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   BVerwG, 06.08.1997 - 4 B 124.97   

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https://dejure.org/1997,2581
BVerwG, 06.08.1997 - 4 B 124.97 (https://dejure.org/1997,2581)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 4 B 124.97 (https://dejure.org/1997,2581)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 4 B 124.97 (https://dejure.org/1997,2581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 2 S. 2
    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwechslung der Telefaxnummern von Erst- und Berufungsgericht durch Anwaltsgehilfin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 398
  • NVwZ 1998, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1997 - 4 B 124.97
    Für das Versehen einer bisher zuverlässigen Mitarbeiterin muß der Prozeßbevollmächtigte nicht einstehen (BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1995 - BVerwG 5 B 141.94 - Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 268 ).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    Diese Rechtsprechung ist in Anbetracht des verstärkten Einsatzes moderner technischer Hilfsmittel und zuverlässigen Büropersonals dahin modifiziert worden, dass den Bevollmächtigten die persönliche Verantwortlichkeit nicht für die Richtigkeit der gesamten postalischen Anschrift, wohl aber für die richtige Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde, an die der Rechtsbehelf-(Rechtsmittel-)Schriftsatz zu richten ist, trifft, während er sich, insbesondere nach der Rechtsprechung aus jüngerer Zeit, wegen der Ausfertigung der Rechtsmittelschrift im Anschriftenfeld --so z.B. wegen der richtigen postalischen Anschrift mit Straße und Hausnummer, der zutreffenden Postleitzahl, der richtigen Telefaxnummer-- zumindest dann, wenn der Fehler nicht leicht erkennbar ist, auf sein zuverlässiges und gutgeschultes Personal verlassen darf (ständige Rechtsprechung der obersten Gerichte, vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. Juni 1988 IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673; vom 23. März 1995 VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, m.w.N.; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 6. August 1997 4 B 124.97, NJW 1998, 398; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 30. März 1995 2 AZR 1020/94, BAGE 79, 379, NJW 1995, 2742; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 26. August 1994 13 RJ 11/94, Soziale Sicherheit, Zeitschrift für Sozialpolitik 1995, 433; BFH-Urteile vom 1. Juli 1994 VI R 8/94, BFH/NV 1995, 51; vom 10. Juni 1999 V R 33/97, BFHE 189, 573, BStBl II 2000, 235, BFH/NV 2000, 524, 525; so auch BVerfG-Beschlüsse in NJW 1995, 3173, 3175, unter II. 2. a der Gründe, und vom 25. September 2000 1 BvR 2104/99, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 6 PB 16.03

    Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des

    Nach dem im zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 1988 enthaltenen Rechtssatz tut ein bevollmächtigter Rechtsanwalt mit der Übergabe eines ordnungsgemäß adressierten Schriftsatzes an eine bisher zuverlässige Büroangestellte zur Aufgabe als Telebrief auch in Anbetracht des nahen Fristendes alles in seiner Verantwortung Liegende, damit die Rechtsmittelbegründung noch am selben Tag beim zuständigen Gericht eingehen kann, so dass die versehentliche Verwechslung von Faxnummern durch die Büroangestellte für den Rechtsanwalt einen unabwendbaren, die Gewährung von Wiedereinsetzung rechtfertigenden Zufall darstellt (a.a.O. S. 7 f.; ebenso noch Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 B 102.96 - Beschluss vom 6. August 1997 - BVerwG 4 B 124.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 213).
  • BFH, 24.04.2003 - VII R 47/02

    Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift

    Sowohl der Bundesgerichtshof --BGH--(Beschlüsse vom 23. März 1995 VII ZB 19.94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 2105, und vom 20. Dezember 1999 II ZB 7/99, NJW 2000, 1043) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 6. August 1997 4 B 124.97, NJW 1998, 398) und die anderen obersten Bundesgerichte (vgl. dazu die Hinweise im Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1655, 1656) vertreten die Auffassung, dass sich der Anwalt bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telefax grundsätzlich darauf verlassen darf, dass sein zuverlässiges Büropersonal bei einem richtig adressierten Schreiben die zutreffende Telefaxnummer ermittelt und in das Gerät eingibt.
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1703

    Anspruch auf Krippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz; Herantragen des

