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   VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3354   

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VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3354 (https://dejure.org/2009,22249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2009 - 4 B 06.3354 (https://dejure.org/2009,22249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 4 B 06.3354 (https://dejure.org/2009,22249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf von Zuwendungs- und Bewilligungsbescheiden für Zuführungsanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs von Zuwendungsbescheiden und Bewilligungsbescheiden für Zuführungsanlagen wegen Verrechnung von Investitionskosten mit geschuldeter Abwasserabgabe nach § 10 Abs. 4 Bayrisches Abwasserabgabengesetz (BayAbwAG); Übergangsregelung des Art. ...

  • Judicialis

    VwGO § 91; ; VwGO § 125 Abs. 1 Satz 1; ; BayAbwAG Art. 19 Abs. 2; ; BayAbwAG Art. 16 Abs. 1 Satz 2; ; AbwAG § 10 Abs. 4; ; BayVwVfG Art. 49a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunaler Finanzausgleich: Klageänderung im Berufungsverfahren; Zuwendung; Wasserwirtschaftliches Vorhaben; Kommunale Abwasseranlage; Investitionskosten; Verrechnung; Abwasserabgabe; Widerruf; Rückwirkung; Erstattung; Verzinsung des Erstattungsbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 C 13.03

    Abwasserabgabe, Lenkungswirkung, Verrechnung von Investitionskosten,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3354
    Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 20. Januar 2004 (BVerwGE 120, 27 ff.), dass Aufwendungen für Entwässerungskanäle, die das Abwasser vorhandener Einleitungen im Sinne von § 10 Abs. 4 AbwAG einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen, nicht nur mit der Abwasserabgabe für die wegfallenden Einleitungen verrechnet werden dürfen, sondern entgegen der bayerischen Vollzugspraxis auch mit der Abwasserabgabe für Einleitungen der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage, an die zugeführt wird.

    Anlass für die Gesetzesänderung war das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2004 (BVerwGE 120, 27 ff.) zum Umfang der Verrechnung von Aufwendungen für Anlagen, die das Abwasser vorhandener Einleitungen einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen (insbes. Anschlusskanäle zu bestehenden gemeindlichen Kläranlagen), mit geschuldeter Abwasserabgabe nach § 10 Abs. 4 AbwAG.

  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3354
    Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um auflösende Bedingungen mit der Folge, dass mit ihrem Eintritt auch ein bestandskräftiger Schlussbescheid insoweit seine Wirkung verliert und die mithin ohne Rechtsgrund gewährte Zuwendung zurückzuerstatten ist (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536 - BayVBl 2006, 731 und B.v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3354
    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfG, U.v. 23.11.1999 - 1 BvF 1/94 - BVerfGE 101, 239/263 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2001 - 4 B 00.334
    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3354
    Auf den Wegfall der Bereicherung gemäß Art. 49a Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG in Verbindung mit § 818 Abs. 3 BGB kann sich eine Gemeinde gegen den Anspruch auf Erstattung ihr zu Unrecht - hier in Widerspruch zu Art. 16 Abs. 1 Satz 2 BayAbwAG - ausbezahlter öffentlicher staatlicher Mittel grundsätzlich nicht berufen (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2001 - 4 B 00.334 - BayVBl 2002, 80/82; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 6 zu § 49a).
  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3354
    Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um auflösende Bedingungen mit der Folge, dass mit ihrem Eintritt auch ein bestandskräftiger Schlussbescheid insoweit seine Wirkung verliert und die mithin ohne Rechtsgrund gewährte Zuwendung zurückzuerstatten ist (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536 - BayVBl 2006, 731 und B.v. 17.9.2007 - 4 ZB 06.686 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung;

    Im Übrigen liegt eine Entreicherung der Klägerin nicht vor, da sie mit den überzahlten Zuschüssen entsprechende Werte geschaffen hat und damit Aufwendungen erspart hat (vgl. BayVGH vom 7.5.2009 Az. 4 B 06.3354).
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