Rechtsprechung
BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines Bestandsschutzes für den Inhaber eines Gebäudes - Inhalt und Umfang des Bestandsschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Schwarzbau ohne Baugenehmigung: Vorkriegshaus darf bleiben
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.05.1991 - 14 B 90.612
- BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.08.1988 - 4 CB 28.88
Zersiedelung der Landschaft durch ein bereits 20 Jahre vorhandenes Wohnhaus im …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91
Die Frage, ob allein - wie hier zugunsten der Beschwerde zu unterstellen ist - durch das jahrelange Unterlassen einer Beanstandung die (bauordnungsrechtliche) Befugnis, den Abbruch zu verlangen, von der zuständigen Behörde verwirkt werden konnte, betrifft nicht Bundes-, sondern Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. August 1988 - BVerwG 4 CB 28.88 - unveröffentl.). - BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76
Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung
Auszug aus BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91
Erweist sich als unaufklärbar, wann der von einer Untersagungsverfügung Betroffene die beanstandete Nutzung aufgenommen hat und ob er dementsprechend aus Gründen der formellen oder materiellen Legalität Bestandsschutz genießt, so geht das zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschluß vom 19. Februar 1988 - BVerwG 4 B 33.88 - unveröffentl.).
- OVG Thüringen, 18.12.2002 - 1 KO 639/01
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung; …
Voraussetzung für den aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG hergeleiteten baurechtlichen Bestandsschutz, der sich auch als Schutz gegenüber einem behördlichen Beseitigungsverlangen erweist, ist die formelle oder zumindest materielle Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91- Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).Auch wird in der Rechtsprechung nicht grundsätzlich abgelehnt, dass behördliche Eingriffsbefugnisse verwirken können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387); bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung kann die Bauaufsichtsbehörde mithin in gleicher Weise wie im vorliegenden Fall daran gehindert sein, eine Beseitigungsverfügung zu erlassen, ohne dass dies als Widerspruch zu der Ordnungsfunktion des Baurechts erachtet würde.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08
Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?
Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Verwirkung der Befugnisse des Staates, gegen rechtswidrige Zustände einzuschreiten, möglich ist - vgl. etwa: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. September 1977 - III 1145/75 -, BRS 32 Nr. 186, für das im Land Baden-Württemberg einschlägige Landesrecht; ferner: BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - 4 B 130/91 -, JURIS-Dokumentation = Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35 -, bleibt es dabei, dass dies nicht Bundes-, sondern Landesrecht betrifft.So ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991, a.a.O..
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15
Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes
Ob dies auch für das Bauunternehmen in der xxx-Straße xx galt - wobei der Senat an dieser Stelle zugunsten des Klägers dessen Eigenschaft als störender Gewerbebetrieb unterstellt (zu der erforderlichen Betrachtung der jeweiligen Betriebsstruktur vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2002 - 4 B 72.02 - juris) -, war nicht mehr aufzuklären; dies geht zu Lasten des materiell beweisbelasteten Klägers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.8.1991 - 4 B 130.91 - juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08
Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der …
Voraussetzung für den aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG hergeleiteten baurechtlichen Bestandsschutz, der sich auch als Schutz gegenüber einem behördlichen Beseitigungsverlangen erweist, ist die formelle oder zumindest materielle Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens (vgl. nur BVerwG, B. v. 05.08.1991 - 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35). - BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98
Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2 …
Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Oberverwaltungsgericht gegebenenfalls zu beachten haben, daß die Beklagte zwar beweispflichtig dafür ist, daß die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, an die § 78 LBauO den Erlaß einer Beseitigungs- oder Nutzungsuntersagungsverfügung knüpft, daß der Kläger aber die Beweislast trägt, soweit er sich darauf beruft, als Nebenerwerbslandwirt in den Genuß der gesetzlichen Privilegierung zu kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13; Beschluß vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11
Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos
Er leitet nämlich aus der Vergangenheit ein Recht ab, das es ihm ermöglicht, sich gegen eine behördliche Anordnung durchzusetzen, obgleich die beanstandete Nutzung (derzeit) materiell rechtswidrig ist und dies an sich für eine derartige Verfügung ausreicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 1979 - 4 C 86.76 - , DÖV 1979, 601 und juris, Rn. 14; Beschluss vom 05. August 1991 - 4 B 130/91 und juris Rn. 4). - OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2022 - 3 MB 1/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer stiftungsaufsichtlichen Maßnahme im …
Der Tatbestand der Verwirkung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Kenntnis der Behörde von einem rechtswidrigen Zustand und ein Verhalten der Behörde voraus, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch machen (vgl. etwa Beschl. v. 05.08.1991 - 4 B 130.91 -, juris Rn. 7). - VG Gelsenkirchen, 06.10.2021 - 10 K 10512/17
