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   OLG Hamm, 21.12.2006 - (2) 4 Ausl. A 25/06 (313/06)   

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OLG Hamm, 21.12.2006 - (2) 4 Ausl. A 25/06 (313/06) (https://dejure.org/2006,23410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2006 - (2) 4 Ausl. A 25/06 (313/06) (https://dejure.org/2006,23410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - (2) 4 Ausl. A 25/06 (313/06) (https://dejure.org/2006,23410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung einer erwachsenen Person an den ersuchenden Staat für eine durch dieser dort im Kindesalter begangenen Tat; Abwägung zwischen dem Anspruch auf Eheleben und Familienleben und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse des ersuchenden Staates; ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 6; ; GG Art. 19; ; IRG § 73

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung von Kleinkindern und Schutz von Ehe und Familie als Auslieferungshindernis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    Diese Auffassung wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (vgl. m.w.N. BVerfGK 2, 165, 171 - Beschl. 2 BvR 879/03, 01. Dezember 2003).

    Die herrschende Meinung lässt indes auch Ausnahmen zu, indem sie im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Anspruch auf Ehe- und Familienleben und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse des ersuchenden Staates vornimmt (vgl. Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 73 Rn. 105; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 351 f.; siehe auch BVerfGK 2, 165, 171, das von einer nötigen Abwägung spricht).

    In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch bereits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 EMRK) "regelmäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehe, jedoch im Einzelfall etwa bei zu versorgenden Kleinkindern entgegen stehen könne (vgl. vgl. auch BVerfGK 2, 165, 171: "regelmäßig").

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04

    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    Die herrschende Meinung lässt indes auch Ausnahmen zu, indem sie im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Anspruch auf Ehe- und Familienleben und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse des ersuchenden Staates vornimmt (vgl. Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 73 Rn. 105; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 351 f.; siehe auch BVerfGK 2, 165, 171, das von einer nötigen Abwägung spricht).

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Auslieferung wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04. November 1950 i.d.F. vom 17.Mai 2002 (MRK) ergebende Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dann unzulässig ist, wenn die Auslieferung einer Mutter zu einem erneuten Ausbruch einer lebensbedrohlichen Erkrankung ihres Kindes führen könnte (NStZ 2005, 351 f.).

  • OLG Stuttgart, 14.05.2004 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung eines Heranwachsenden zur Vollstreckung einer vollzogenen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    So hat das OLG Stuttgart entschieden, dass bei Jugendlichen die Abwägung besonders vorsichtig zu erfolgen habe, wenn diese von ihrer Familie getrennt würden: "Bei Jugendlichen und Heranwachsenden steht Art. 8 MRK einer Auslieferung entgegen, wenn diese eine, gemessen an der Schwere der ihr zugrunde liegenden Tat, schlechthin unverhältnismäßige Zerstörung der Familienbeziehungen des Betroffenen zur Folge hätte" (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.April 2004, NStZ-RR 2004, 345).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 2 BvR 1797/06

    Besuch in der Untersuchungshaft; Schutz der Familie (Persönliche Beziehungen zu

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    Insoweit ist auch die - vom BVerfG jüngst verfassungsrechtlich hervorgehobene - Gefahr einer Entfremdung und des "Fremdelns" bei Kleinkindern durch die Versagung von Besuchen in der Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. BVerfG HRRS 2006 NR. 810 = BVerfG, 2 BvR 1797/06 vom 23.10.2006, Absatz-Nr. 20 ff. = www.bundesverfassungsericht.de), die hier in besonderem Maße droht, da ein kurzfristiger Nachzug einer siebenköpfigen Familie weder möglich noch zumutbar erscheint.
  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 4 Ausl 21/99

    Unzulässigkeit der Auslieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    Zwar ist mit der herrschenden Meinung grundsätzlich davon auszugehen, dass familiäre Belange, wie die Ehe einer Ausländerin mit einem deutschen Staatsangehörigen und im Inland zu versorgende Kinder einer Auslieferung auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 GG nicht entgegen stehen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2000, 158 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss des 2. Strafsenats in Ausl 10/05 - 8/05 vom 15. Februar 2005; OLG München, Beschluss in OLG …
  • OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01

    Zulässigkeit der Auslieferung; Geltung der inländischen Strafrechtsnormen;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    Es kommt insoweit nämlich nicht darauf an, ob in Deutschland das Jugendstrafrecht nach § 3 JGG und insbesondere die Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 JGG hätte Anwendung finden können (vgl. OLG Hamm, Beschl. 4 Ausl. 29/80 vom 6.9.1980 = E/L U 34, S. 157; vgl. bestätigend OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315: wonach die gerichtliche Prüfung des Auslieferungsbegehrens nicht dem Zweck dient, im internationalen Rechtsverkehr den inländischen Strafrechtsnormen Geltung zu verschaffen).
  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 4 Ausl 563/96

    Zulässigkeit der Auslieferung bei langer Gesamtverfahrensdauer, Einwendungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    Zudem ist in der Rechtsprechung des EGMR anerkannt, dass Art. 6 EMRK im Wege einer übergreifenden Betrachtung die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu anderen Konventionsmenschenrechten zugunsten des Beschwerdeführers beeinflussen kann (vgl. etwa EGMR, Nikula v. Finnland, Rep. 2002-II, § 49; Steur v. Niederlande, § 37, JR 2004, 339 ff.; zur Bedeutung des Art. 6 I 1 EMRK im Rahmen der Rechtshilfe siehe auch bereits OLG Hamm NStZ-RR 1998, 351, 352).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - Ausl 10/05

