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   BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07   

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BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07 (https://dejure.org/2009,3262)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 4 AZR 986/07 (https://dejure.org/2009,3262)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 (https://dejure.org/2009,3262)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

  • openjur.de

    OT-Mitgliedschaft im VAV; Ende der Nachbindung des Manteltarifvertrags der Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit individueller Wochenarbeitszeit; Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages infolge Inkrafttretens eines neuen Tarifvertrags

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; TVG § ... 3 Abs. 3; ; MTV § 3; ; TV Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2006 § 2; ; TV Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2006 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit individueller Wochenarbeitszeit; Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages infolge Inkrafttretens eines neuen Tarifvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ende der Nachbindung auch durch Änderung der materiellen Rechtslage in einem anderen Tarifvertrag ? Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ist Übertritt in Form der Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung gleichzustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1304 (Ls.)
  • DB 2009, 2220
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    (1) Der Senat hat die Anforderungen an eine Verbandssatzung, die aus tarifrechtlicher Sicht einen Mitgliederstatus ohne Tarifbindung (OT-Status) bereitstellt, in der Entscheidung vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95) insbesondere dahingehend konkretisiert, dass es nicht ausreicht, wenn die Satzung für die Mitglieder ohne Tarifbindung lediglich die Rechtsfolge der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG abbedingt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein solcher weitreichender Ausschluss der OT-Mitglieder schon deshalb nicht geboten, weil es dem Verband ohnehin aus tarifrechtlicher Sicht nicht verwehrt werden kann, sich bei tarifpolitischen Entscheidungen auch durch nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen (Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Danach ist erforderlich, dass der erhobene Anspruch gegenständlich so konkret bezeichnet wird, dass über den Streitgegenstand und damit über die Rechtskraftwirkung eines Urteils keine Zweifel entstehen können (Senat 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - BAGE 105, 275, 279; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 46 Rn. 48; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 253 Rn. 13).

    Anders als in dem der Senatsentscheidung vom 19. März 2003 (- 4 AZR 271/02 - BAGE 105, 275) zu Grunde liegenden Sachverhalt hat die klagende Gewerkschaft den Antrag nicht auf Gewerkschaftsmitglieder beschränkt.

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00

    Verbandsaustritt - Ende der Nachbindung - Tarifänderung

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Das ergibt sich aus der für die geänderten Tarifnormen nunmehr fehlenden mitgliedschaftlichen Legitimation des Verbandshandelns für das ehemalige Mitglied (Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - mwN, BAGE 99, 283, 286 ff.).

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur für die geänderten Normen, sondern betrifft auch die unveränderten Tarifregelungen (zB Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283, 287).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Da die Klage bereits aus diesem Grund unbegründet ist, bedarf es keiner Stellungnahme zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Gewerkschaft ein Unterlassungsanspruch gegen einen tarifgebundenen Arbeitgeber zusteht, der - auch nicht tarifgebundenen - Arbeitnehmern in seinem Betrieb ein Vertragsangebot macht, in dem materielle Arbeitsbedingungen enthalten sind, die ungünstiger sind als die eines Tarifvertrages, von dessen fachlich-betrieblichem Geltungsbereich der fragliche Betrieb erfasst wird (vgl. dazu BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Sie können daher auch eine Form der Mitgliedschaft anbieten, die nicht mit der Rechtsfolge der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG verbunden ist (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 119).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    (3) Es kann vorliegend dahinstehen, ob die am selben Tage getroffene Vereinbarung der Tarifvertragsparteien über einen befristeten Verzicht auf die Kündigung des MTV - mit Ausnahme bestimmter, einzeln bezeichneter Regelungen - tatsächlich lediglich eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Tarifvertragsparteien "unterhalb der Schwelle" einer Abänderung des MTV darstellt, wie das Landesarbeitsgericht meint, oder ob es sich dabei in der Sache um eine Laufzeitvereinbarung handelt, die - wie bei Tarifverhandlungen häufig - von großer Bedeutung sein kann und zur weitgehenden Unkündbarkeit und damit zwingenden Weitergeltung der Abschluss-, Inhalts- und Beendigungsnormen führt (vgl. zB BAG 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167, 175).
  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06