Hannibal-Hochhaus in Dortmund: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beanstandet …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 -4 B 130/91-und Beschluss vom 19. Februar 1988 -4 B 33/88-; OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2020 -10 A 549/19-; Beschluss vom 30. März 2011 -7 A 848/10- und Urteil vom 22. August 2005 -10 A 4694/03-; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2020 -2 S 17/20-; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. November 2018 -4 Bs 37/18-; VG Köln, Beschluss vom 1. Februar 2019 -23 L 2532/18-; VG Aachen, Beschluss vom 1. Februar 2012 -3 L 280/11-, jeweils juris. - BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim …
Abgesehen davon, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel bestehen, ob eine Verwirkung in den Fällen formeller oder materieller Illegalität eines Bauvorhabens überhaupt in Betracht kommt (vgl. z.B. Urteile des OVG Lüneburg vom 22. März 2001 1 L 4487/99, Niedersächsisches Verwaltungsblatt --NdsVBl-- 2002, 22, und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2002 9 UZ 700/02, Baurecht 2003, 594), setzt der Tatbestand der Verwirkung nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 5. August 1991 4 B 130.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35) unter anderem ein Verhalten der zuständigen Behörde voraus, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch machen (OVG Lüneburg in NdsVBl 2002, 22). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 10 N 21.10
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich - Außerbetrachtlassen eines Gebäudes, …
Zudem muss ein Verhalten der Behörde hinzutreten, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihrer Befugnis keinen Gebrauch machen (BVerwG, Beschluss vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35, juris Rn. 7; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. März 2013 - OVG 10 N 29.11 -). - BVerwG, 24.05.1993 - 4 B 77.93
Gewährleistete Rechte durch den Bestandsschutz für einst legale Bauwerke - …
- VG Saarlouis, 16.05.2007 - 5 K 46/06
Anfechtung einer Anordnung zur Beseitigung des Überbaus über die Grenze zum …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 4 S 21.22
Kanzlerin einer Universität: OVG bestätigt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99
Auslegung; Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; konkludente …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07
Untersagung einer Dauerwohnnutzung
- BVerwG, 24.07.2018 - 4 B 61.17
Schreiben der Behörde mit Ablehnung des Antrags der Nachbarn auf baupolizeiliches …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
Anspruch auf Erteilung der Abrissgenehmigung bei einem als Baudenkmal …
- OVG Hamburg, 06.11.2018 - 4 Bs 37/18
Spielhallenrechtliche Weiterbetriebserlaubnis; Erfordernis der Vorlage einer …
- BVerwG, 10.01.1995 - 4 B 2.95
- VG Ansbach, 29.06.2017 - AN 3 K 16.00874
Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Errichtung einer Asylunterkunft im …
- BVerwG, 12.03.2008 - 4 B 21.08
Voraussetzungen der Untersagung der Benutzung einer baulichen Anlage durch die …
- VG Saarlouis, 06.06.2012 - 5 K 16/12
Anfechtung einer Beseitigungsanordnung (VR050); Erfolglose Klage gegen eine …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2024 - 2 M 110/23
Verlust des Bebauungsplans
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2022 - 2 M 14/22
Nutzungsuntersagung; Vorliegen einer Baugenehmigung; Tierhaltung im Dorfgebiet
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2005 - 1 M 38/05
Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzung einer Steganlage auf einem …
- VGH Bayern, 23.10.2023 - 1 ZB 23.775
Beseitigungsanordnung für Jagdhütte
- BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im …
- VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 21.2440
Untersagung der Nutzung eines Nebengebäudes als Kfz-Werkstatt
- VG Gelsenkirchen, 02.08.2006 - 5 K 5577/04
Gebot der Rücksichtnahme, Betriebserweiterung
- VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 598/09
Beseitigungsanordnung für ein gewerblich genutztes Bauwerk außerhalb der …
- VG Göttingen, 04.07.2013 - 2 A 447/12
Hildesheimer Baupolizeiverordnung; metrische Beschränkung; passiver …
- BVerwG, 25.10.1996 - 4 B 182.96
Nichtzulassungsbeschwerde - Nachweis einer früher erteilten Baugenehmigung auch …
- BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 180.94
Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Berufungsgericht - Verletzung des …
- VG Saarlouis, 07.09.2011 - 5 K 83/11
Rechtmäßige Anordnung der Beseitigung eines mit dem Abstandsflächenrecht nicht zu …
- VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug einer …
- VG München, 21.07.2008 - M 8 K 07.2169
Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung; bauliche Anlagen (Notwohnung, …
- BVerwG, 14.10.1997 - 4 B 131.97
Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung für ein Wohnhaus - …
- BVerwG, 09.08.1995 - 4 B 170.95
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …
- BVerwG, 05.08.1997 - 4 B 126.97
Feststellung durch das Berufungsgericht - Uneingeschränkter Bestandsschutz bei …
- BVerwG, 15.02.1993 - 4 B 260.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 15.02.1993 - 4 B 261.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 658/12
Beseitigungsanordnung: Anordnung der Beseitigung einer landwirtschaftlichen …
- VG Saarlouis, 07.12.2011 - 5 K 752/11
Anordnung der Beseitigung eines Bauwerks wegen Unvereinbarkeit mit dem …
- VG München, 19.05.2008 - M 8 S 08.544
Eilantrag gegen teilweise für sofort vollziehbar erklärte Nutzungsuntersagung