    Tatbegriff im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    Zwar ist mit der herrschenden Meinung grundsätzlich davon auszugehen, dass familiäre Belange, wie die Ehe einer Ausländerin mit einem deutschen Staatsangehörigen und im Inland zu versorgende Kinder einer Auslieferung auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 6 GG nicht entgegen stehen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2000, 158 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss des 2. Strafsenats in Ausl 10/05 - 8/05 vom 15. Februar 2005; OLG München, Beschluss in OLG …
  • EGMR, 28.10.2003 - 39657/98

    Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten (Bedeutung der Rechtsanwälte für das

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06
    Zudem ist in der Rechtsprechung des EGMR anerkannt, dass Art. 6 EMRK im Wege einer übergreifenden Betrachtung die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu anderen Konventionsmenschenrechten zugunsten des Beschwerdeführers beeinflussen kann (vgl. etwa EGMR, Nikula v. Finnland, Rep. 2002-II, § 49; Steur v. Niederlande, § 37, JR 2004, 339 ff.; zur Bedeutung des Art. 6 I 1 EMRK im Rahmen der Rechtshilfe siehe auch bereits OLG Hamm NStZ-RR 1998, 351, 352).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das

    21/99 (95/99) - m.w.N., NStZ-RR 2000, 158, vom 21. Dezember 2006 - (2) 4 Ausl A 25/06 (313/06) - m.w.N., StraFO 2007, 162 f. und vom 09. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 69/09 (220/09) - m.w.N.).

    Somit ist auch gewährleistet, dass auch die Gründung einer Familie im Ergebnis nicht vor einer Bestrafung wegen Taten schützt, die im Ausland begangen worden sind (Sentatsbeschlüsse vom 21. Dezember 2006, a.a.O., und vom 30. Juni 2009 - (2) 4 Ausl.

    Dieser erfordert, dass der erfolgte Eingriff zu dem konkret verfolgten Eingriffsziel nicht außer Verhältnis steht (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 - (2) 4 Ausl 504/99 (416/07) -, StV 2008, 648 f.) In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch bereits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 MRK) "regelmäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehen könne (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 -, a.a.O.: "regelmäßig" und OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 -).

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - (2) 4 AuslA 163/08
    21/99 (95/99) - m.w.N., NStZ-RR 2000, 158, vom 21. Dezember 2006 - (2) 4 Ausl A 25/06 (313/06) - m.w.N., StraFO 2007, 162 f. und vom 09. Juli 2009 - (2) 4 Ausl A 69/09 (220/09) - m.w.N.).

    Somit ist auch gewährleistet, dass auch die Gründung einer Familie im Ergebnis nicht vor einer Bestrafung wegen Taten schützt, die im Ausland begangen worden sind (Sentatsbeschlüsse vom 21. Dezember 2006, a.a.O., und vom 30. Juni 2009 - (2) 4 Ausl.

    Dieser erfordert, dass der erfolgte Eingriff zu dem konkret verfolgten Eingriffs-ziel nicht außer Verhältnis steht (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 - (2) 4 Ausl 504/99 (416/07) -, StV 2008, 648 f.) In diesem Sinne wird die heute herrschende Auffassung auch be-reits öfter dahingehend formuliert, dass Art. 6 Abs. 1 GG (bzw. Art. 8 MRK) "regel-mäßig" der Auslieferung nicht entgegen stehen könne (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 2 BvR 879/03 -, a.a.O.: "regelmäßig" und OLG Köln, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 Ausl 19/06 -).

  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
    Die Verfolgte war strafmündig, so dass § 19 StGB in Verbindung mit dem Schuldprinzip nach Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG der Auslieferung nicht entgegenstehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.12.2019 - 1 AR 26/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2006, (2) 4 Ausl A 25-06 (313/06), BeckRS 2007, 03177).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 26/19

    Anordnung der Fortdauer von Auslieferungshaft

    Der Verfolgte war strafmündig, so dass § 19 StGB in Verbindung mit dem Schuldprinzip nach Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG der Auslieferung nicht entgegenstehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2006, (2) 4 Ausl A 25-06 (313/06), BeckRS 2007, 03177).
  • OLG Hamm, 18.11.2021 - 2 Ausl 174/20

    Zulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zur Strafverfolgung wegen Totschlags;

    A 25/06, StraFo 2007, 160) entschiedenen Fall).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Der Verfolgte war strafmündig, so dass § 19 StGB in Verbindung mit dem Schuldprinzip nach Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 GG der Auslieferung nicht entgegensteht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.  Dezember 2006 - (2) 4 Ausl A 25-06 (313/06), BeckRS 2007, 03177).
  • OLG Bremen, 22.06.2018 - 1 AuslA 27/18

    Zulässigkeit der Aufhebung der Anordnung der Beteiligung eines

    Das Vorliegen eines außergewöhnlichen Ausnahmefalles, etwa im Hinblick auf die Versorgung von Kleinstkindern primär durch den Betroffenen selbst (siehe dazu OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2006 - (2) 4 Ausl A 25/06 (313/06), juris Rn. 26 ff., StraFo 2007, 160), ist nicht ersichtlich.
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