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   OLG Hamm, 28.08.1997 - (2) 4 Ausl. 20/97 (49)   

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https://dejure.org/1997,4203
OLG Hamm, 28.08.1997 - (2) 4 Ausl. 20/97 (49) (https://dejure.org/1997,4203)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.1997 - (2) 4 Ausl. 20/97 (49) (https://dejure.org/1997,4203)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 1997 - (2) 4 Ausl. 20/97 (49) (https://dejure.org/1997,4203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines förmlichen Auslieferungshaftbefehls

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1997, 652
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97
    Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist bei Anordnung und Vollstreckung der Auslieferungshaft zu beachten (BVerfGE 61, 28; BGH NJW 1978, 504).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1991 - 4 Ausl (A) 326/90
    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97
    Die Unverhältnismäßigkeit ist auch so gravierend, daß lediglich eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls gemäß § 25 IRG nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1991, 3105).
  • BGH, 29.09.1977 - 4 ARs 16/77

    Anordnung einer Auslieferungshaft - Zulässigkeit der Auslieferung -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97
    Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist bei Anordnung und Vollstreckung der Auslieferungshaft zu beachten (BVerfGE 61, 28; BGH NJW 1978, 504).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Unzulässigkeit, mangelnde Transportfähigkeit

    Wie bei innerstaatlichen Strafverfahren muss auch im Auslieferungsverfahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (so auch bereits Senat im Beschluss vom 28. August 1997, (2) 4 Ausl 20/97 (49/97), StV 1997, 652 = StraFo 1997, 342 = http://www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Erkrankung des Verfolgten, Unzulässigkeit der Auslieferung

    Wie bei innerstaatlichen Strafverfahren muss auch im Auslieferungsverfahren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (Senat im Beschl. v. 28.8. 1997, (2) 4 Ausl 20/97 (49/97), StV 1997, 652 = StraFo 1997, 342 = http://www.Burhoff.de).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10

    Unverhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft bei geringer Tatbedeutung und

    Die Anordnung der Auslieferungshaft, die ebenso wie die Untersuchungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Recht auf persönliche Freiheit darstellt, muss von den überwiegenden Belangen des Gemeinwohls zwingend geboten sein (vgl. Senat NJW 1991, 3105 mwN; BVerfGE 61, 28 f; BGH NJW 1978, 504; OLG Hamm StV 1997, 652; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner , IRG, 4. Aufl., § 24 Rdnr. 7 ff. mwN).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98

    Aufrechterhaltung des außer Vollzug gesetzten Auslieferungshaftbefehls

    20/97 (49/97) = StV 1997, 652 = StraFo 1997, 342).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 4 AuslA 23/04

    Auslieferungshaft; Auslieferungshaftbefehl; Aufhebung; Verhältnismäßigkeit,

    20/97 (49/97) = StV 1997, 652 = StraFo 1997, 342; aus neuerer Zeit siehe OLG Karlsruhe NJW 2005, 1206).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 1 AK 10/04

    Auslieferungsverfahren: Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit;

    So ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit etwa dann angenommen worden, wenn besondere Gründe für das Andauern des Auslieferungsverfahrens durch den ersuchenden Staat fehlen (OLG Düsseldorf NJW 1991, 3105 ff.: Nichtvorlage ergänzend angeforderter Auslieferungsunterlagen über mehr als zwei Monate hinweg), die Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung bis zum Abschluss eines Asylverfahrens durch die Bewilligungsbehörde zurückgestellt wurde bzw. über die Bewilligung einer als zulässig angesehenen Auslieferung in absehbarer Zeit nicht entscheiden werden wird (OLG Düsseldorf NJW 1995, 1369 ff.) oder aber die Schwere des Tatvorwurfs eine Fortdauer der Auslieferungshaft nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Hamm StV 1997, 652; zum ganzen Schomburg/Lagodny. IRG, 3. Aufl. 1998, § 24 Rn. 9 ff.; § 15 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ausl 89/99

    Prüfungsmaßstab für die Aufrechterhaltung eines Auslieferungshaftbefehls;

    20/97 (49/97) = StV 1997, 652 = StraFo 1997, 342).
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