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   OLG Hamm, 15.05.2001 - (2) 4 Ausl. 59/2001 (36/01)   

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https://dejure.org/2001,6543
OLG Hamm, 15.05.2001 - (2) 4 Ausl. 59/2001 (36/01) (https://dejure.org/2001,6543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2001 - (2) 4 Ausl. 59/2001 (36/01) (https://dejure.org/2001,6543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - (2) 4 Ausl. 59/2001 (36/01) (https://dejure.org/2001,6543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Zulässigkeit der Auslieferung; Geltung der inländischen Strafrechtsnormen; Strafrahmen; Jugendstrafe; Folter

  • Judicialis

    IRG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73
    Zulässigkeit der Auslieferung; Geltung der inländischen Strafrechtsnormen; Strafrahmen; Jugendstrafe; Folter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 315
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 4 Ausl 21/99

    Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01
    Unabhängig davon, dass selbst eine bestehende Ehe die Auslieferung nicht hindert (vgl. Senat in NStZ-RR 2000, 158), kann nicht übersehen werden, dass der Freund der Verfolgten zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch nicht einmal von seiner Ehefrau geschieden war.
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01
    Die verhängte Strafe mag zwar "als in hohem Maße hart" anzusehen sein, sie ist aber nicht - wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung gefordert wird (BVerfG NJW 1994, 2884; NJW 1987, 2155; vgl. u.a. auch OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60 sowie Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2000 in (2) …
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01
    Die verhängte Strafe mag zwar "als in hohem Maße hart" anzusehen sein, sie ist aber nicht - wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung gefordert wird (BVerfG NJW 1994, 2884; NJW 1987, 2155; vgl. u.a. auch OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60 sowie Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2000 in (2) …
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01
    Die verhängte Strafe mag zwar "als in hohem Maße hart" anzusehen sein, sie ist aber nicht - wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung gefordert wird (BVerfG NJW 1994, 2884; NJW 1987, 2155; vgl. u.a. auch OLG Zweibrücken StV 1996, 105 und die weiteren Nachweise bei Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 70 IRG Rn. 60 sowie Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2000 in (2) …
  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06

    Auslieferung; Unzulässigkeit, Versorgung von Kleinkindern; Schutz von Ehe und

    Es kommt insoweit nämlich nicht darauf an, ob in Deutschland das Jugendstrafrecht nach § 3 JGG und insbesondere die Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 JGG hätte Anwendung finden können (vgl. OLG Hamm, Beschl. 4 Ausl. 29/80 vom 6.9.1980 = E/L U 34, S. 157; vgl. bestätigend OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315: wonach die gerichtliche Prüfung des Auslieferungsbegehrens nicht dem Zweck dient, im internationalen Rechtsverkehr den inländischen Strafrechtsnormen Geltung zu verschaffen).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - Ausl 10/05

    Tatbegriff im Auslieferungsverfahren

    Der Auslieferung des Verfolgten nach Chile steht auch nicht entgegen, dass er mit einer deutschen Staatsagehörigen verheiratet ist, mit der er zwei Kinder hat (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 179, 180; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 158; 2001, 315, 316).
  • OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05

    Kein Auslieferungshindernis der unverhältnismäßig hohen Strafe bei

    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; im Anschluss hieran OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rn. 99).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken StV 1996, 105; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rdn. 99 f.).
  • KG, 21.06.2013 - 151 AuslA 18/13

    Abwesenheitsurteile im Rechtsmittelverfahren: Beifügung ausländischer

    Dies ist auch im Hinblick auf den Grundsatz des ordre public rechtsstaatlich unbedenklich; die Zulässigkeit der Auslieferung hängt nicht davon ab, dass das ausländische Verfahren in materiell-rechtlicher und prozessualer Hinsicht dem deutschen Recht entspricht (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315).
  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 2 Ausl 73/12

    Auslieferung in die Türkei zur Strafvollstreckung; Verstoß gegen den Grundsatz

    Eine Auslieferung verstößt dann gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach deutschem Recht, wenn die von dem ersuchenden Staat gegen den Verfolgten verhängte Strafe als unerträglich schwere Strafe anzusehen ist (vgl. Schomburg/ Lagodny/Glesch/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., § 73 Rdn. 60 m. w. N.; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315).
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