu BAG Urteil vom 04.02.1981 4 AZR 967/78 = BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] ergibt, hat der Senat damit aber nur zum Ausdruck bringen wollen, daß dann, wenn ein Arbeitgeber verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen besetzen will, er jede Stelle nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG besetzen muß und er seiner Verpflichtung nach Art. 33 Abs. 2 GG nicht nachkommt, wenn er einem nach Art. 33 Abs. 2 GG qualifizierten Bewerber ein anderes öffentliches Amt mit anders ausgestalteten Arbeitsbedingungen anbietet.

    Daraus kann einem Bewerber um ein öffentliches Amt ein Einstellungsanspruch erwachsen, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung des Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft erweist und folglich die Einstellung sich als die einzige rechtmäßige Entscheidung der Behörde über die Bewerbung darstellt (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).

    Soweit den Ausführungen des Senats in BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung entnommen werden könnte, daß der Senat dem Art. 33 Abs. 2 GG eine weitergehende Bedeutung beigemessen hat, hält der Senat daran nicht mehr fest.

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG; 33, 367; 24, 220; BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 -, BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - BAGE 105, 161, 167, zu III 2 a der Gründe; 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244, 247, zu I 1 der Gründe ; Senat 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - BAGE 35, 43, 50).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2016 - 13 Sa 460/16

    Konkurrentenklage; Arbeitszeiterhöhung

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich ein Anspruch auf Einstellung jedoch nur dann, wenn sämtliche Einstellungsvoraussetzungen in der Person des Bewerbers erfüllt sind und dessen Einstellung die einzig denkbare rechtmäßige Entscheidung der Behörde ist, weil sich jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 09.11.1994 - 7 AZR 19/94 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 45).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Es ist allerdings umstritten, ob Tarifverträge teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer von Vergütungsregelungen für Vollzeitbeschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen dürfen (BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Betriebliche Altersversorgung,

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden lässt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG; 33, 367; 24, 220; vgl. auch BAG v. 23.02.2021, 3 AZR 618 /19, Rn. 41 m.w.N.; BAG vom 13.08.1986 - 4 AZR 741/85 - Rn. 26, BAG v. 04.02.1981 - 4 AZR 967/78).
  • BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 130/86

    Gleichstellung von Zeitsoldaten - Grundwehrdienst Leistende - Absenkung der

    Daraus kann einem Bewerber um ein öffentliches Amt ein Einstellungsanspruch erwachsen, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung des Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft erweist und folglich die Einstellung als die einzige rechtmäßige Entscheidung der Behörde über die Bewerbung darstellt (BAG 35, 4 3 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).

    Soweit den Ausführungen des Senats in BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung entnommen werden könnte, daß der Senat dem Art. 33 Abs. 2 GG eine weitergehende Bedeutung beigemessen hat, hält -Ilder Senat daran nicht fest.

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14; 12, 341; 18, 38 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG; 3 3, 367; 24, 220; BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 9 6 7 / 7 8 BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 486/81
    Gleichwohl ist eine solche tarifliche Vorschrift, wie der Vierte Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung), unbedenklich wirksam und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

    Der sachliche Grund für die ungünstigere Vergütung der Klägerin gegenüber den nach BAT angestellten Lehrern liegt hier Jedoch in der zu lässigen tariflichen Differenzierung zwischen vollbeschäftigten Angestellten und den i.S. von § 3 Buchst, q BAT teilzeitbeschäftigten Angestellten (BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    4. Die mit der Klägerin getroffene Vergütungsvereinbarung stellt sich im übrigen - worauf auch das Landesarbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat - weder als sittenwidrig (§ 138 BGB) noch als Mißbrauch der Vertragsfreiheit dar (vgl. BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - aaO).

  • BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 499/81
    Gleichwohl ist eine solche tarifliche Vorschrift, wie der Vierte Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - AP Hr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) , unbedenklich wirksam und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

    schäftigten Angestellten (BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    5. Die mit der Klägerin getroffene Vergütungsvereinbarung stellt sich im übrigen - worauf auch das Landesarbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat - weder als sittenwidrig (§ 138 BGB) noch als Mißbrauch der Vertragsfreiheit dar (vgl. BAG Urteil vom 4. Februar 1981 - 4 AZR 967/78 - aaO).

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auch die Tarifvertragsparteien sind an diesen Verfassungsgrundsatz gebunden (vgl. BAG 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG; BAG 4, 133 = AP Nr. 18 zu Art. 3 GG; BAG 15, 228 = AP Nr. 87 zu Art. 3 GG; BAG 29, 122 = AP Nr. 111 zu Art. 3 GG; BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl. 1977, Einl. Rz 57 ff.).

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Rückwirkung, im Anschluß an BVerfGE 1, 14, 52, 12, 341, 348; 18, 38, 46; 24, 220, 228 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 33, 367, 384).

  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Hamm, 13.01.2004 - 5 Sa 736/03

    Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 332/86

    Anspruch eines Lehrers auf Abschluss eines halben BAT-Vertrages - Schaffung von

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 287/95

    Tarifrechtliche Eingruppierung eines Heilpädagogen - Anspruch auf Zahlung einer

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung,

  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

  • LAG Hamm, 28.05.2002 - 5 Sa 338/02

    Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus

  • LAG Hamm, 14.05.2002 - 5 Sa 86/02

    Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus

  • LAG Hamm, 14.05.2002 - 5 Sa 1607/01

    Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93

    Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG

  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11

    Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die

  • LAG Hamm, 11.06.2002 - 5 Sa 1860/01

    Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen dienst aus

  • LAG Hamm, 14.05.2002 - 5 Sa 224/02

    Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87

    Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 193/91

    Meisterzuschlag - unterstellter Angestellter.

  • LAG Hamm, 04.10.1990 - 17 Sa 316/90

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Beförderung

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87

    Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes

  • LAG Hamm, 16.07.2002 - 5 Sa 460/02

    Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung -

  • BAG, 14.10.1993 - 6 AZR 221/92

    Anordnung der Anwesenheit an Bord - Verlassen eines Schiffes bei Nichtanordnung

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 268/87

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung ohne Minderung des Arbeitsentgelts -

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 29.06.1988 - 4 AZR 90/88

    Eingruppierung von Kapitän auf Sicherheitsboot - Verhältnis zu

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 458/87

    Einordnung der Vergütung eines Lehrers, der Beamter auf Widerruf war und später

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 523/87

    Tariflohnerhöhung bei Arbeitszeitverkürzung

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 477/87

    Erstreckung eines Lohnausgleichs für Arbeitszeitverkürzung auf den Effektivlohn

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 714/87

    Zahlungsanspruch wegen einer unberücksichtigt gebliebenen Bewerbung zur

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87

    Streitigkeit über die Erhöhung einer übertariflichen Zulage - Anwendbarkeit des

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 281/87

    Anspruch auf Erhöhung des übertariflichen Lohnanteils auf Grund

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 280/87

    Nachzahlung einer Tariferhöhung - Anhebung von Tariflöhnen im Zusammenhang mit

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
  • ArbG Wiesbaden, 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08

    Anspruch auf Einstellung auf eine bestimmte befristete Stelle im öffentlichen

  • BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87

    Anspruch auf Einordnung in eine bestimmte Vergütungsgruppe - Entscheidende

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht