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   BVerwG, 11.06.1993 - 4 B 101.93   

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https://dejure.org/1993,10898
BVerwG, 11.06.1993 - 4 B 101.93 (https://dejure.org/1993,10898)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 4 B 101.93 (https://dejure.org/1993,10898)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 4 B 101.93 (https://dejure.org/1993,10898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Erstattungsfähigkeit der Kosten einer gewährten Sondernutzung - Umfang der Kosten für eine gewährte Sondernutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

    Der nähere Inhalt des von einer Vorschrift geforderten Kausalzusammenhangs kann daher nur nach Maßgabe des jeweiligen materiellen Rechts beantwortet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.06.1993 - 4 B 101/93 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 22) und erschließt sich allein aus dem Wortlaut des Tatbestandsmerkmals "verursacht" nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Der nähere Inhalt des von einer Vorschrift geforderten Kausalzusammenhangs kann daher nur nach Maßgabe des jeweiligen materiellen Rechts beantwortet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.06.1993 - 4 B 101/93 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 22) und erschließt sich allein aus dem Wortlaut des Tatbestandsmerkmals "verursacht" nicht.
  • BVerwG, 14.07.2011 - 3 BN 1.10

    Normenkontrolle der Haushaltssatzung einer Tierseuchenkasse; Berechnung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht der dazu erforderliche allgemeine Klärungsbedarf dann nicht, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung ohne Weiteres beantwortet werden kann (Beschlüsse vom 18. Februar 2011 - BVerwG 2 B 53.10 - NVwZ-RR 2011, 447 und vom 11. Juni 1993 - BVerwG 4 B 101.93 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 22).
  • BVerwG, 17.08.2015 - 3 B 53.14

    Tierseuchenrechtliche Anordnung; Hundewelpen; Unterbringungskosten;

    Eine Beantwortung ist ohne Revisionsverfahren möglich und geboten, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage des Wortlauts der Vorschrift mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 11. Juni 1993 - 4 B 101.93 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 22 S. 18).
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