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   OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 4 Ausl (A) 231/89 - 59/89 III   

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OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 4 Ausl (A) 231/89 - 59/89 III (https://dejure.org/1989,4548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.1989 - 4 Ausl (A) 231/89 - 59/89 III (https://dejure.org/1989,4548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 1989 - 4 Ausl (A) 231/89 - 59/89 III (https://dejure.org/1989,4548)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1429
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16

    Haftbedingungen in rumänischen Gefängnissen verhindern Auslieferung

    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfG NJW 1975, 1; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351; OLG Hamm, Strafverteidiger 2008, 648; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1429).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (BVerfGE 75, 1 ff. = NJW 1987, 2155 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1429 ff.; Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 73 Rn. 2 ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen

    Jedoch bleibt es auch für Rechtsmittelverfahren dabei, dass der Beschuldigte die Möglichkeit haben und ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich zu den Vorwürfen zu äußern und entlastende Umstände vorzutragen (OLG Düsseldorf NJW 1990, 1429 [1430 f.]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III   

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https://dejure.org/1991,3449
OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III (https://dejure.org/1991,3449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III (https://dejure.org/1991,3449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III (https://dejure.org/1991,3449)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 646
  • MDR 1992, 588
  • MDR 1992, 646
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06

    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des

    Der in Betracht kommende § 2 Abs. 3 StrEG ist angesichts seines Wortlautes auf im Inland erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund eines Auslieferungsersuchens ausländischer Behörden nicht anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; offen gelassen von OLG Celle, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 1 Ausl 7/10 - [juris Rdn. 6]; OLG Hamm NStZ 1997, 246).
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß im auslieferungsrechtlichen Normalfall, in dem aufgrund eines den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Ersuchens eines ausländischen Staates die darin bezeichnete Person von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 IRG in Auslieferungshaft genommen worden ist, die aufgrund eigener Hoheitsgewalt angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahme keiner entsprechende Anwendung des StrBG bedarf (BGHSt 32, 221 = NStZ 1985, 222 mit zustimmender Anmerkung Schomburg; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamburg NJW 1980, 1239; OLG Stuttgart GA 1979, 72; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., vor § 1 IRG, Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gillmeister NJW 1991, 2245; Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG, vor § 15 IRG, Rn. 10).

    Sol ehe Ansprüche - für die hier allerdings unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen nichts ersichtlich ist - sind gegenüber der Landes Justizverwaltung geltend zu machen und müssen ggf. vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden (vgl. Kleinknecht a.a.O., Art. 5 MRK Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; Schätzler NStZ 1981, 443, OLG Düsseldorf NJW 1992, 646.

  • KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller

    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).
  • OLG Celle, 06.12.2016 - 1 AR (Ausl) 55/16

    Entschädigung nach StrEG bei zu Unrecht vollzogener Auslieferungshaft

    522-03 (139/140/07), StV 2009, 423; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III, NJW 1992, 646.

    Soweit der BGH (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 1984 - 4 ARs 19/83, BGHSt 32, 221) darauf hingewiesen hat, dass der Ausschluss von Entschädigungsansprüchen nach dem StrEG Ansprüche aus Art. 5 Abs. 5 EMRK unberührt lasse, hat der Senat darüber nicht zu befinden, da solche Ansprüche gegenüber der Landesjustizverwaltung geltend zu machen und gegebenenfalls vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen sind (OLG München, Beschluss vom 5. Juli 1995 - 1 Ws 289/95, NStZ-RR 1996, 125; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 - 26/91 III, NJW 1992, 646).

  • OLG Köln, 04.07.2005 - 6 Ausl 53/05

    Hafteintschädigung; Auslieferungshaft

    Dies entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (BGHSt 32, 221, 225f. = NJW 1984, 1309f.; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamm NStZ 1997, 246; OLG Köln, Beschluss vom 16.12.1997 - 2 Ausl 127/97-; Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., 1998, vor § 15 Rdnr. 10; Gillmeister, NJW 1991, 2245, 2251).

    Hierbei handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, der ggf. vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen ist (OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG München NStZ-RR 1996, 125; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 48. Aufl., 2005, Art. 5 MRK Rdnr. 14).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - 3 AR 153/15

    Anspruch eines Verfolgten auf Entschädigung für den Vollzug der Auslieferungshaft

