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   OLG Hamm, 12.07.2004 - (2) 4 Ausl A 29/2003 (173/04), (2) 4 Ausl A 29/03 (173/04)   

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https://dejure.org/2004,8638
OLG Hamm, 12.07.2004 - (2) 4 Ausl A 29/2003 (173/04), (2) 4 Ausl A 29/03 (173/04) (https://dejure.org/2004,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2004 - (2) 4 Ausl A 29/2003 (173/04), (2) 4 Ausl A 29/03 (173/04) (https://dejure.org/2004,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - (2) 4 Ausl A 29/2003 (173/04), (2) 4 Ausl A 29/03 (173/04) (https://dejure.org/2004,8638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei drohender Folterung oder menschenrechtswidriger Behandlung; Verstoß einer Auslieferung zur Verhängung oder Vollstreckung einer an sich zulässigen Strafe gegen den ordre public; Frage eines Auslieferungsverbots bei fehlendem Entsprechen ...

  • Judicialis

    IRG § 6; ; IRG § 33

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 6; IRG § 33
    Auslieferung; Weißrussland; menschunwürdige Haft; Prüfungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00

    Einstweilige Aussetzung einer Auslieferung wegen möglicherweise

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 4 AuslA 29/03
    Die Auslieferung ist nach Art. 3 EuMRK und § 73 IRG unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. BVerfG NStZ 2001, 100 f.; KG v. 04. September 2000 und 22. Januar 2001 - (4) Ausl.
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 4 AuslA 29/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt in seinem Beschluss vom 08. April 2004 (2 BvR 253/04), dem ein vor dem Oberlandesgericht Dresden (1 OLG 33 Ausl 58/03) anhängiges Auslieferungsverfahren zugrunde lag, ausgeführt, die deutschen Gerichte seien bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung von Verfassungs wegen gehalten zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegende Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar seien.
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 2 Ausl 34/12

    Unzulässigkeit der Auslieferung wegen zu erwartender Haftbedingungen (Ukraine)

    A 29/03 - , BeckRS 2007, 17072; KG, Beschlüsse vom 04. September 2000 und 22. Januar 2001 - (4) Ausl.
  • OLG Hamm, 08.06.2009 - 4 AuslA 47/08
    Bleibt nach Ausschöpfung der Aufklärungsmöglichkeiten zweifelhaft, ob die Mindestrechte der Verteidigung gewahrt worden sind und ob der Verfolgte entsprechend seiner strafrechtlichen Veranwortlichkeit behandelt wird, so wirken sich diese Zweifel an den tatsächlichen Voraussetzungen eines Auslieferungs-hindernisses zu Gunsten des Verfolgten aus (vgl. OLG Hamm StV 2005, 286, 287 ).
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