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   VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 06.1224   

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VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 06.1224 (https://dejure.org/2007,36135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2007 - 4 B 06.1224 (https://dejure.org/2007,36135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 (https://dejure.org/2007,36135)
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Wird zitiert von ... (26)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 2/14

    Zulässigkeit der Untätigkeitsklage bei nachträglichem Ergehen eines Bescheides

    Einer Einbeziehung in das Klageverfahren bedarf es lediglich im Rahmen der spätestens bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu erfolgenden Antragstellung des Klägers (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 11.08.2005 - 4 CE 05.1580 -, BayVBl 2006, 733; Urt. v. 22.06.2007 - 4 B 06.1224 -, BayVBl 2008, 241).
  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1806/08

    Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für

    Die Streichung des darauf bezogenen Teils der zur Abstimmung des beantragten Bürgerentscheids gestellten Fragestellung ist zulässig, weil der verbleibende, auf die Gewährung des Zuschusses von 736.000,00 EUR an den SVG Nieder-Liebersbach e. V. für den Neubau der Sporthalle gerichtete Teil des Bürgerbegehrens auch ohne den gestrichenen Teil für sich allein noch sinnvoll bleibt und dem mutmaßlichen Willen der Unterzeichner des Bürgerbegehrens entspricht (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 - BayVBl. 2008 S. 241 ff. = juris Rdnrn. 41 ff. und vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 - GewArch 2001 S. 390 ff. = BayVBl. 2001 S. 565 f. = juris Rdnrn. 29 f.).

    Darin liegt vielmehr nur eine isolierte, quasi quantitative Reduzierung des Begehrens um eine selbständige Teilfrage, die das verfolgte Ziel des Begehrens inhaltlich unberührt lässt (vgl. etwa auch Bay. VGH, Urteil vom 22. Juni 2007 a.a.O. juris Rdnr. 45 f.).

  • VG Berlin, 27.06.2016 - 2 K 534.15

    Informationsfreiheitsgesetz; Untätigkeitsklage; Absehen von einer

    Aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Juni 2007 - OVG 4 B 06.1224 - ergibt sich nichts anderes; dieses verhält sich zu der Frage, ob ein Vorverfahren durchzuführen ist, nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 1 S 2865/08

    Bürgerbegehren mit Bezug zur Bauleitplanung

    Es kann offenbleiben, ob eine über rein redaktionelle Änderungen hinausgehende Umformulierung der Fragestellung immer einer ausdrücklichen Ermächtigung der Vertrauensleute bedarf (so BayVGH, Urteil vom 22.06.2007 - 4 B 06.1224 -, BayVBl 2008, 241 ; im Anschluss daran auch Hess. VGH, Beschluss vom 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 -, ESVGH 58, 126 ).
  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 4 BV 07.1981

    Bürgerbegehren mit dem Ziel der Änderung eines Flächennutzungsplanes -

    Eine nachträgliche Streichung von Teilen der Fragestellung wäre durch die Unterschriften der Befürworter des Bürgerbegehrens nicht gedeckt und scheidet daher aus (vgl. zum Koppelungsverbot BayVGH vom 25.7.2007 BayVBl 2008, 82/84 zur fehlenden inhaltlichen Änderungsbefugnis der Vertreter des Bürgerbegehrens BayVGH vom 22.6.2007 BayVBl 2008, 241/243).
  • VG München, 07.03.2012 - M 7 K 11.4432
    Denn der streitgegenständliche Ablehnungsbescheid ist rechtmäßig; die Kläger haben keinen Anspruch auf Zulassung des Bürgerbegehrens (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) in der Form, die es aufgrund der Änderungen der Begründung in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung gefunden hat (BayVGH, U. v. 18. März 1998 - 4 B 97.3249 - Rz 21; U. v. 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 - Rz 39).

    Die Begründung des Bürgerbegehrens kann insoweit mit der von den Unterzeichnenden auf dem Unterschriftenblatt erteilten Änderungsermächtigung (dazu BayVGH, U. v. 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 - Rz 40 ff.) in zulässiger Weise dahin berichtigt werden, dass der Beklagte bis Ende 2012 die Möglichkeit zur Verwirklichung kostengünstigen eigenen Lärmschutzes habe.

