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   BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 126.95   

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BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 126.95 (https://dejure.org/1995,1227)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 (https://dejure.org/1995,1227)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 4 B 126.95 (https://dejure.org/1995,1227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beigeladener - Anwaltlicher Schriftsatz - Beschwerdeschrift - Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2867
  • MDR 1995, 1266
  • NVwZ 1995, 1201 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 B 176.93

    Verteilung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - Hinzuziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 126.95
    Es ist gerade Sinn der raschen Entscheidung des beschließenden Senats, zu Lasten des jeweiligen Beschwerdeführers weitere, von der Sache her nicht veranlaßte Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Umgekehrt kann sie trotz eigener Antragstellung auch ausscheiden, etwa bei unnötiger vorbeugender Rechtsverteidigung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 - NJW 1995, 2867 und vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00, 4 B 65.00 - NVwZ-RR 2001, 276), wenn in einem Schriftsatz ohne Begründung nur die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.02.1993 - 4 C 16.92 - juris) oder wenn mit einem Sachantrag ausnahmsweise kein Kostenrisiko i. S. des § 154 Abs. 3 VwGO einhergeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - NVwZ-RR 2002, 786).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der

    Es entspricht grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder - vor dem Nichtabhilfebeschluss - das Oberverwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 -, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 Nrn. 28, 30 und 31).

    Das hat er in der Vergangenheit bereits wiederholt bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nrn. 28 und 30; ebenso Beschluss des 7. Senats vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).

  • VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein

    Damit ist aber noch nicht zugleich gesagt, dass - wenn dies anwaltlich vertreten geschieht - die dabei entstehenden außergerichtlichen Kosten im Verhältnis zum Prozessgegner auch erstattungsfähig sind (vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerfG, Beschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89 -, NJW 1990, 3072; BAG, Beschluss vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NJW 2003, 3796; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867; Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276).

    Damit ist das Verhalten der Antragsgegnerin im hier zu beurteilenden Einzelfall bei einer Gesamtbetrachtung ausnahmsweise als rechtsmissbräuchlich anzusehen, es verstößt gegen den Grundsatz, unnötige Kostenlasten zu vermeiden (vgl. dazu jüngst auch unter Hinweis auf die Obliegenheiten der beteiligten Prozessbevollmächtigten in ihrer Eigenschaft als Organe der Rechtspflege VG Halle, Beschluss vom 07.04.2008 - 3 C 325/07 HAL -) und von der Sache her nicht veranlasste Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. dazu im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 162 Abs. 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 und Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276, jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 1 KN 109/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für das

    Danach stellt es auch für Hauptverfahrensbeteiligte regelmäßig keine naheliegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung dar, sich bereits in einem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen, in dem das Bundesverwaltungsgericht die Beteiligten nicht in einer von ihm selbst veranlassten Anhörung zu der Nichtzulassungsbeschwerde zu einer Äußerung aufgefordert hat (dazu - im Wesentlichen mit weitgehend identischen Begründungen - BVerwG, Beschl. v. 26.1.1994 - 4 B 176.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28; Beschl. v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29; Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 = MDR 1995, 1266; Beschl. v. 12.6.1995 - 4 B 131.95 - V.n.b.; Beschl. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 und letztlich Beschl. v. 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 (4 B 65.00) -, NVwZ-RR 2001, 276 = DVBl 2001, 318 (Ls) = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).

    Das setzt allerdings grundsätzlich voraus, dass das BVerwG zuvor dem Beigeladenen durch Zustellung der Beschwerdeschrift Gelegenheit gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (B. vom 7. Juni 1995 - 4 B 126.95 - s.vorst. Nr. 30).

  • VG Sigmaringen, 19.04.2006 - NC 6 K 715/05

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - zur Erstattungsfähigkeit von

    Das Gericht lässt sich bei seinen in der Eingangsverfügung mitgeteilten Hinweisen von der Erwägung leiten, von der Sache her nicht veranlasste Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. dazu im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 162 Abs. 3 VwGO in einer vergleichbaren Konstellation: BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 und Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276, jeweils m.w.N.), was in - für den jeweiligen Kläger bundesweiten und kostenintensiven - Massenverfahren der Mangelverwaltung von Studierkapazitäten auch aus fürsorglichen Gesichtspunkten in Anbetracht des Justizgewährungsanspruchs erforderlich erscheint (zum verfassungsrechtlichen Rahmen vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12.02.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 346-350).