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ungeachtet der hinsichtlich der Versäumung der Frist für die Beantragung der Zulassung der Berufung (§ 124 a Abs. 4 Satz 1 VwGO) wohl zu gewährenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. hierzu im Einzelnen näher BVerwG, B. v. 6.8.1997 - 4 B 124/97 - juris, Rn. 1; BGH, B.v. 23.3.1995 - VII ZB 19/94 - juris, Rn. 11; BFH, U. v. 24.4.2003 - VII R 47/02 - juris, Rn. 8 ff.) in der Sache ohne Erfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf

    Daher darf sich ein Rechtsanwalt bei der Übermittlung eines fristgebundenen Antrags per Telefax hinsichtlich der Richtigkeit der Telefaxnummer des Gerichts auf sein zuverlässiges Personal verlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105; BFH, Urteil vom 24.04.2003 - VII R 47/02 - NJW 2003, 2559; BVerwG, Beschluss vom 06.08.1997 - 4 B 124.97 - NJW 1998, 398).
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Er kann sich insoweit darauf beschränken, seinem Personal entsprechende Anweisungen, auch über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges, zu erteilen (vgl. u.a. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Februar 1998 7 B 439.97, nicht veröffentlicht; BVerwG-Beschluß vom 6. August 1997 4 B 124.97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 398; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1995 2 AZR 1020/94, BAGE 79, 379, NJW 1995, 2742, sowie Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. August 1994 13 RJ 11/94, Soziale Sicherheit - Zeitschrift für Sozialpolitik 1995, 433) und deren Beachtung stichprobenweise zu überwachen.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Hilfsperson; Kanzleikraft;

    (- BVerwG 4 B 124/97 -, juris Rn. 1) entschieden, dass Prozessbevollmächtigte für das Versehen einer bisher zuverlässigen Mitarbeiterin nicht einstehen müssen, die bei Ausführung der Anweisung, einen Schriftsatz per Telefax an das Berufungsgericht zu übermitteln, versehentlich die Telefaxnummern von Erst- und Berufungsgericht verwechselt hat und der dieser Fehler auch bei einer Kontrolle des Sendeprotokolls nicht aufgefallen ist.
  • VG München, 23.05.2019 - M 10 K 18.4551

    Zweitwohnungsteuer, Bemessung nach der indexierten Jahresrohmiete,

    Der Begriff des Verschuldens bezieht sich auf eine Obliegenheitsverletzung, also auf ein Verschulden "gegen sich selbst", und ist dann gegeben, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und sachgemäß Prozessführenden geboten ist (objektive Voraussetzung) und die ihm (subjektiv) nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, B.v. 6.8.1997 - 4 B 124/97 - NJW 1998, 398; BayVGH, U.v. 18.5.2004 - 13 A 02.1985 - NVwZ-RR 2005, 4); im Rahmen dieses subjektiven Fahrlässigkeitsbegriffs kommt es auf die Leistungsfähigkeit und Lebensverhältnisse des konkret Handelnden an; an seine Sorgfaltspflicht können höhere Anforderungen gestellt werden, sofern es sich bei ihm um keinen juristischen Laien, sondern um eine im Umgang mit Behörden und Gerichten erfahrene Person handelt (Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 60 VwGO Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.04.2001 - 8 UZ 1816/00

    Fax-Nummernverwechslung - Versäumung der Klagefrist durch Beteiligten;

    Angesichts der unterschiedlichen Bezeichnungen und der unterschiedlichen Anschriften der beiden fraglichen Kasseler Gerichte und da der Kläger mangels entgegenstehender Anhaltspunkte von einer hinreichenden Befähigung der im Telefondienst eingesetzten Auskunftsperson ausgehen konnte, musste er auch nicht mit der Gefahr einer Verwechslung rechnen (so allerdings BGH, Beschluss vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994 S. 2300 für einen Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der besonderen Münchner Verhältnisse; kritisch dazu: Pape/Nothoff, NJW 1996 S. 417 ), so dass er für deren Verschulden nicht einzustehen hat (vgl. zu einem ähnlichen Fall: BVerwG, Beschluss vom 6. August 1997 - 4 B 124.97 -, NJW 1998 S. 398).
  • VG Hannover, 10.10.2019 - 2 A 876/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dagegen muss sich der Kläger nicht das Verschulden einer mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählten und angeleiteten Hilfsperson seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06. August 1997 - 4 B 124/97 -, juris).
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 118/07 B
  • VG Meiningen, 31.03.2003 - 5 K 1136/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Bruchteilseigentum; Entschädigung;

  • OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 8/99

    EDV-gestützter Fristenkalender

  • VG Kassel, 12.05.2004 - 2 E 222/04
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