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   BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91   

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BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91 (https://dejure.org/1991,959)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1991 - 4 B 10.91 (https://dejure.org/1991,959)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1991 - 4 B 10.91 (https://dejure.org/1991,959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Windenergieanlage - Außenbereich - Beeinträchtigung des Flächennutzungsplans und der Landschaft durch Windenergieanlagen - Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 456
  • BauR 1991, 179
  • ZfBR 1991, 131
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Die von der Beschwerde des Beklagten im Hinblick auf die Darstellungen des Flächennutzungsplans gerügte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - (BVerwGE 67, 33 ) besteht nicht.

    Im rechtlichen Ansatz liegt darin kein Unterschied zu der Rechtsauffassung des Senats in seinem Urteil vom 18. Februar 1983 (a.a.O.).

    Ebenso ist die Rüge der Abweichung von dem Urteil des Senats vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 19.81 - (BVerwGE 67, 33) unzulässig, weil sie nicht darlegt, mit welchem abstrakten Rechtssatz sich das Berufungsgericht in Widerspruch zu einem ebensolchen Rechtssatz in der zitierten Entscheidung setze.

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung können die technischen Regelwerke - etwa die VDI-Richtlinie 2058 oder die TA-Lärm - allerdings als Orientierungshilfe oder grober Anhalt herangezogen werden (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Im übrigen ist geklärt, daß ein Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB nur wegen der Notwendigkeit einer Binnenkoordination bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293 , mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Auch in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1964 - BVerwG 1 C 30.62 - (BVerwGE 18, 247) ist der Flächennutzungsplan (insoweit) nicht mit einem Bebauungsplan gleichgesetzt worden; vielmehr hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in dieser Entscheidung ausgeführt, daß der Planungswille der Gemeinde eine für die gerichtliche Entscheidung hinreichende Konkretisierung habe erfahren müssen (a.a.O., S. 254).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Schutzwürdigkeit einer Landschaft von ihrem konkreten Zustand abhängen kann (vgl. Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 8.78 - ZfBR 1979, 259 und Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141) und daß es insoweit, wenn nämlich die Eigenart der Landschaft bereits in einer bestimmten Weise vorgeprägt ist, zur Beurteilung der Frage, ob von einer baulichen Anlage nachteilige Wirkungen ausgehen, auch auf die Beschaffenheit dieser Anlage ankommen kann (vgl. Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - ZfBR 1985, 191 ).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Schutzwürdigkeit einer Landschaft von ihrem konkreten Zustand abhängen kann (vgl. Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 8.78 - ZfBR 1979, 259 und Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141) und daß es insoweit, wenn nämlich die Eigenart der Landschaft bereits in einer bestimmten Weise vorgeprägt ist, zur Beurteilung der Frage, ob von einer baulichen Anlage nachteilige Wirkungen ausgehen, auch auf die Beschaffenheit dieser Anlage ankommen kann (vgl. Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - ZfBR 1985, 191 ).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 79.77
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Es hat die Darstellung der Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan der Beigeladenen zu 1) nicht rechtssatzartig angewendet (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 79.77 - ZfBR 1980, 199 ), sondern hat die besondere Funktion des fraglichen Bereiches als "grüner Korridor" aus dem Zusatz "(Fläche für die Landwirtschaft) mit besonderen ökologischen und landschaftsprägenden Funktionen", dem Verlauf der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes und aus der örtlichen Situation wertend ermittelt; zugleich hat es unter Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse festgestellt, daß diese Funktion durch die drei Windkraftanlagen nicht in Frage gestellt werde.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Schutzwürdigkeit einer Landschaft von ihrem konkreten Zustand abhängen kann (vgl. Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 8.78 - ZfBR 1979, 259 und Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - ZfBR 1985, 141) und daß es insoweit, wenn nämlich die Eigenart der Landschaft bereits in einer bestimmten Weise vorgeprägt ist, zur Beurteilung der Frage, ob von einer baulichen Anlage nachteilige Wirkungen ausgehen, auch auf die Beschaffenheit dieser Anlage ankommen kann (vgl. Urteil vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - ZfBR 1985, 191 ).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Es hat zudem unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - (BVerwGE 67, 23 ) ausgeführt, daß die technische Neuartigkeit und die dadurch bedingte optische Gewöhnungsbedürftigkeit allein eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht begründen können.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91
    Im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung können die technischen Regelwerke - etwa die VDI-Richtlinie 2058 oder die TA-Lärm - allerdings als Orientierungshilfe oder grober Anhalt herangezogen werden (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 ).
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01

    Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens

    Ausgehend von der Rechtsprechung, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes "nicht in rechtssatzartiger Weise verbindlich sind", vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - 4 C 79.77 -, BRS 36 Nr. 64; Beschluss vom 8. Februar 1961 - 4 B 10.91 -, BRS 52 Nr. 81, wertet der Senat die Darstellung des Grundstücks der Kläger als Fläche für die Landwirtschaft dahingehend, dass die Gemeinde bei dem zwangsläufig groben Raster des Flächennutzungsplans mit der Einbeziehung der Splittersiedlung in die "Fläche für die Landwirtschaft" nicht strikt jegliche Bebauung, jedenfalls nicht die Schließung eindeutig baulich vorgeprägter Lücken verhindern wollte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - 10 A 1998/06
    Ausgehend von der Rechtsprechung, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht in rechtssatzartiger Weise verbindlich sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - 4 C 79.77 -, BRS 36 Nr. 64; Beschluss vom 8. Februar 1991 - 4 B 10.91 -, BRS 52 Nr. 81, wertet der Senat die Darstellung des Grundstücks der Klägerin als Fläche für die Landwirtschaft dahingehend, dass die Gemeinde bei dem zwangsläufig groben Raster des Flächennutzungsplans mit der Einbeziehung der Splittersiedlung in die "Fläche für die Landwirtschaft" nicht strikt jegliche Bebauung, jedenfalls nicht die Schließung eindeutig baulich vorgeprägter Lücken verhindern wollte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 1897/94

    Splittersiedlung; Verfestigung; Unterordnung unter vorhandene Bebauung; Einfügung

    BVerwG, Urteil vom 23.5.1980 - 4 C 79.77 -, BRS 36 Nr. 64 = BauR 1980, 449 und Beschluß vom 8.2.1991 - 4 B 10.91 -, BRS 52 Nr. 81 = BauR 1991, 179 ,.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2000 - 8 S 318/00

    Zulassung eines Windparks - Eingriff in Landschaft und Natur - Abwägung

    Auch wenn die einzelnen Windkraftanlagen für sich betrachtet ästhetisch befriedigend wirken mögen und nicht allein wegen ihrer Neuartigkeit und dadurch bedingten optischen Gewöhnungsbedürftigkeit zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.2.1991 - 4 B 10.91 -, NVwZ-RR 1991, 456f., 457), steht bei dem konkret in Aussicht genommenen, in exponierter Höhenlage auf der Lützelalb gelegenen, Standort außer Frage, dass die vier je nach Rotorstellung bis zu 85 m hohen Windkraftanlagen von weit her sichtbar sein werden und sich deshalb störend auf das Landschaftsbild der bisher von Bebauung weitgehend freigehaltenen Albhochfläche auswirken und es erheblich verschlechtern werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.1995 - 1 L 129/93

    Windkraftanlage; Landwirtschaftlicher Betrieb; Örtliches Nezt; Privilegiertes

    Jedoch sei in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes mehrfach entschieden worden, daß an die Wertung, eine im Außenbereich beabsichtigte Anlage widerspreche der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft", um so höhere Anforderungen zu stellen seien, je weniger die Anlage die landwirtschaftliche Nutzung einschränke; dies gelte gerade auch für die besonderen Verhältnisse von Windkraftanlagen mit ihren sehr kleinen Grundflächen (Urt. v. 18.02.1983 - 4 C 19.81 -, BVerwGE 67, 33, 40; Beschl. v. 08.02.1991 - 4 B 10.91 -, BRS 52 Nr. 81).

    Diese rechtliche Einordnung widerspreche auch nicht dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08. Februar 1991 (NVwZ-RR 1991, 456).

    Ob das Vorhaben bereits wegen eines Widerspruchs zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Beigeladenen vom 30. Januar 1987, der die betroffene Fläche als Fläche für die Landwirtschaft darstellt, öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 1. Spiegelstrich BauGB) kann dahinstehen (vgl. dazu, daß die Darstellung in einem F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft nicht notwendigerweise der Zulassung von Windkraftanlagen entgegensteht: BVerwG, Urt. v. 18. Februar 1983 - 4 C 19.81 -, DVB1.1983, 890, 892; BVerwG, Beschl. v. 08.02.1991 - 4 B 10.91 -, NVwZ-RR 1991, 456; vgl. Urt. d. Senates v. 23. November 1994 - 1 L 39/93 -).

  • VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11

    Keine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich

    Ein Widerspruch des Bauvorhabens zum Flächennutzungsplan stellt regelmäßig eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange dar, weil im Flächennutzungsplan die Planungskonzeption der Gemeinden zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 08.02.1991, Az. 4 B 10/91).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 4 B 36.15

    Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 Nr.

