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   BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93, 4 C 16.93   

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BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93, 4 C 16.93 (https://dejure.org/1993,9350)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1993 - 4 B 125.93, 4 C 16.93 (https://dejure.org/1993,9350)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1993 - 4 B 125.93, 4 C 16.93 (https://dejure.org/1993,9350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verschluss des Gerichtsgebäudes vor Ablauf der Sitzung - Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebs - Landwirtschaft mit wechselnden Betätigungsfeldern als Vorwand zur Beschaffung von Wohnraum im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Die Wahrunterstellung des Berufungsgerichts bezog sich jedoch ausdrücklich nur auf das insoweit maßgebliche tatsächliche Vorbringen und konnte auch nicht weiter reichen, da die Beantwortung der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1. BauGB vorliegt, nicht allein von Tatsachenfeststellungen, sondern vom Ergebnis einer rechtlichen Wertung abhängt, bei der zahlreiche tatsächliche Umstände zu berücksichtigen sind (z.B. Art der Bodennutzung, Tierbestand, Maschinenausstattung, Kapitaleinsatz, Größe der bewirtschafteten Fläche, Erwerbszweck, Eigentumsverhältnisse), denen im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung je nach Fallgestaltung eine unterschiedlich starke Indizwirkung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 und vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 234).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Die Wahrunterstellung des Berufungsgerichts bezog sich jedoch ausdrücklich nur auf das insoweit maßgebliche tatsächliche Vorbringen und konnte auch nicht weiter reichen, da die Beantwortung der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1. BauGB vorliegt, nicht allein von Tatsachenfeststellungen, sondern vom Ergebnis einer rechtlichen Wertung abhängt, bei der zahlreiche tatsächliche Umstände zu berücksichtigen sind (z.B. Art der Bodennutzung, Tierbestand, Maschinenausstattung, Kapitaleinsatz, Größe der bewirtschafteten Fläche, Erwerbszweck, Eigentumsverhältnisse), denen im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung je nach Fallgestaltung eine unterschiedlich starke Indizwirkung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 und vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 234).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 89.79

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Zugangsbehinderung - Abgeschlossene Tür -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Dies gilt auch dann, wenn der Ausschluß der Öffentlichkeit auf das Fehlverhalten oder das Versehen eines Dritten aus dem Kreis des Gerichtspersonals zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31 und Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - DÖV 1984, 889).
  • BVerwG, 13.05.1991 - 4 B 66.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Es hat auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung, daß eine Privilegierung unabhängig davon, ob den übrigen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB genügt ist, in aller Regel schon dann ausscheidet, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder weit überwiegend auf Pachtgrund ausgeübt wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1989 - BVerwG 4 B 14.89 - und vom 13. Mai 1991 - BVerwG 4 B 66.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nrn. 253 und 271), letztlich als ausschlaggebend angesehen, daß der Kläger für seine landwirtschaftliche Betätigung weitgehend auf fremden Boden angewiesen ist, ohne sich darauf festzulegen, ob nach Maßgabe seiner Wahrunterstellung auch die verschiedenen anderen Gründe durchschlagen, die es gegen die Genehmigungsfähigkeit ins Feld geführt hat.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Es hat auf der Grundlage seiner materiellrechtlichen Auffassung, daß eine Privilegierung unabhängig davon, ob den übrigen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB genügt ist, in aller Regel schon dann ausscheidet, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder weit überwiegend auf Pachtgrund ausgeübt wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1989 - BVerwG 4 B 14.89 - und vom 13. Mai 1991 - BVerwG 4 B 66.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nrn. 253 und 271), letztlich als ausschlaggebend angesehen, daß der Kläger für seine landwirtschaftliche Betätigung weitgehend auf fremden Boden angewiesen ist, ohne sich darauf festzulegen, ob nach Maßgabe seiner Wahrunterstellung auch die verschiedenen anderen Gründe durchschlagen, die es gegen die Genehmigungsfähigkeit ins Feld geführt hat.
  • BVerwG, 02.04.1979 - 4 B 51.79