    In dem Beschluss vom 17. Januar 1984 hatte der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine einige Jahre zuvor geäußerte Auffassung, die Entschädigungsansprüche des Verfolgten seien in entsprechender Anwendung des StrEG zu beurteilen, wenn sich herausgestellt habe, " dass er zu Unrecht verfolgt wurde, jedenfalls wenn dies von den Behörden der Bundesrepublik zu vertreten ist " ( BGH , Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 ARs 4/81 -, BGHSt 30, 152, 158), ausdrücklich revidiert, worauf der hiesige Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Juli 1991 (NJW 1992, 646) hingewiesen hatte.
  • BayObLG, 09.10.1996 - 9St RR 163/96
    Inzwischen entspricht es einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß im auslieferungsrechtlichen Normalfall, in dem aufgrund eines den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Ersuchens eines ausländischen Staates die darin bezeichnete Person von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 IRG in Auslieferungshaft genommen worden ist, die aufgrund eigener Hoheitsgewalt angeordnete freiheitsbeschränkende Maßnahme keiner entsprechenden Anwendung des StrEG bedarf (BGHSt 32, 221 = NStZ 1985, 222 mit zustimmender Anmerkung Schomburg; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646; OLG Hamburg NJW 1980, 1239; OLG Stuttgart GA 1979, 72; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1979, 238; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., vor § 1 IRG , Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; Gillmeister NJW 1991, 2245; Uhlig/Schomburg/Lagodny, IRG , vor § 15 IRG , Rn. 10).

    Solche Ansprüche - für die hier allerdings unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen nichts ersichtlich ist - sind gegenüber der Landesjustizverwaltung geltend zu machen und müssen ggf. vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden (vgl. Kleinknecht, a.a.O., Art. 5 MRK Rn. 14 mit weiteren Nachweisen; Schätzler NStZ 1981, 443 , OLG Düsseldorf NJW 1992, 646).

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 1 Ausl 7/10

    Auslieferungshaft: Erstattung notwendiger Auslagen und Haftentschädigung bei

    Nach insoweit einhelliger Rechtsprechung kommt eine solche - unbeschadet der Frage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 3 StrEG eine in Deutschland erlittene Auslieferungshaft überhaupt erfasst - jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die Behörden der Bundesrepublik Deutschland eine unberechtigte Verfolgung zu vertreten haben (BGHSt 32, 221; OLG Hamm, NStZ 1997, 246; OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [hierzu auch BVerfG vom 5. Juni 1992, 2 BvR 1403/91]; OLG Celle NdsRpfl 2002, 269; OLG Karlsruhe StV 2004, 444).
  • OLG München, 16.01.2019 - 1 AR 412/18

    Auslieferungshaft nach Serbien

    In dem Beschluss vom 17. Januar 1984 hatte der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine einige Jahre zuvor geäußerte Auffassung, die Entschädigungsansprüche des Verfolgten seien in entsprechender Anwendung des StrEG zu beurteilen, wenn sich herausgestellt habe, "dass er zu Unrecht verfolgt wurde, jedenfalls wenn dies von den Behörden der Bundesrepublik zu vertreten ist" (BGH, Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 ARs 4/81 -, BGHSt 30, 152, 158), ausdrücklich revidiert, worauf der hiesige Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Juli 1991 (NJW 1992, 646) hingewiesen hatte.
  • KG, 30.01.2009 - AuslA 522/03

    Auslieferungsrecht: Auslieferung bei Gefahr politischer Verfolgung

    Eine Haftentschädigung steht den Verfolgten nicht zu (vgl. BGHSt 32, 221; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer a.a.O. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.1990 - 4 Ausl (A) 231/89 - 79/89 III   

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OLG Düsseldorf, 09.01.1990 - 4 Ausl (A) 231/89 - 79/89 III (https://dejure.org/1990,9642)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1990 - 4 Ausl (A) 231/89 - 79/89 III (https://dejure.org/1990,9642)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 4 Ausl (A) 231/89 - 79/89 III (https://dejure.org/1990,9642)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • MDR 1990, 656
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 1133/92

    Doppelstaatigkeit des Ehegatten eines im Ausland lebenden deutschen

    Die Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei einem derartigen antragsgemäßen Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft in § 25 Abs. 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.1989, BGBl. I S. 1061) - RuStAG - und in Art. 1 des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. 1969 II S. 1954, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.1974, BGBl. I S. 3714) - Mehrstaater-Übereinkommen - sind verfassungsrechtlich unbedenklich (betr. § 25 RuStAG: Hailbronner/Renner, StAngR, 1991, § 25 RuStAG Rdnr. 1; OLG Düsseldorf, 09.01.1990 - 4 Ausl A 131/89 -, MDR 1990, 656; betr.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.1989 - 4 Ausl (A) 231/89   

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OLG Düsseldorf, 30.11.1989 - 4 Ausl (A) 231/89 (https://dejure.org/1989,17732)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.1989 - 4 Ausl (A) 231/89 (https://dejure.org/1989,17732)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 1989 - 4 Ausl (A) 231/89 (https://dejure.org/1989,17732)
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   OLG Düsseldorf, 04.09.1991 - 4 Ausl (A) 231/89   

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https://dejure.org/1991,19306
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.1991 - 4 Ausl (A) 231/89 (https://dejure.org/1991,19306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 1991 - 4 Ausl (A) 231/89 (https://dejure.org/1991,19306)
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