    Der Senat hat den Tatsachengerichten aufgegeben, die konkrete Aussagekraft des Flächennutzungsplans auch mit Blick auf nichtprivilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu ermitteln (BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31 und vom 18. Februar 1983 - 4 C 10.82 - BVerwGE 67, 33 ; Beschluss vom 8. Februar 1991 - 4 B 10.91 - NVwZ-RR 1991, 456 ; vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 15. März 1967 - 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287 ; Bracher, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 2338; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 35 BauGB Nr. 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 8 A 2049/99

    Baurechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Wohnbauvorhabens im Außenbereich;

    Ausgehend von der Rechtsprechung, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht in rechtssatzartiger Weise verbindlich sind, BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - 4 C 79.77 -, BRS 36, Nr. 64, S. 147; Beschluss vom 8. Februar 1981 - 4 B 10.91 -, BRS 52, Nr. 81, S. 201; Beschluss vom 1. April 1997 - 4 B 11.97 -, BauR 1997, 616 (617), lässt sich die Darstellung des Grundstücks des Klägers als Fläche für die Landwirtschaft dahingehend werten, dass die Gemeinde bei dem zwangsläufig groben Raster des Flächennutzungsplanes mit der Einbeziehung der Splittersiedlung in die Fläche für die Landschaftwirtschaft nicht strikt jegliche Bebauung, jedenfalls nicht die Schließung eindeutig baulich vorgeprägter Lücken, verhindern wollte.
  • VGH Bayern, 03.01.1995 - 2 B 91.2878

    Bauplanungsrecht: Rücksichtnahmegebot im Verhältnis zu landwirtschaftlichen

    Denn bei der wertenden Betrachtung aller Umstände eines Falles, die für die Erheblichkeit von Immissionen maßgeblich ist, (BVerwG vom 22.5.1987, BayVBl 1987, 662 ; vom 29.4.1988, BVerwGE 79, 254/260; vom 19.1.1989, BVerwGE 81, 197/205; vom 18.12.1990, BayVBl 1991, 310/312/313; vom 8.2.1991, ZfBR 1991, 131/132; vom 30.4.1992, DVBl 1992, 1234 ; vom 14.1.1993 a.a.O.), fällt dann zu Lasten der Kläger schutzmindernd ins Gewicht, dass sie ihre Häuser in Kenntnis möglicher Vorbelastungen durch die seit langem bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe der Beigeladenen zu 2 mit 4 errichtet haben (BVerwG vom 22.3.1985, DÖV 1985, 787; vom 19.1.1989 a.a.O.; vom 12.6.1990, NVwZ 1990, 962 ; vom 22.6.1990, NVwZ 1991, 64 ; vom 23.5.1991, DVBl 1991, 880/881).
  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2016 - 10 L 1735/16

    Beseitigungsverfügung, geschotterte Fläche, bauliche Anlage, Privilegierung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1991 -4 B 10/91-, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2000 - 8 A 2049/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • VGH Bayern, 26.02.1993 - 2 B 90.1684

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bolzplatzes im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2015 - 10 K 4748/13

    Vorbescheid; Ortsteil; Gewicht ; Siedlungsstruktur; Flächennutzungsplan;

  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2015 - 10 K 4747/13

    Geltungsdauer, Vorbescheid, Orsteil, Siedlungsstruktur, Flächennutzungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2000 - 8 A 2049/99

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2016 - 10 L 1680/16

    Nutzungsuntersagung; Lager- und Abstellplatz; Privilegierung; Forstwirtschaft;

  • VGH Bayern, 20.12.2000 - 2 B 99.2118
  • VGH Bayern, 09.11.1992 - 2 CS 92.1869

    Baurecht: Nachbarrrechtlicher Abwehranspruch bei Lärmimmissionen durch

  • VG Sigmaringen, 16.10.2001 - 2 K 697/01

    Mobilfunksendemast im Außenbereich

  • VGH Bayern, 18.01.1993 - 2 B 91.15
  • VG Saarlouis, 23.09.2015 - 5 K 669/14

    Unzulässigkeit der Umnutzung einer vorhandenen Scheune im Außenbereich zu

  • VG Gelsenkirchen, 22.04.2009 - 10 K 1839/06

    Inzidentkontrolle, keine "ungefragte Fehlersuche", "Negativplanung",

  • VGH Bayern, 26.02.1993 - 2 B 90.921

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Schweinestalls in einem Dorfgebiet

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56

    Errichtung eines Mobilfunkmastes als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

  • VG Mainz, 02.05.2012 - 3 K 1526/11

    Privilegierung des Altenteilerhauses im Außenbereich - Widerspruch zu den

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94

    Landwirtschaftliches Gehöft; Freie Landschaft; Windkraftanlage; Strom;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2001 - 7 A 4717/00
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 6 L 4040/94

    Schmalseitenprivileg; Windkraftanlage; Rücksichtnahme; Wohngarten

  • VG Düsseldorf, 20.04.2005 - 25 K 6600/04

    Beurteilung einer Situation zunächst als Splittersiedlung im Außenbereich und

  • VG Stade, 22.12.2003 - 6 B 2188/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bohrbetriebsplan

  • BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 73.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds -

  • VG Stade, 08.12.2003 - 2 B 1212/03

    Einstweiliger Rechtschutz ohne Stellen eines vorherigen Aussetzungsantrages beim

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2002 - 21 A 4524/99
  • OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 6 M 154/96
  • OVG Niedersachsen, 19.04.1993 - 6 L 3096/91

    Windkraftanlage, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Ortsbild; Windenergie;

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