    Anerkennung einer Pferdepension als landwirtschaftlicher Betrieb - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Im Beschluß vom 2. April 1979 - BVerwG 4 B 51.79 - hat der Senat nicht in Zweifel gezogen, sondern im Gegenteil bestätigt, daß es an dem Merkmal der Dauerhaftigkeit fehlt, wenn der landwirtschaftliche Betrieb zum größten Teil nicht auf eigenem, sondern auf Pachtland unterhalten werden soll.
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Der Umfang der Wahrbehandlung muß dem erkennbaren Sinn und dem vollen Inhalt des Beweisbegehrens entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34 und vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150).
  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Dies gilt auch dann, wenn der Ausschluß der Öffentlichkeit auf das Fehlverhalten oder das Versehen eines Dritten aus dem Kreis des Gerichtspersonals zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31 und Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - DÖV 1984, 889).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 4 B 125.93
    Der Umfang der Wahrbehandlung muß dem erkennbaren Sinn und dem vollen Inhalt des Beweisbegehrens entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34 und vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

    Das Gericht darf sich daher im weiteren Verlauf nicht in Widerspruch zu den als wahr unterstellten Annahmen setzen und muss sie "ohne jede inhaltliche Einschränkung" in ihrem mit dem Beteiligtenvorbringen gemeinten Sinn behandeln, als wären sie nachgewiesen (BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 ; Beschlüsse vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - juris Rn. 7 und vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden;

    Das Gericht darf sich daher im weiteren Verlauf nicht in Widerspruch zu den als wahr unterstellten Annahmen setzen und muss sie "ohne jede inhaltliche Einschränkung" in ihrem mit dem Parteivorbringen gemeinten Sinn behandeln, als wären sie nachgewiesen (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 , Beschluss vom 20. September 1993 - BVerwG 4 B 125.93 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Das Gericht darf sich im weiteren Verlauf nicht in Widerspruch zu der als wahr unterstellten Annahme setzen und muss sie "ohne jede inhaltliche Einschränkung" in ihrem mit dem Beteiligtenvorbringen gemeinten Sinn behandeln, als wäre sie nachgewiesen (BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 ; Beschlüsse vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - juris Rn. 7 und vom 3. Dezember 2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

    Der Umfang der Wahrbehandlung muß dem erkennbaren Sinn und dem vollen Inhalt des Beweisbegehrens entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. September 1993 - BVerwG 4 B 125.93 -).
  • BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18

    Anspruch eines Personalratsmitglieds eines Uniklinikums auf Zugang vertraulichen

    Der Umfang der Wahrbehandlung muss hierbei dem erkennbaren Sinn und dem vollen Inhalt des Beweisbegehrens entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst;

    vgl. BVerwG Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 -, juris.

    So BVerwG Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 -, juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2022 - 2 L 37/20

    Gehörsverstoß durch Beweisantragsablehnung bzw. Wahrunterstellung und späterer

    Lassen die als wahr unterstellten bzw. als erwiesen angesehenen Tatsachen verschiedene Schlussfolgerungen zu, so ist der Tatrichter nicht gezwungen, gerade die Folgerungen zu ziehen, die der Vortrag aus der Sicht des Beteiligten nahelegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - juris Rn. 7).(Rn.18).

    Lassen sie verschiedene Schlussfolgerungen zu, so ist der Tatrichter nicht gezwungen, gerade die Folgerungen zu ziehen, die der Vortrag aus der Sicht des Beteiligten nahelegt (BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 12 A 1098/06

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eines nichtehelich

    Zur Wahrunterstellung wegen Unerheblichkeit der vorgetragenen Tatsachen vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 91.87 -, InfAuslR 1989, 135; Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. August 1997 - A 12 S 213/97 -, VBlBW 1998, 101; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 A 1075/06.A -, NVwZ-RR 2006, 214.
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2018 - 13 LA 187/17

    Klärung der bisherigen Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungsbewerbers als

    Eine unzulässige Beweisantizipation liegt in dieser Wahrunterstellung entgegen der Auffassung der Klägerin nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9.1993 - BVerwG 4 B 125.93 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 12 N 36.16

    Akteneinsicht - Anspruch auf ungeschwärzten Zugang zu Versammlungsunterlagen

    Welche Rechtsfolgen sich aus dem als wahr unterstellten Sachverhalt ergeben, ist indes Sache der rechtlichen Würdigung des Gerichts und kann nicht mit Erfolg mit der Verfahrensrüge angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993 - 4 B 125.93 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2014 - 9 S 2518/13

    Zweite Staatsprüfung für Lehramtskandidaten; Prüfungsfehler, Verfahrensmangel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - 9 A 432/21

    Berufung wegen Gehörsverletzung gegen Abschiebungsverfügung bei gerichtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - 12 A 2694/07
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