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   BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 110.93   

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https://dejure.org/1993,3936
BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 110.93 (https://dejure.org/1993,3936)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1993 - 4 B 110.93 (https://dejure.org/1993,3936)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 4 B 110.93 (https://dejure.org/1993,3936)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baugenehmigung - Zivilrechtliche Hindernisse - Rechtsschutzinteresse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 482
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    Bei der Beteiligtenfähigkeit handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung, die vom Gericht in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen und bei Zweifeln aufzuklären ist, unabhängig davon, ob ihrer Annahme öffentlich- oder zivilrechtliche Hinderungsgründe entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 ; Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - 4 B 110.93 - NVwZ 1994, 482 f. und vom 24. Juli 2008 - 9 B 41.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 58 Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14

    Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt;

    Nutzlos ist eine Klage nur, wenn sie dem Kläger offensichtlich keinerlei rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil bringen könnte (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 7 C 22.12 - NVwZ 2015, 742 ; Beschluss vom 20. Juli 1993 - 4 B 110.93 - NVwZ 1994, 482 ).

    Nutzlos ist eine Klage nur, wenn sie dem Kläger offensichtlich keinerlei rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil bringen könnte (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 7 C 22.12 - NVwZ 2015, 742 ; Beschluss vom 20. Juli 1993 - 4 B 110.93 - NVwZ 1994, 482 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 3 S 1748/14

    Rechtsbehelf gegen die Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde; Möglichkeiten

    Erforderlich ist jedoch, dass es sich um ein Hindernis handelt, das sich "schlechthin" nicht ausräumen lässt (BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 -BVerwGE 61, 128; Beschl. v. 20.7.1993 - 4 B 110.93 - NVwZ 1994, 482).
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