    Um den Willen der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens nicht zu verfälschen und sie vor einer aus ihrer Sicht missbräuchlichen Verwendung ihrer Unterschriften zu schützen, kann eine Fragestellung im Ausgangspunkt nur in redaktioneller, nicht aber - wie hier geschehen - in inhaltlicher Hinsicht geändert werden (vgl. BayVGH, U. v. 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 - Rz 41 u. U. v. 16. März 2001 - 4 B 99.318 - Rz 29 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105

    Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in

    Eine solche Vollmacht erlaubt jedoch keine inhaltliche Korrektur der Begründung nach Einholung der Unterschriften; sie lässt lediglich in Bezug auf die Fragestellung redaktionelle Änderungen sowie Präzisierungen und Aktualisierungen zu, die das erkennbare Ziel des Begehrens klarer als die bisherige Fassung zum Ausdruck bringen und einem späteren Bürgerentscheid zugrunde gelegt werden können (vgl. BayVGH. U. v. 22.6.2007 - 4 B 06.1224 - BayVBl 2008, 241/242 m. w. N.).
  • VG München, 27.10.2021 - M 7 E 21.4633

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens

    Um den Willen der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens nicht zu verfälschen und sie vor einer aus ihrer Sicht missbräuchlichen Verwendung ihrer Unterschriften zu schützen, kann die Fragestellung in redaktioneller Hinsicht und zur Behebung falscher Bezeichnungen unproblematisch verändert werden, eine inhaltliche Änderung hingegen kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 06.1224 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    Bei einer solchen Fallkonstellation kann nämlich unterstellt werden, dass die Verfolgung von Zielen, die tatsächlich oder rechtlich nicht mehr erreichbar sind, bei verständiger Würdigung nicht dem mutmaßlichen Willen der Unterzeichner entspricht (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 06.1224 - juris Rn. 41).

  • VG München, 16.12.2014 - M 24 K 14.30795

    Keine ablehnende Entscheidung über Asylerstantrag im Dublinstaat Ungarn

    Aber selbst wenn man zugunsten der Kläger davon ausgehen wollte, dass der Streitgegenstand der Untätigkeitsklage auch den im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht ergangenen Verwaltungsakt umfassen kann (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 75, Rn. 21), so wäre in jedem Fall eine Einbeziehung des Verwaltungsakts in das bisherige Untätigkeitsklageverfahren erforderlich (ebenso BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 4 CE 05.1580 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 22.6.2007 - 4 B 06.1224 - juris Rn. 36).
  • VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 440/12

    Erneute Befassung einer Stadtverordnetenversammlung mit einem Bürgerbegehren;

    Die Streichung des darauf bezogenen Teils der zur Abstimmung des beantragten Bürgerentscheids gestellten Fragestellung ist zulässig, weil der verbleibende ... Teil des Bürgerbegehrens auch ohne den gestrichenen Teil für sich allein noch sinnvoll bleibt und dem mutmaßlichen Willen der Unterzeichner des Bürgerbegehrens entspricht (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 - BayVBl. 2008 S. 241 ff. = juris Rdnrn. 41 ff. und vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 - GewArch 2001 S. 390 ff. = BayVBl. 2001 S. 565 f. = juris Rdnrn. 29 f.).

    Darin liegt vielmehr nur eine isolierte, quasi quantitative Reduzierung des Begehrens um eine selbständige Teilfrage, die das verfolgte Ziel des Begehrens inhaltlich unberührt lässt (vgl. etwa auch Bay. VGH, Urteil vom 22. Juni 2007 a.a.O. juris Rdnr. 45 f.).

  • VGH Hessen, 05.10.2007 - 8 TG 1562/07

    Durchführung eines Bürgerentscheids

  • VG Mainz, 13.03.2015 - 3 K 781/14

    Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Freier Blick auf den Dom zu Worms"

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2012 - 9 S 2153/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel;

  • VG Karlsruhe, 28.01.2015 - 4 K 1326/13

    Vermarktung von Nashörnern und deren Teilen

  • VG Gießen, 26.09.2008 - 8 K 1365/08

    Bürgerbegehren; Klageart; Zukunftswirkung; Begründungserfordernis

  • VGH Bayern, 09.12.2010 - 4 CE 10.2943

    Begründung eines Bürgerbegehrens; unrichtige Tatsachenbehauptung

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 8 B 21.646

    Straßenrechtliche Sondernutzung durch Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers

  • VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 12.424

    Bürgerbegehren; Straßenbauvorhaben; Änderung der Planung; Nachreichen von

  • VG Bayreuth, 22.06.2012 - B 5 K 11.410

    Formelle und materielle Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (bejaht)

  • VG Regensburg, 09.06.2015 - RN 3 K 14.1978

    Klage gegen die Stadt Landshut auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Schutz des

  • VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 17.1605

    Neubewertung der Gutachten über die Unterrichtskompetenz einer Lehrerin

  • VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 11.1641

    Bürgerbegehren im Hinblick auf die ambulante chirurgische Versorgung in der

  • VG München, 27.11.2014 - M 24 K 12.2925

    Untätigkeitsklage

  • VG Regensburg, 11.11.2011 - RN 3 E 11.1442

    Frage der vorläufigen Anordnung eines Bürgerbegehrens

  • VG Regensburg, 07.08.2013 - RO 3 K 13.767

    Bürgerbegehren "Pro Amberger Wasser" zulässig - Rechtsaufsichtliche Beanstandung

  • VG Würzburg, 18.02.2008 - W 5 K 07.1216

    Hat die Behörde zulässigerweise und rechtsfehlerfrei einen Antrag auf Erlass

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