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   OLG Hamm, 09.07.2009 - (2) 4 Ausl. A 69/09 (220/09)   

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https://dejure.org/2009,16622
OLG Hamm, 09.07.2009 - (2) 4 Ausl. A 69/09 (220/09) (https://dejure.org/2009,16622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2009 - (2) 4 Ausl. A 69/09 (220/09) (https://dejure.org/2009,16622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - (2) 4 Ausl. A 69/09 (220/09) (https://dejure.org/2009,16622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    IRG § 80; IRG § 83b
    Zulässigkeit; Auslieferung; Zusammenleben; deutscher Partner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung einer Verfolgten aus Deutschland nach Polen zwecks Strafverfolgung wegen Betruges und Urkundenfälschung; Einfluss enger familiärer Bindungen nach Deutschland auf die Resozialisierungschancen eines im Ausland strafrechltich Verfolgten; ...

  • Judicialis

    IRG § 80; ; IRG § 83b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 80; IRG § 83b
    Zulässigkeit der Auslieferung bei Bestehen familiärer Beziehungen des ausländischen Verfolgten in der Bundesrepublik Deutschland

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 80, 83 IRG, Art. 6 GG
    Auslieferung nach Polen zur Strafverfolgung wegen Betrugs und Urkundenfälschung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06
    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 4 AuslA 69/09
    Unter einem gewöhnlichen Aufenthalt fällt jeder legale Aufenthaltsort eines Ausländers in Deutschland, der gemäß den Bestimmungen des deutschen Rechts, namentlich des Melderechts, besteht (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl. 46/06 ).

    Dahinter steht der Gedanke, dass der Verfolgte die Möglichkeit erhalten soll, wieder ins Inland zurück zu kehren, weil er zu diesem Staat Bindungen aufgebaut hat, so dass seine Resozialisierungschancen durch eine Rückkehr erhöht werden können, wobei insbesondere das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle spielt (vgl. EuGH, EuGRZ 2008, 607, 610; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - OLG 34 Ausl. 46/06 ).

  • OLG Köln, 15.02.2005 - Ausl 10/05

    Tatbegriff im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 4 AuslA 69/09
    Mit der herrschenden Meinung ist davon auszugehen, dass familiäre Belange, wie die Ehe einer Ausländerin mit einem deutschen Staatsangehörigen und im Inland zu versorgende Kinder einer Auslieferung auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 GG nicht entgegenstehen (vgl. OLG Köln, Beschluss des 2. Strafsenats Ausl. 10/05 - 8/05 vom 15. Februar 2005, 0LG München, Beschluss in OLG Ausl. 25/85 vom 18. März 1985 in E/L-U 106, S. 357 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Juni 1979 in 2 AK 8/79, in E/L-U, S. 134 ff.; OLG Karlsruhe GA 1987, 30; OLG Schomburg NStZ 1999, 359 ff.; Lagodny in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Randziffer 105).
  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 4 AuslA 69/09
    A 25/06 (313/06)) und diese ist auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (vgl. BVerfK 2, 165, 171 - Beschluss 2 BvR 879/03 vom 1. Dezember 2003).
  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 4 Ausl 21/99

    Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2009 - 4 AuslA 69/09
    in NStZ-RR 2000, 158; vom 19. Januar 2004 - (2) 4 Ausl.
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