    Aus der Entstehung dieser Kosten kann nicht zugleich auf deren Erstattungsfähigkeit im Verhältnis zum Prozessgegner geschlossen werden (vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerfG, Beschluss vom 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89 -, NJW 1990, 3072; BAG, Beschluss vom 16.07.2003 - 2 AZB 50/02 -, NJW 2003, 3796; BVerwG, Beschluss vom 07.06.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867; Beschluss vom 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 276 ) .

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2001 - 1 OA 2021/01

    Anwalt; Behörde; Berufungszulassung; Erstattungsfähigkeit; Kostenerstattung;

    Außergerichtliche Kosten eines Rechtsanwaltes, den die Behörde zur Erwiderung auf einen Antrag auf Zulassung der Berufung beauftragt, sind jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn die Behörde Hauptbeteiligte ist und ihr der Zulassungsantrag nebst seiner Begründung nicht ausdrücklich mit dem Bemerken zugesandt worden war, sie solle über dessen Einlegung lediglich unterrichtet werden, der Senat werde das Rechtsmittel nicht ohne besondere Anhörung der Behörde zulassen (Abgrenzung zu BVerwG, B. v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 und B. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30).

    In jenem Beschluss hatte der Berichterstatter die Grundsätze, welche das Bundesverwaltungsgericht unter anderem in den Beschlüssen vom 17. Januar 1995 (- 4 B 1.95 -, Buchholz 310, § 162 VwGO Nr. 29) und vom 7. Juni 1995 (- 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 = Buchholz 310, § 162 VwGO Nr. 30) entwickelt hatte, für die Beurteilung der Frage fruchtbar zu machen versucht, wann die Auferlegung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO der Billigkeit entspricht.

  • BGH, 14.03.2000 - KZB 35/99

    Kostenerstattung im Verfahren vor den Kartellgerichten

    Das entspricht in seinem Kern der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die eine Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen regelmäßig davon abhängig machen, daß dieser durch die Stellung von Anträgen im Verfahren ein eigenes, die Erstattung von Kosten des Gegners einschließendes Risiko eingegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95, NJW 1995, 2867; Beschl. v. 7.11.1993 - 1 C 8.93; Urt. v. 15.5.1997 - 3 C 16.96, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 245; Beschl. v. 7.11.1995 - 7 C 71.94, Buchholz 113 § 5 InVorG Nr. 3; Urt. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1999 - 7 B 1766/99

    Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung unter Einhaltung der

    - 4 B 126.95 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 162 VwGO, Nr. 30; OVG NW, Beschluß vom 30. Juli 1999 - 7 A 3155/99 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Die zweite Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die das Verwaltungsgericht zitiert (Beschluß v. 26.1.1994 - 4 B 176.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28), bezieht sich - ebenso wie die Beschlüsse v.17.1.1995 - 4 B 1.95 - und v. 7.6.1995 - 4 B 126.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nrn. 29 und 30 - auf die Konstellation, daß ein Beigeladener "verfrüht", nämlich vor einer gerichtlich veranlaßten Anhörung im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, Kosten verursachende Prozeßaktivitäten entfaltet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - L 10 B 20/02

    Erfolgsaussichten der ursprünglichen Klage und Anlass der Klageerhebung als

    Allerdings ist kein Verfahrensbeteiligter gehindert, bereits vor Kenntnisnahme von der Klagebegründung Anträge zu stellen und Ausführungen zur Sache zu machen ( BVerwG NJW 1995, 2867).
  • BVerwG, 02.10.2002 - 4 B 53.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 19.06.2002 - 4 BN 22.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96

    Gebühren und Kosten: Erstattung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen

  • BVerwG, 24.04.2001 - 8 B 71.01

    Angriff des verwaltungsgerichtlichen Urteils im Kostenverfahren

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 B 15.97

    Auferlegung von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

  • BVerwG, 08.04.1997 - 7 B 106.97

    Voraussetzungen der Rüge im Revisionsverfahren

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 46.95

    Gegenvorstellung eines Beigeladenen hinsichtlich einer Kostenentscheidung

  • BVerwG, 20.02.1997 - 7 KSt 1.97

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 8 S 2652/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - notwendige Kosten der Rechtsverfolgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 10 B 1907/99

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs in einem Verfahren um die erforderliche

  • BVerwG, 18.08.1998 - 7 KSt 12.98

    Gebühren und Kosten - Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen im

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