Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 10.04   

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BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2004,12398)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2004,12398)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2004,12398)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 159.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 10.04
    3 Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO erfasst zwar nicht nur die dem Zurückverweisungsurteil unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Würdigung, sondern auch die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausliegenden Gründe, soweit diese notwendige Voraussetzungen für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1973 BVerwG 8 C 159.72 BVerwGE 42, 243 ; stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2000 BVerwG 8 B 154.00 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 68 m.w.N.).

    Es besteht darin, durch die Bindung der Vorinstanz die Wiederholung des im Zurückverweisungsurteil missbilligten Fehlers zu verhindern (zu diesem Normzweck vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1973 a.a.O., S. 247).

  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 10.04
    3 Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO erfasst zwar nicht nur die dem Zurückverweisungsurteil unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Würdigung, sondern auch die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausliegenden Gründe, soweit diese notwendige Voraussetzungen für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1973 BVerwG 8 C 159.72 BVerwGE 42, 243 ; stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2000 BVerwG 8 B 154.00 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 68 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 10.04
    Die Beschwerde trägt hierzu vor, das Bundesverwaltungsgericht sei in seinem die Rechtssache an das Oberverwaltungsgericht zurückverweisenden Urteil vom 13. März 2003 BVerwG 4 C 4.02 (NVwZ 2003, 738) "von einer verfahrensfehlerfreien Aufstellung und auch von einem, bis auf die Flächenbilanz, im Übrigen materiellrechtlich ordnungsgemäßen Raumordnungsplan ausgegangen".
  • BVerwG, 22.02.2007 - 4 B 2.07

    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung;

    Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO erfasst nicht nur die dem Zurückverweisungsurteil unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Würdigung, sondern auch die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausliegenden Gründe, soweit diese notwendige Voraussetzungen für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (grundlegend: Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243, 247 m.w.N.; stRspr, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2000 - BVerwG 8 B 154.00 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 68 und vom 26. Februar 2004 - BVerwG 4 B 10.04 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 71 S. 8).
  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 B 17.14

    Zulassung der Grundsatzrevision in der Frage der Vereinbarkeit von Landesrecht

    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang gegen die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 1 SächsLPlG a.F. wendet, scheidet ein Verstoß gegen § 144 Abs. 6 VwGO von vornherein aus, weil irrevisibles Landesrecht nicht Gegenstand der Bindung nach dieser Vorschrift ist (Beschluss vom 26. Februar 2004 - BVerwG 4 B 10.04 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 71 = juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 6 S 1172/13

    Baden-Württemberg; Sperrzeit für Spielhallen

    Die Auslegung irreversiblen Landesrechts, die das Bundesverwaltungsgericht hier zur Bejahung der Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgenommen hat, unterliegt nicht der Bindungswirkung zurückverweisender Entscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 26.02.2004 - 4 B 10.04 -, Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 71; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, § 144 RdNr. 20).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2007,55948)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2007 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2007,55948)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2007 - 4 B 10.04 (https://dejure.org/2007,55948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Nebentätigkeitsgenehmigung gegenüber einem Universitätsprofessor in Berlin; Kriterien für den Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Geltendmachung der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtliche Einordnung ...

  • Judicialis

    VwVfG § 2; ; VwVfG § 35 Satz 1; ; VwVfG § 60; ; LBG Bln § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; ; LBG Bln § 29 Abs. 2 Satz 5; ; BerlHG § 99 Abs. 5 Satz 2; ; BerlHG § 102 Abs. 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 24.06.1997 - 4 S 406.96

    Berufungsvereinbarungen; Hochschullehrer ; Universität; Haushaltsmittel;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04
    Wie das OVG Berlin bereits mit Beschluss vom 24. Juni 1997 - OVG 4 S 406.96 - (DÖV 1997, 879) ausgeführt hat, hat der Professor einen Anspruch auf uneingeschränkte Erfüllung der mit ihm geschlossenen Berufungsvereinbarung, sofern diese nicht entweder durch Kündigung aufgelöst wird oder aber dem Erfüllungsanspruch sonst Einreden oder Einwendungen entgegenstehen.

    Denn das Berliner Hochschulgesetz enthält keine Vorschriften über die Anpassung bestehender Berufungszusagen an veränderte Verhältnisse und auch § 60 VwVfG findet gemäß § 2 VwVfG Bln in dem das Hochschulwesen umfassenden Bildungsbereich keine Anwendung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 1997, a.a.O.).

    Ein bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich bestehendes Kündigungsrecht dürfte überdies nach dem Zweck einer Berufungsvereinbarung, dem Hochschullehrer für die Dauer seines Dienstverhältnisses die vereinbarten Leistungen zu sichern, regelmäßig stillschweigend abbedungen sein (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 1997, a.a.O.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen (vgl. hierzu ausführlich OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 1997, a.a.O., S. 879 f.) oder sonstige Einwendungen bestehen könnten.

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04
    Der Gesetzgeber darf sich aus sachlichen Gründen über Berufungsvereinbarungen hinwegsetzen, wenn und soweit er seine Ziele, die sich im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit halten, nur auf diese Weise verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 2.00 - IÖD 2001, 218, 219 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79, 278, 282/70 - BVerfGE 43, 242, 279, und Beschluss vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 336).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 2.00

    Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04
    Der Gesetzgeber darf sich aus sachlichen Gründen über Berufungsvereinbarungen hinwegsetzen, wenn und soweit er seine Ziele, die sich im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit halten, nur auf diese Weise verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 2.00 - IÖD 2001, 218, 219 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79, 278, 282/70 - BVerfGE 43, 242, 279, und Beschluss vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 336).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 10.04
    Der Gesetzgeber darf sich aus sachlichen Gründen über Berufungsvereinbarungen hinwegsetzen, wenn und soweit er seine Ziele, die sich im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit halten, nur auf diese Weise verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 2.00 - IÖD 2001, 218, 219 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79, 278, 282/70 - BVerfGE 43, 242, 279, und Beschluss vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 336).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2005 - L 4 B 10/04 KR   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2005 - L 4 B 10/04 KR (https://dejure.org/2005,96586)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.03.2005 - L 4 B 10/04 KR (https://dejure.org/2005,96586)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. März 2005 - L 4 B 10/04 KR (https://dejure.org/2005,96586)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2004 - L 4 B 10/04 SF   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.08.2004 - L 4 B 10/04 SF (https://dejure.org/2004,90067)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. August 2004 - L 4 B 10/04 SF (https://dejure.org/2004,90067)
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