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   BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93   

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BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93 (https://dejure.org/1993,9633)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1993 - 4 B 120.93 (https://dejure.org/1993,9633)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 (https://dejure.org/1993,9633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Revisionsverfahren - Erweiterung eines Textilhauses auf dem Nachbargrundstück einer auf Biobasis ausgeübten Weidewirtschaft - Anforderungen an das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Von dem ihm eingeräumten Ermessen macht es nur dann fehlerhaften Gebrauch, wenn es sich eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zustehen kann, oder wenn die mangelnde Sachkenntnis durch die Entscheidungsgründe handgreiflich belegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131, vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 und vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131, vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 und vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Diese hängt nicht zuletzt davon ab, welche Art von Nutzung der Nachbar, der sich gegen das Bauvorhaben zur Wehr setzt, selbst zulässigerweise ausübt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131, vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 und vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, daß die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1974 - BVerwG 5 C 27.73 - BVerwGE 45, 131, vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 und vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Diese hängt nicht zuletzt davon ab, welche Art von Nutzung der Nachbar, der sich gegen das Bauvorhaben zur Wehr setzt, selbst zulässigerweise ausübt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Denn die §§ 34 und 35 BauGB bieten jedenfalls für den typischen Fall der Nachbarklage, in dem sich, jedenfalls was den grundsätzlichen Interessengegensatz angeht, nicht (so sehr) der Nachbar und die Behörde, sondern (eher) Nachbar und Bauherr gegenüberstehen, keine Anhaltspunkte für eine von der Regel abweichende Verteilung der Beweislast (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG 4 C 18.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90

    Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
    Von dem ihm eingeräumten Ermessen macht es nur dann fehlerhaften Gebrauch, wenn es sich eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zustehen kann, oder wenn die mangelnde Sachkenntnis durch die Entscheidungsgründe handgreiflich belegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 256/15

    Baunachbarklage; Verwirkung; Rücksichtnahmegebot; übermäßige Geruchsbelastung;

    Die vorzunehmende Abwägung hat sich deshalb daran zu orientieren, was dem Rücksichtnahmebegünstigten und dem Rücksichtnahmeverpflichteten jeweils nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris Rn. 2).

    Dies geht zu Lasten der Klägerin, die im Baunachbarstreit die materielle Beweislast für die Tatsachen trägt, aus denen sie ihren Abwehranspruch aus dem drittschützenden Rücksichtnahmegebot des § 34 Abs. 1 BauGB ableitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

  • VG München, 04.04.2019 - M 1 SN 18.5766

    Zulässige Wohnnutzung im Innenbereich - Erdrückende und Riegelwirkung eines

    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Nachbar für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot die materielle Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1993 - 4 B 120.93 - juris Rn. 5), welche auch im einstweiligen Rechtsschutz im Baurecht Anwendung findet (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 29).

    Es gilt auch hier, dass der Nachbar für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot die materielle Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1993 - 4 B 120.93 - juris Rn. 5), welche auch im einstweiligen Rechtsschutz im Baurecht Anwendung findet (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 29).

  • VG Hannover, 21.02.2020 - 4 B 5673/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließung; gebietsübergreifender Nachbarschutz;

    Diese verdichtet sich dabei für den Nachbarn, weil sein Rechtsschutzinteresse mit den rechtlich geschützten Interessen des verantwortlichen Dritten kollidiert und in tatsächlicher Hinsicht nicht selbstverständlich ist, dass das Verhalten des Dritten seine Rechte berühren kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.1993 - 4 B 120.93 - juris; VG München, Urteil vom 03.07.2019 - M 9 K 18.3944 -, Rn. 28, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2018 - 8 A 10486/18

    Beeinträchtigung von Nachbarrechten durch einen einer Kochschule im Außengelände

    Schließlich obliegt dem Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris, Rn. 5).
  • VG Köln, 25.03.2022 - 8 L 96/22
    Insoweit sind die Antragsteller, die im Übrigen die materielle Beweislast dafür tragen, dass die Voraussetzungen für einen Abwehranspruch aus dem Rücksichtnahmegebot vorliegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1993 - 4 B 120.93 -, juris, Rn. 5, sowie VG Hannover, Beschluss vom 21. Februar 2020 - 4 B 5673/19 -, juris, Rn. 60 ff., in der Geltendmachung insoweit angenommener Mängel der angefochtenen Entscheidung in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt.
  • VGH Bayern, 06.07.2021 - 9 ZB 20.213

    Nachbarklagen gewerblicher Betriebe gegen Wohnnutzung im Kerngebiet

    Unabhängig davon, dass nicht zu beanstanden ist, dass das Verwaltungsgericht die Beweislast für eine uneingeschränkte Baugenehmigung bei der Klägerin, die sich auf deren Geltung ohne einschränkende Nebenbestimmungen beruft, verortet (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1993 - 4 B 120.93 - juris Rn. 5), kommt es hierauf aufgrund der obigen Aspekte nicht entscheidungserheblich an.
  • VG Köln, 29.04.2021 - 8 K 6561/17
    Allerdings sind die Kläger, die im Übrigen die materielle Beweislast dafür tragen, dass die Voraussetzungen für einen Abwehranspruch aus dem Rücksichtnahmegebot vorliegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.1993 - 4 B 120.93 -, juris, Rn. 5, sowie VG Hannover, Beschluss vom 21.02.2020 - 4 B 5673/19 -, juris, Rn. 60 ff., in der Geltendmachung insoweit angenommener Mängel der angefochtenen Entscheidung - wie bereits ausgeführt - in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt.
  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 CS 20.1796

    Erfolgloses Eilverfahren gegen die dem Nachbarn erteilte Tekturgenehmigung

    Die Nichtaufklärbarkeit der seinen Abwehranspruch begründenden Tatsachen geht zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1993 - 4 B 120.93 - juris Rn. 5; U.v. 19.9.1969 - IV C 18.67 - DVBl 1970, 62).
  • BVerwG, 09.08.1995 - 4 B 170.95

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Dies gilt auch im Baunachbarprozeß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Juli 1993 - BVerwG 4 B 120.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 117 m.w.N.).
  • VG München, 03.07.2020 - M 1 SN 19.5089

    Baunachbarprozess

    Die Nichtaufklärbarkeit der seinen Abwehranspruch begründenden Tatsachen geht daher zu dessen Lasten (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1993 - 4 B 120/93 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 20.07.2020 - M 9 SN 20.1652

    Kein Erfolg eines Eilantrages gerichtet auf eine Baugenehmigung

  • VG München, 29.11.2017 - M 9 K 16.2159

    Nutzungsuntersagung für einen Schafunterstand

  • VG München, 03.07.2019 - M 9 K 18.3944

    Abstandsflächen bei Nachbarrechtsbehelf vor BayBO-Novelle

  • VGH Bayern, 19.02.2021 - 9 CS 21.48

    Erfolglose Beschwerde gegen einstweiligen Rechtsschutz - auch keine

  • VGH Bayern, 12.07.2022 - 22 ZB 21.2498

    Erfolglose Nachbarklage wegen fehlenden Nachweises der Verursachung von

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