Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.03.2009 - (2) 4 Ausl A 170/07 (88/09) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
§ 73 IRG
Auslieferung, Unzulässigkeit, Erkrankung, Suizidgefahr - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Auslieferung eines psychisch kranken Verfolgten bei Vorliegen konkreter Selbstmordgefahr
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 25; IRG § 73
Unzulässigkeit der Auslieferung bei konkreter Selbstmordgefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 26.03.2009 - (2) 4 Ausl A 170/07 (88/09)
- OLG Hamm, 14.09.2009 - 4 AuslA 170/07
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 707
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 3 Ausl 96/00
Auslieferung: Unzulässige Auslieferung eines psychisch kranken und …
Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2009 - 4 AuslA 170/07
A 171/08 (22 - 25/09) - OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juli 2002 - 3 Ausl 96/2000 -, zitiert nach juris Rn. 14 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Diese Grundsätze können nach Auffassung des Senats auf Konstellationen übertragen werden, in denen es - wie vorliegend - um die Auslieferung psychisch erkrankter Verfolgter geht, die aufgrund ihrer Erkrankung real suizidgefährdet sind (so auch: OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juli 2002 - 3 Ausl 96/2000 -, zitiert nach juris Rn. 15), insbesondere wenn die Suizidgefahr beziehungsweise deren Erhöhung gerade auf die - drohende - Auslieferung zurückzuführen ist.
Soweit teilweise die Unzulässigkeit der Auslieferung psychisch kranker Verfolgter nur bei Vorliegen begründeter Anhaltspunkte dafür bejaht wird, dass sie in dem ersuchenden Staat nicht entsprechend der völkerrechtlichen Mindeststandards und der rechtstaatlichen Elementargarantien behandelt würden und dass deshalb eine Aktualisierung der Suizidgefahr drohte (so: OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juli 2002 - 3 Ausl 96/2000 -, zitiert nach juris Rn. 15), führt dies vorliegend nicht zu einer anderen Entscheidung.
- BVerfG, 20.04.2022 - 2 BvR 1713/21
Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei …
Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 26. März 2009 - (2) 4 AuslA 170/07 (88/09) -) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 4. Juli 2002 - 3 Ausl 96/2000 -) hielten diese Grundsätze für übertragbar auf Konstellationen, in denen es um die Auslieferung psychisch Erkrankter gehe, die aufgrund ihrer Erkrankung real suizidgefährdet seien, insbesondere wenn die Suizidgefahr beziehungsweise deren Erhöhung gerade auf die drohende Auslieferung zurückzuführen sei. - KG, 21.06.2013 - 151 AuslA 18/13
Abwesenheitsurteile im Rechtsmittelverfahren: Beifügung ausländischer …
Ein solcher Verstoß ist zwar angenommen worden, wenn der Verfolgte dauerhaft transport- und haftunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen (Senat, Beschluss vom 10. Januar 2013 - [4] 151 AuslA 145/12 [216/12] - bei juris; OLG Hamm NStZ 2010, 707; OLG Stuttgart Justiz 2003, 31 [LS, Volltext bei juris]).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.09.2009 - (2) 4 Ausl. A 170/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 26.03.2009 - 4 AuslA 170/07
- OLG Hamm, 14.09.2009 - (2) 4 Ausl. A 170/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 3 Ausl 96/00
Auslieferung: Unzulässige Auslieferung eines psychisch kranken und …
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 4 AuslA 170/07
A 171/08 (22 - 25/09) - OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juli 2002 - 3 Ausl 96/2000 -, zitiert nach juris Rn. 14 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Diese Grundsätze können nach Auffassung des Senats auf Konstellationen übertragen werden, in denen es - wie vorliegend - um die Auslieferung psychisch erkrankter Verfolgter geht, die aufgrund ihrer Erkrankung real suizidgefährdet sind (so auch: OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juli 2002 - 3 Ausl 96/2000 -, zitiert nach juris Rn. 15), insbesondere wenn die Suizidgefahr beziehungsweise deren Erhöhung gerade auf die - drohende - Auslieferung zurückzuführen ist.
Soweit teilweise die Unzulässigkeit der Auslieferung psychisch kranker Verfolgter nur bei Vorliegen begründeter Anhaltspunkte dafür bejaht wird, dass sie in dem ersuchenden Staat nicht entsprechend der völkerrechtlichen Mindeststandards und der rechtstaatlichen Elementargarantien behandelt würden und dass deshalb eine Aktualisierung der Suizidgefahr drohte (so: OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juli 2002 - 3 Ausl 96/2000 -, zitiert nach juris Rn. 15), führt dies vorliegend nicht zu einer anderen Entscheidung.
- OLG Hamm, 22.01.2003 - 4 Ausl 275/02
Kosten, Auslagen, Erstattung, Auslieferungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 4 AuslA 170/07
In der Rechtsprechung und Literatur wird insoweit eine Differenzierung danach vorgenommen, ob schon ein Antrag nach § 29 IRG gestellt worden ist (vgl. zum Meinungsstand Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 40 IRG Randziffer 34 ff; für Entschädigung nach dem StrEG unter bestimmten Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 09. Juni 1981 in BGHSt 30, 152; für eine analoge Anwendung der §§ 467 ff StPO Beschluss des Senats vom 22. Januar 2003 in StraFo 2003, 325). - BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81
Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe …
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 4 AuslA 170/07
In der Rechtsprechung und Literatur wird insoweit eine Differenzierung danach vorgenommen, ob schon ein Antrag nach § 29 IRG gestellt worden ist (vgl. zum Meinungsstand Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 40 IRG Randziffer 34 ff; für Entschädigung nach dem StrEG unter bestimmten Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 09. Juni 1981 in BGHSt 30, 152; für eine analoge Anwendung der §§ 467 ff StPO Beschluss des Senats vom 22. Januar 2003 in StraFo 2003, 325).