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   BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94   

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BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94 (https://dejure.org/1996,1940)
BAG, Entscheidung vom 10.07.1996 - 4 AZR 996/94 (https://dejure.org/1996,1940)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 (https://dejure.org/1996,1940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers - Voraussetzungen einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Anwendbarkeit des Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) - Anwendbarkeit des Bezirks-Zusatztarifvertrages zum ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2308
  • NZA-RR 1997, 80 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z. B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94
    Dies gilt auch dann, wenn der Feststellungsantrag auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränkt ist (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (z. B. Senatsurteil vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - BAGE 22, 247, 249).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94
    b) Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat dar zulegen und ggf. zu beweisen, daß die Voraussetzungen für die begehrte Höhergruppierung erfüllt sind (z. B. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94
    Dies gilt auch dann, wenn der Feststellungsantrag auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränkt ist (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94
    Bei einer solchen Rüge hat der Rechtsmittelkläger nach ständiger Rechtsprechung im einzelnen anzugeben, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was er darauf erwidert hätte (z. B. BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Die bloße Einarbeitung in die konkrete berufliche Tätigkeit ist ebenso wenig eine "Spezialausbildung" wie die Aktualisierung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten und eine berufliche Weiterbildung im Hinblick auf veränderte technische Entwicklungen (vgl. Senat 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5).
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 146/01

    Eingruppierung eines Rohrnetzbauers

    Das gilt auch insoweit, als der Feststellungsantrag Zinsforderungen zum Gegenstand hat (Senat 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5 mwN).

    Damit wird ein innerer Zusammenhang zwischen der zusätzlichen Spezialausbildung und der selbständigen und verantwortlichen Ausführung komplizierter und vielseitiger Arbeiten an Rohrnetzen mit unterschiedlichen Druckstufen oder -zonen gefordert (vgl. BAG 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5 für das in seiner Struktur ähnliche Tätigkeitsmerkmal Lohngr. 9 Nr. 7 LGrVZ zu BZT-G/NRW).

    Die Einarbeitung in die berufliche Tätigkeit ist ebensowenig eine Spezialausbildung wie die Aktualisierung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. die berufliche Weiterbildung im Hinblick auf veränderte technische Entwicklungen (BAG 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5).

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Die Klage ist als eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. nur 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5, zu I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 17 Sa 848/09

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen in einer Erziehungsberatungsstelle

    Die bloße Einarbeitung in die konkrete berufliche Tätigkeit ist ebenso wenig eine "Spezialausbildung" wie die Aktualisierung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten und eine berufliche Weiterbildung im Hinblick auf veränderte technische Entwicklungen (BAG Urteil v. 10.07.1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5) .
  • LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist:

    Vergleichbare Problemlagen weisen auch Asylbewerber auf (BAG, Urteil vom 20.03.1996, aaO., ebenda).

    Die Bewährungszeit lief nach § 6 Nr. 2 ÄTV ab dem 01. April 1989, als sie ihre Probezeit erfolgreich absolviert hatte (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 4 AZR 793/93 -, AP Nr. 188 unter II 2 f.; Urteil vom 20.03.1996 - 4 AZR 996/94 -, NZA 1996, 1161, 1162 f.), da sie dieselbe Arbeit seitdem unverändert und ohne Beanstandungen ausgeführt hat, und wäre danach gemäß §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB mit dem 31. März 1993 beendet gewesen.

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 238/04

    Eingruppierung: Facharbeiterin "Berufskraftfahrer" nach BMT-G-O

    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, die keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. nur Senat 10. Juli 1996 - 4 AZR 996/94 - AP BMT-G II § 20 Nr. 5, zu I der Gründe).
  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 474/12

    Eingruppierung

    Für die Darlegungslast im Eingruppierungsprozess bedeutet dies, dass sich aus dem Vorbringen des Klägers ergeben muss, welche Kenntnisse und Fertigkeiten er durch die Lehrgänge nach Abschluss der Berufsausbildung erworben hat, aus welchen Gründen er seine Aufgaben ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigen konnte und warum die Kenntnisse und Fertigkeiten weder der Berufsausbildung noch der Einarbeitung oder Weiterbildung zum Zwecke der Aktualisierung des Wissensstandes zuzurechnen sind (BAG, Urt. v. 10.07.1996 - 4 AZR 996/94 -).
  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 475/12

    Anforderungen an eine Eingruppierungsfeststellungsklage

    Für die Darlegungslast im Eingruppierungsprozess bedeutet dies, dass sich aus dem Vorbringen des Klägers ergeben muss, welche Kenntnisse und Fertigkeiten er durch die Lehrgänge nach Abschluss der Berufsausbildung erworben hat, aus welchen Gründen er seine Aufgaben ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigen konnte und warum die Kenntnisse und Fertigkeiten weder der Berufsausbildung noch der Einarbeitung oder Weiterbildung zum Zwecke der Aktualisierung des Wissensstandes zuzurechnen sind (BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 4 AZR 996/94 -).
  • LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 (18) Sa 10/99

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Beschäftigung als

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  • LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 194/99

    Eingruppierungsprozesse im öffentlichen Dienst ; Vorligen der subjektiven

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  • LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 2604/98

    Zulässigkeit von Eingruppierungsfeststellungsklagen im Bereich der

  • ArbG Cottbus, 03.07.2008 - 6 Ca 432/08

    Keine Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag

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