    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch, OT-Mitgliedschaft, Nachbindung,

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. November 2007 - 18 Sa 1060/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Das ergibt sich aus der für die geänderten Tarifnormen nunmehr fehlenden mitgliedschaftlichen Legitimation des Verbandshandelns für das ehemalige Mitglied (Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c dd [1] der Gründe, BAGE 99, 283, 286 ff.; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

    Sie kann aber auch in der Vereinbarung einer neuen Tarifnorm liegen, die in einem gesonderten Tarifvertrag vereinbart worden ist (Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Dabei ist von der Rechtslage nach der Satzung auszugehen; eine evtl. abweichende Praxis kann für die Frage, ob die Trennung der beiden Mitgliederbereiche insbesondere hinsichtlich tarifpolitischer und arbeitskampfrechtlicher Entscheidungen ausreichend konsequent durchgeführt worden ist, nur in Ausnahmefällen Bedeutung haben, etwa bei bewusstem Satzungsverstoß oder sehr geringer Regelungsintensität der Satzung (vgl. dazu auch Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 -).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Es kann zu ihren Gunsten unterstellt werden, dass der Wechsel tarifrechtlich wirksam war (vgl. dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - AuR 2009, 177 (Kurzwiedergabe)).
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Jedenfalls aber liegt auf der Hand, dass es bei einem Einsatz des Antragstellers bei der zu 10. beteiligten Entleiherin vom 9. Oktober 2006 bis 30. Juni 2009 nicht auf die Zuständigkeiten aller genannten Gewerkschaften für die Abschlüsse von MTV 2003, ETV 2003, ERTV 2003 und ÄndTV 2004 ankommen kann, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Ende des Tarifvertrags jede Änderung des Tarifvertrags - hier erfolgt mit dem am 1. Juli 2006 in Kraft getretenen ÄndTV 2006 - gleichzustellen (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Das ergibt sich aus der für die geänderten Tarifnormen nunmehr fehlenden mitgliedschaftlichen Legitimation des Verbandshandelns für das ehemalige Mitglied (Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c dd [1] der Gründe, BAGE 99, 283, 286 ff.; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

    Sie kann aber auch in der Vereinbarung einer neuen Tarifnorm liegen, die in einem gesonderten Tarifvertrag vereinbart worden ist (Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

    Zwar ist dem Ende eines Tarifvertrags iSd. § 3 Abs. 3 TVG jede Änderung desselben gleichzustellen (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 31, BAGE 159, 222; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39 mwN) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13

    "Bündnis für Arbeit" - Unterlassungsanspruch nach Nachbindungsende

    Erfolgt keine ändernde Abmachung im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG, besteht der gewerkschaftliche Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG zum Schutze der Tarifautonomie auch im Nachwirkungszeitraum fort (vgl. Kempen/Zachert, a. a. O, § 4 Rn. 253; Umkehrschluss zu BAG vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 = juris Rn. 47 f).
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Dem Ende des Tarifvertrags steht jede Änderung des Tarifvertrags gleich, auch hinsichtlich der unveränderten Bestimmungen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c bb der Gründe, BAGE 99, 283 zur Beendigung eines Tarifvertrags mit der Folge der Beendigung der Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG) .
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Dem Ende des Tarifvertrags steht jede Änderung des Tarifvertrags gleich, auch hinsichtlich der unveränderten Bestimmungen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c bb der Gründe, BAGE 99, 283 zur Beendigung eines Tarifvertrags mit der Folge der Beendigung der Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG) .
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 239/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Dem Ende des Tarifvertrags steht jede Änderung des Tarifvertrags gleich, auch hinsichtlich der unveränderten Bestimmungen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c bb der Gründe, BAGE 99, 283 zur Beendigung eines Tarifvertrags mit der Folge der Beendigung der Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG) .
  • LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs 3 BetrVG - Auslegung der

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 179/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft -

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 66/16

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs 3 BetrVG - Auslegung der

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 260/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 253/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 53/16

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs. 3 BetrVG - Auslegung als

  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
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